EISENACH SAGT JA ZU MEHRWEG: WENIGER MÜLL, MEHR ZUKUNFT

Der neue Mehrweg-Becher mit Eisenach-Motiv.

Die neuen Mehrwegbecher sind mit Eisenacher Motiven bedruckt.

Drei Männer präsentieren die neuen Mehrweg-Becher.

Präsentieren die neuen Mehrwegbecher (von links): Toni Schulz (Geschäftsführer Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH), Jörn Köhler (Fachbereichsleiter Diako Thüringen) und Eric Hoch (Geschäftsführer Wartburg-Brauerei Eisenach).

Der Stadtrat hat eine neue Satzung beschlossen, die bei Veranstaltungen in Eisenach für weniger Abfall sorgen soll. Diese Satzung gilt ab dem 6. Mai 2026. Ziel ist eine saubere Stadt: Mehrweg statt Einweg. Mehrweglösungen reduzieren Müll, schonen Ressourcen und entlasten die Umwelt. So wird nachhaltiges Handeln bei Veranstaltungen in Eisenach gefördert. 

 

„Mit der Mehrwegsatzung schützen wir unser Stadtbild und das Klima — machen Sie mit“, ruft Oberbürgermeister Christoph Ihling zur Beteiligung auf. Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH Mehrweg-Becher mit attraktiven Eisenach-Motiven angeschafft. Diese können von Vereinen und Veranstaltern ausgeliehen werden. „Mit den neuen Bechern setzen wir nicht nur ein Zeichen für Nachhaltigkeit, sondern auch für gelebte Inklusion. Wir zeigen, dass Vielfalt ein Gewinn für die ganze Stadt ist. Gemeinsam können wir Ressourcen schonen und gleichzeitig Menschen mit Behinderungen wertvolle, sichtbare Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen“, so Christoph Ihling. Die Diako Thüringen bietet mit ihren Werkstatt-Beschäftigten einen Reinigungsservice für die Becher. Gelagert werden die Becher bei der Wartburg Brauerei Eisenach GmbH.


Worum geht es in der Mehrwegsatzung?

Die Satzung gilt für alle genehmigungspflichtigen und anzeigepflichtigen Veranstaltungen in Eisenach – zum Beispiel Feste, Konzerte, Sport- oder Vereinsveranstaltungen – sowie für alle mobilen Verkaufsstände im öffentlichen Raum. Auch Veranstaltungen in und vor städtischen Gebäuden, auf städtischen Plätzen, Straßen, Sportplätzen, Grillplätzen und Grünflächen sind betroffen.


Was müssen Veranstalter beachten?

Bei der Ausgabe von Speisen und Getränken dürfen Einweggeschirr (Einwegbesteck, Einwegbecher, Trinkhalme und Einwegverpackungen) aus bestimmten Kunststoffen, Aluminium oder Verbundmaterialien grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Stattdessen müssen Mehrwegprodukte eingesetzt werden (jedes wiederverwendbare Geschirr, Besteck, Trinkgefäße, Behälter). Alternativ können Verpackungen aus kompostierbaren Materialien wie bspw. Papier, Pappe, Holz oder essbare Materialien bestehen. Es gilt also „Bratwurst im Brötchen: ja gerne – Bratwurst auf einem Einwegplastikteller: nicht bei uns“.


Kunden dürfen selbstverständlich eigenes Geschirr oder Besteck mitbringen und verwenden. Veranstalter müssen ausreichend gekennzeichnete Abfallbehälter zur Sammlung bereitstellen. Vereine und Veranstalter können Mehrwegbecher bei der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (kurz EWT) ausleihen. 


Rücknahme und Pfand

Verkäufer und Ausgabestellen müssen ihre verwendeten Mehrwegbehälter nach dem Verzehr wieder zurücknehmen. Sie dürfen für Mehrwegbehälter einen angemessenen Pfandbetrag verlangen. Wichtig: Die Verkaufseinheit (Ware plus Mehrwegverpackung) darf nicht teurer angeboten werden als die gleiche Ware in Einwegverpackung.


Ausnahmen
Ausnahmen sind nur möglich, wenn es zwingend notwendig ist. Zum Beispiel: für die Sicherheit und Ordnung, aus hygienischen Gründen oder wenn das Produkt sonst nicht verkäuflich wäre, wenn die Spüleinrichtung in nicht zumutbarer Entfernung liegt, Spüleinrichtungen nicht zur Verfügung stehen oder Produkte nicht vor Ort gegessen, sondern mitgenommen werden. Alle Ausnahmen müssen spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die Stadtverwaltung. Bereits erteilte Genehmigungen oder Verträge vor Inkrafttreten der Satzung bleiben gültig.

Was passiert bei Verstößen?

Wer gegen die Regeln verstößt, kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Die Stadt kann Bußgelder bis zu 5000 Euro verhängen.


An wen können Veranstalter sich wenden?

Stadtverwaltung Eisenach Fachdienst Ordnungsrecht, Markt 22, 99817 Eisenach, Telefon, E-Mail.


Hinweis für Veranstalter: Planen Sie frühzeitig, welche Mehrweg- oder kompostierbaren Produkte Sie einsetzen wollen. Prüfen Sie, ob Sie Pfandsysteme und Rücknahmelösungen benötigen und ob Spülmöglichkeiten vorhanden sind. Beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Ausnahme.

 

Alle Informationen rund um die neue Satzung sind hier zusammengefasst.