Neukirchen
Der Ortsteil Neukirchen, ursprünglich am Schnittpunkt der Wege von Eisenach nach Mühlhausen und von Gotha nach Creuzburg gelegen, befindet sich fünf Kilometer nördlich der Kernstadt auf einem Plateau zwischen Weltkulturerbe Wartburg und Weltnaturerbe Hainich. Die ersten Menschen siedelten sich dort bereits im 9. Jahrhundert um eine Kirche an. 1299 wird Neukirchen erstmals in einer Urkunde erwähnt.
Ein berühmter Sohn des Ortes ist Heinrich Schwerdt, der im 19. Jahrhundert über die Grenzen des Ortes hinaus bekannt wurde. Er wollte die Allgemeinbildung der Dorfbewohner verbessern und legte auch die Bibliothek in der St. Ulrichskirche des Ortes an, die bis heute erhalten geblieben ist.
Das ländlich geprägte Neukirchen entwickelte sich ursprünglich als Haufendorf. Das heutige Ortsbild ist unter anderem geprägt durch unregelmäßig angeordnete, kompakt geschlossene Gehöfte, die sich haufenartig um den Ortskern ansiedeln. Abgerundet wird das Erscheinungsbild durch gut erhaltene Fachwerkgebäude. Ende des 19. Jahrhunderts begann nördlich sowie südlich eine Dorferweiterung und nach 1989 vergrößerte sich Neukirchen mit dem neuen Wohngebiet am Schulgartenweg erheblich. 1994 wurde der Ort nach Eisenach eingemeindet. Heute leben 521 Einwohner (Stand 1. Dezember 2023) in Neukirchen.
Das Kulturhaus ist nicht nur eine gastronomische Einrichtung, es fungiert auch als kultureller Mittelpunkt und Treffpunkt für Vereine, die Jugend sowie die Bürger und ist somit ein wichtiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Außerdem gibt es als weitere Infrastruktureinrichtungen die Freiwillige Feuerwehr und einen Spielplatz sowie Sportplatz im Ort. Neukirchen selbst besitzt keinerlei Nahversorgungseinrichtungen (Schule, Kindergarten, Arztpraxis) mehr. Ende 2015 schloss der ansässige Dorfladen.
Neukirchen ist hauptsächlich durch die Landesstraße L 1016 und die Kreisstraße K 508 überörtlich angebunden. Die nächstgelegene Anbindung an das überregionale Schienenverkehrsnetz ist in Eisenach.
Ortsteilrat Neukirchen
Der Ortsteilrat von Neukirchen ist am 26. Mai 2024 neu gewählt worden. Ortsteilbürgermeister ist Eckhard Pecher.
Mitglieder des Ortsteilrates: Christian Faude, Torsten Filler, Torsten Beck, Ingo Bätzel, Doreen Schürmann, Pascal Felsberg.
Neukirchen – anerkannter Förderschwerpunkt der Dorferneuerung und Dorfentwicklung
Im Januar 2016 wurde der Antrag zur Förderung der Erstellung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes (GEK) für den Ortsteil Neukirchen beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) in Meiningen gestellt. Nach Bewilligung der Förderung wurde von September 2016 bis Mai 2017 das Gemeindliche Entwicklungskonzept gemeinsam mit dem Planungsbüro IPU GmbH, der Stadtverwaltung und dem eigens gegründeten Dorferneuerungsbeirat erarbeitet.
Am 30.05.2017 hat die Stadtverwaltung das Gemeindliche Entwicklungskonzept (GEK) für den Ortsteil Neukirchen beim ALF Meiningen eingereicht und einen Antrag zur Anerkennung als Förderschwerpunkt gestellt.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und dem ALF erfolgte die Anerkennung von Neukirchen als Förderschwerpunkt am 26. Oktober 2017.
Von 2018 bis 2022 wurden kommunale (zu 65 Prozent) und private (zu 35 Prozent) Vorhaben gefördert.
Hier können Sie sich das GEK für den Ortsteil Neukirchen ansehen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung gerne zur Verfügung (Tel. 03691 670516).
Presseartikel des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Anerkennung
Informationen zur Maßnahme „Sanierung Ortsmitte Neukirchen“
Mit Umsetzung der Maßnahme wird die Ortsmitte Neukirchen nicht nur baulich aufgewertet, sondern wieder mit öffentlichem Leben gefüllt. Der Leerstand des ehemaligen Lehrerwohnhauses wird beseitigt und das Raumangebot in der bestehenden Gebäudesubstanz für Funktionen des öffentlichen Lebens, wie bspw. die Kinder- und Jugendarbeit, genutzt.
Der Multifunktionsraum im Erdgeschoss soll für die unterschiedlichsten Nutzungen und Nutzergruppen zur Verfügung stehen. So kann dieser Raum bspw. als Wahllokal, Ausstellungsraum der Chronikgruppe, kultureller Ort der Begegnung, für Bastelnachmittage oder Ortsteilrat- und Vereinsveranstaltungen oder von kleineren Sportgruppen genutzt werden. Die Sanierung der Gebäude in der Ortsmitte von Neukirchen steht unter dem Aspekt der Multifunktionalität. Die Räumlichkeiten sollen so hergestellt werden, dass Raum für die unterschiedlichsten Nutzungen entsteht. Der multifunktionale Ansatz soll sich nicht nur in der Nutzung der Räumlichkeiten widerspiegeln, sondern auch im vernetzten Miteinander. Der Gedanke der gemeinsamen Nutzung von Räumen soll sich auch in der künftigen Zusammenarbeit der Bürger*innen ausbreiten und zu einem noch besseren Kooperations– und Gemeinschaftssinn zur Stärkung der Identifikation der Bürger*innen mit ihrem Wohnort beitragen. Die Sanierung der Gebäude in der Ortsmitte wird als Chance angesehen, einen Ort der Begegnung zu schaffen und damit das vorhandene Engagement und das Vereinsleben zu fördern und die Nachteile im ländlichen Raum zu mindern. Eine attraktive Ortsmitte mit einem aktiven Vereinsleben kann dazu führen, die soziale und kulturelle Versorgungslücke im ländlichen Raum zu schließen. Dies wird nicht nur die mögliche Abwanderung mindern, sondern steigert die Attraktivität des Ortes bei der Gewinnung von Neubürger*innen.
Durch die Wiederherstellung der Verbindung innerhalb der beiden Gebäude können die Haustechnik und die Aufteilung der Räume und Nutzungen effektiv, nachhaltig und ressourcenschonend umgesetzt werden. Durch die umfassende Sanierung der Gebäude (Haustechnik, Dachsanierung, Fenster usw.) wird eine deutliche Energieeinsparung im laufenden Betrieb erreicht.
Der Zugang zum Erdgeschoss der beiden Gebäude wird barrierefrei hergestellt. Durch den Einbau einer Rampe im Gebäudeinneren der „Alten Schule“ kann auf eine Außenrampe verzichtet werden. Dadurch wird die Gestaltung der Freianlagen und der Fassade nicht eingeschränkt. Durch die innere Verbindung der beiden Gebäude ist somit insgesamt nur ein barrierefreier Zugang notwendig. Die Einrichtung einer barrierefreien und rollstuhlgerechten Toilette im Erdgeschoss des ehemaligen Lehrerwohnhauses rundet die Erreichbarkeit der öffentlichen Räume und die Möglichkeit zur Teilhabe am öffentlichen Leben im ländlichen Raum ab.
Bisherige Umsetzung
Zum Schutz der tragenden Baustruktur erfolgte die vollständige Sanierung beider Dachflächen. Im Anschluss erfolgte der vollständige Abbruch aller Außenputzflächen. Auf die freigelegten Fassadenflächen wurde ein Wärmedämmputz aufgebracht, der das gereinigte Naturstein- Sockelmauerwerk sowie die Eckbossierung sichtig bewahrte. Auch das Sichtfachwerk konnte nach aufwendiger Sanierung vollständig erhalten werden.
Besonderes Augenmerk wurde im Rahmen der Neugestaltung der Ortsmitte auf die Schaffung einer zentralen innerörtlichen Freifläche sowie eine ihrer besonderen Bedeutung entsprechenden besseren Wahrnehmbarkeit der Kirche gelegt. Aus diesem Grund erfolgte der Abbruch des seitlichen Anbaus mit den ehem. Toilettenanlagen einschließlich dem Abbruch der abflusslosen Grube. Nach Abbruch des Gebäudeteils wurde die Baugrube verfüllt und für die Neugestaltung der Freifläche im 3. Bauabschnitt (2023/2024) vorbreitet.
Für eine ganzheitliche Wiederherstellung des historischen Gebäudezustandes sind nahezu alle Fenster durch Holzfenster mit Wiener Sprossen sowie Isolierverglasung ausgetauscht worden. Die Sanierung bzw. der Neubau der Hauseingangstür sowie der Nebeneingangstür wurde 2023 umgesetzt.
Schwerpunkt der Innensanierung war die Schaffung vielfältig nutzbarer Räume für Vereine und die Öffentlichkeit unter Gewährleistung eines modernen und den Nutzeranforderungen angepassten vorbeugenden Brandschutzes. Unter weitgehender Erhaltung der historisch gewachsenen Grundrissstruktur wurden nicht mehr benötigte Öffnungen verschlossen bzw. die einstmals vorhandenen Durchgänge zwischen beiden Gebäudeteilen wieder geöffnet.
Alle schadhaften Putze an Decken und Wänden wurden ebenso abgebrochen wie der nicht mehr erhaltungswürdige Fußbodenaufbau über dem Keller des ehem. Lehrerwohnhauses. Neben der brandschutztechnischen Sanierung der Kellerdecke wurden alle Grundleitungen erneuert und für den späteren Anschluss an das Kanalnetz vorverlegt. In Zusammenarbeit mit den haustechnischen Gewerken erfolgten der Einbau einer mineralischen Dämmung in den Dachgeschossen sowie die brandschutztechnische Ertüchtigung der Decken mittels Trockenbauverkleidungen.
Innerhalb des Jahres 2023 wurden die begonnenen Innenausbauarbeiten ohne Unterbrechungen fortgesetzt und vollständig abgeschlossen.
Im zukünftigen Ausbildungsraum der freiwilligen Feuerwehr Neukirchen (1. Obergeschoss) wurde das vorhandene Parkett an den Fehlstellen ausgebessert, abgeschliffen und neu versiegelt. Darüber hinaus wurde nach Abbruch des mehrschichtigen und untereinander verschraubten Bodenbelages im Erdgeschoss ein historischer Parkettbelag sichtbar, dessen Aufarbeitung aus gestalterischen Gesichtspunkten wünschenswert erschien und technisch in einem vertretbaren Rahmen realisierbar war.
Die Treppen und Podeste beider Treppenhäuser wurden ebenfalls vollständig aufgearbeitet. Dabei erfolgte vor der Neuversiegelung der vollständige Abschliff aller abgenutzter oberflächiger Farbschichten, die Ergänzung von Fehlstellen und die Reparatur dekorativer Zierleisten. Auf eine farbige Beschichtung wurde verzichtet, um die ursprüngliche historische Oberflächenfassung der Eichentreppe wieder zur Geltung zu bringen. Aufgrund der zu geringen Handlaufhöhe wurden über die aufgearbeiteten Bestandshandläufe noch jeweils gleichartige Handläufe an den Geländerpfosten befestigt, sodass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die ursprünglich beabsichtigte Erhaltung und Aufarbeitung der historischen Innentüren war aus brandschutztechnischen Gründen nicht realisierbar, sodass nur zwei Innentüren zwischen untergeordneten Räumen eines Brandabschnittes saniert wurden. Alle anderen Innentüren wurden aus Holz neu gefertigt und gemäß den Forderungen des Brandschutzkonzeptes ausgestattet.
Das gesamte Erdgeschoss mit dem multifunktional nutzbaren Versammlungsraum, dem Jugendzimmer sowie dem Büro des Ortsteilbürgermeisters ist barrierefrei erschlossen. Aufgrund des natürlichen Höhenniveaus konnte dies ausschließlich über den südwestlichen Nebeneingang der Alten Schule mittels einer kleinen Rampenanlage realisiert werden.
Zukünftig sollen die beiden Gebäude haustechnisch mit dem neu zu errichtenden Feuerwehrgerätehaus auf der gegenüberliegenden Straßenseite verbunden werden, um wirtschaftliche Einsparungen zu erzielen bzw. Umweltbelastungen zu verringern. Besondere Einsparungen werden insbesondere durch Errichtung eines kleinteiligen Nahwärmenetzes zwischen beiden Gebäuden erzielt.
Im Zuge der Neuinstallationen wurden bereits Anschlüsse für einen Marktplatzverteiler mit Einspeisemöglichkeit für Notstromaggregate vorgesehen, die im Rahmen der Neugestaltung der Freianlagen im Jahr 2024 ausgeführt werden.
Nach Abbruch des nicht mehr erforderlichen Anbaus wurde mit der Neugestaltung der Freianlagen begonnen. Diese umfasste neben der Beräumung der gesamten Fläche insbesondere die Herstellung des Anschlusses an das Entwässerungsnetz, um das Gebäude in Betrieb nehmen zu können. Parallel dazu begannen die Fertigungsarbeiten an Vordach und Pergola, damit diese Einbauteile zeitnah nach den Gründungsarbeiten errichte werden können. Die Zugänglichkeit zur Alten Schule über die neue Freitreppe sowie die barrierefreien Außenanlagen werden hergestellt, sodass ab September 2024 die neu gestaltete Ortsmitte das attraktive Zentrum Neukirchens mit hoher Aufenthaltsqualität sein wird.
Zu den Kosten
Es liegt ein Zuwendungsbescheid zur Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung gemäß Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen vor. Die geplanten Gesamtkosten für alle drei Bauabschnitte betragen 1.410.238,36 Euro. Davon werden 1.288.439,16 Euro mit 75 Prozent (959.951,35 Euro) durch das Land Thüringen gefördert. Eigenanteilig übernimmt die Stadt Eisenach 450.287,00 Euro der Kosten.
Informationen zur Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ in der Ortsmitte Neukirchen
Ein nächster Schritt im Rahmen der Dorferneuerung in Neukirchen ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Am 23. Mai erfolgte der Spatenstich im Beisein von Eisenachs Bürgermeister. „Ich freue mich, dass nun auch die Freiwillige Feuerwehr bald über moderne Räume verfügt und so in ihrem großen Engagement für die Allgemeinheit besser unterstützt werden kann. Großer Dank geht erneut an Ortsteilbürgermeister Eckhard Pecher. Keine Hürde war ihm zu groß und er hat damit das gesamte Projekt maßgeblich vorangetrieben. Sehr erfolgreich wie wir gleich gegenüber sehen können: Die neue Alte Schule und das Lehrerwohnhaus haben wir bereits eingeweiht“, so Christoph Ihling.
Die vorhandene Feuerwehrgarage wurde bereits im Oktober vergangenen Jahres abgebrochen. Sie wird nun durch den Neubau ersetzt. Dabei soll das Gebäude folgende Funktionen enthalten: Feuerwehrgerätehaus, Umkleiden für die Einsatzbeteiligung der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Neukirchen sowie Sanitäranlagen.
Die Planungen im Detail
Das eingeschossige Bauwerk wird Platz für zwei Feuerwehrfahrzeuge bieten. Darüber hinaus werden notwendige Funktionsbereiche wie Sanitäreinrichtungen und Umkleiden für weibliche als auch für männliche Kamerad*innen, Lagerfläche inklusive Werkstatt sowie ein Hausanschlussraum errichtet. Aufgrund der erheblichen Beschränkungen des vorhandenen Grundstückes handelt es sich bei dem Neubau des Gerätehauses um ein rein funktionales beziehungsweise zweckmäßiges Gebäude. Auf weitere Räumlichkeiten wie beispielsweise Schulungsräume muss somit verzichtet werden. Mit der vor kurzem abgeschlossenen Sanierung des Gebäudes „Alte Schule und ehemaliges Lehrerwohnhaus“ wurde aber bereits ein Schulungs- und Vereinsraum für Dienst- und Vereinsangelegenheiten und eine Teeküche für die FFW Neukirchen geschaffen.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für August 2025 geplant.
Zu den Kosten
Seit Ende November 2022 liegt ein Zuwendungsbescheid zur Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung gemäß Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen vor. Die geplanten Gesamtkosten betragen 1.036.104 Euro (Stand Dezember 2021). Davon werden 711.466,37 Euro mit 65 Prozent (462.453 Euro) durch das Land Thüringen gefördert. Eigenanteilig übernimmt die Stadt Eisenach 573.651 Euro der Kosten.
Informationen zur Maßnahme „Ausbau des fußläufigen Weges zu den Bushaltestellen Neukirchen“
In Vorbereitung auf die Erneuerung der beiden Bushaltestellen an der L 1016 wird innerhalb der Dorferneuerung die fußläufige Zuwegung aus der Ortsmitte zu den Haltestellen barrierearm ausgebaut.
Der Ausbau des Weges zu den Bushaltestellen in Neukirchen wird 2024 erfolgen.
Zu den Kosten
Seit Ende Juni 2021 liegt ein Zuwendungsbescheid zur Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung gemäß Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen vor. Die geplanten Gesamtkosten betragen 84.500,96 Euro (Stand Januar 2019). Davon werden 81.396,00 Euro mit 65 Prozent (52.907,40 Euro) durch das Land Thüringen gefördert. Eigenanteilig übernimmt die Stadt Eisenach 31.593,56 Euro der Kosten.
Der Weg aus der Ortsmitte zu den Bushaltestellen Neukirchen wird 2024 erneuert und barrierearm ausgebaut.
So erreichen Sie uns
Ortsteilbürgermeister
Volker Schlundt
Telefon: 03691 611 214
Mobil: 0171 4910 748
E-Mail
nach Vereinbarung |