Die Wartburg Ei GmbH will „Auf dem Reitenberg“ im Eisenacher Ortsteil Neukirchen eine Anlage zum Halten und Aufziehen von Legehennen errichten. Der Antrag wird vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft. Verfahrensführende Behörde ist das TLUBN. Die Stadt Eisenach wirkt am Verfahren mit, indem sie die Antragsunterlagen öffentlich auslegt. Sie erfüllt damit ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht. Die Antragsunterlagen sind online und in Papierform veröffentlicht.
Antragsunterlagen einsehen
Digital
-auf der Webseite des TLUBN hier
-auf der offiziellen Internetplattform für Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hier
Papierform
-Stadtverwaltung Eisenach, Markt 22, 99817 Eisenach, Fachdienst Stadtbauamt, Fachgebiet Stadtplanung, vor dem Raum 216
-Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr; Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr; Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
-Ein Termin zur Einsichtnahme kann per E-Mail oder unter Tel. 03691 670-515 vereinbart werden.
Möglichkeiten zur Beteiligung
Vom 11. August bis 10. September 2026 werden die Unterlagen zur Legehennen-Anlage öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können sich Bürgerinnen und Bürger über das Vorhaben informieren und sogenannte Einwendungen, also beispielsweise Bedenken, Widersprüche oder Vorschläge, einbringen. Die Einwendungen sind schriftlich per Post oder digital möglich. Sie können bereits während der Zeit der Auslegung und darüber hinaus bis einschließlich 12. Oktober 2026 eingesendet werden.
Öffentliche Erörterung
Am 1. Dezember 2026 um 10 Uhr findet im Ehrhardt-Saal im Museum „Automobile Welt Eisenach“ eine öffentliche Erörterung statt. Dabei werden das Vorhaben und die eingegangenen Einwendungen mit allen Beteiligten – Projektträger, Behörden, Betroffene – sachlich diskutiert. Während der Auslegungs- und Einwendungsphase finden seitens des TLUBN keine inhaltlichen Erörterungen des Vorhabens statt. Die Landesbehörde benennt auch keine Ansprechperson für Fragen. Fragen zum Immissionsschutzrecht können per E-Mail an das TLUBN gerichtet werden.
Weitere Informationen gibt es hier.

