Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 die Satzung nach § 162 Abs. 2 BauGB zur teilweisen Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes der Stadt Eisenach nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB für den Bereich der „Katharinenstraße“ (Teilaufhebungssatzung Sanierungsgebiet „Katharinenstraße – Ost“) beschlossen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
Teilaufhebungssatzung Sanierungsgebiet „Katharinenstraße – Ost“

