Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 30000.520300 - Geräte und Ausstattungen, zentrales Veranstaltungsmanagement – in Höhe von 24.300,00 €. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben in Höhe von 17.000,00 € in der Haushaltsstelle 02400.653000 Öffentliche Bekanntmachungen (Amtsblatt), in Höhe von 5.000,00 € in der Haushaltsstelle 61000.655540 - Nachhaltigkeitsstrategie + Agenda 2030 sowie in Höhe von 2.300,00 € in der Haushaltsstelle 79110.590000 - Projektausgaben Wirtschaftsförderung.
Eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 02400.570100 – Stadtmagazin – in Höhe von 15.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mittel in der Haushaltsstelle 02400.653000 – öffentliche Bekanntmachungen (Amtsblatt) – in gleicher Höhe.
Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 33200.718600 – Yiddish Summer – in Höhe von 6.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mittel in den folgenden Haushaltsstellen:
- 30000.600000 – Veranstaltungen (2.300 €)
- 30000.600004 – Kompositionspreis (1.000 €)
- 30000.600006 – Ausstellungen „Galerie im Gang“ (2.700 €)
Eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 46400.672000 – Erstattung an Gemein-den - in Höhe von 17.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushalts-stelle 46400.162000 - Erstattung von Gemeinden – in gleicher Höhe.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 02010.935000 – Zentrale Angelegenheiten - Geräte und Ausstattungen - Mobiliar – in Höhe von bis zu 27.200,00 Euro zur Ausstattung des Stadtratssaals im Verwaltungsgebäude Markt 22. Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 90000.361800 – Steuern, allgemeine Zuweisungen - Zuweisungen und Zuschüsse vom Land – Investitionsförderpauschale - in gleicher Höhe.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für den Austausch des Aktiv-Netzwerks der Stadtverwaltung Eisenach. Als Zuschlagskriterium wird der Preis mit einer Gewichtung von 100 % festgelegt.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Das Stadtratsmitglied, Herr Daniel Dietrich, wird Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss.
1. Der Entwurf der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2027/2028 bis 2031/2032 gemäß der Anlage wird zur Kenntnis genommen. Der Entwurf der Schulnetzplanung wird um die in der Anlage zum Änderungsantrag aufgeführten Varianten zur Zukunft der Gymnasien ergänzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfes, dass gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren durchzuführen und im Anschluss den Schulnetzplan dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat und den Schulgemeinschaften der beiden städtischen Gymnasien eine umfassende, verständliche und motivierende Darstellung des laufenden Projektes zu geben, die die baulichen Maßnahmen und das einzunehmende pädagogische Konzept beinhaltet. Im Einzelnen ist auf den aktuellen baulichen Planungsstand, das zugrunde liegende pädagogische Konzept und die zeitliche sowie finanzielle Projektplanung in einer gemeinsamen, abgestimmten Dokumentation einzugehen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Dokumentation in enger Abstimmung mit den Schulleitungen, den Lehrkräften sowie den Schüler- und Elternvertretungen zu erarbeiten und dem Stadtrat zeitnah zur Beratung und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zwischen der Stadt Eisenach und der Stiftung automobile welt eisenach über den Verkauf der Medien und Dokumente des Unternehmensarchivs der liquidierten Automobilwerk Eisenach GmbH an die Stiftung automobile welt eisenach zu unterzeichnen.
Die Berufung von
1) Frau Lore Mittwoch (16 Jahre)
als weitere Jugendliche im Jugendbeirat Eisenach nach § 10a Abs. 4 Buchstabe a) Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach für die Dauer seiner Amtszeit.
2) Herr Christian Becker (24 Jahre)
als Stellvertreter von Frau Lore Mittwoch nach § 10a Abs. 4 Buchstabe c) der Haupt- satzung der Stadt Eisenach für die Dauer seiner Amtszeit.
Eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0047 (Kindertagesstätten – freie Träger) in Höhe von insgesamt 197.248,00€ für Personal- und Sachkostenzuschüsse.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 46490.171100 (Zuweisung vom Land – Kita).
1. Die Satzung nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur teilweisen Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes der Stadt Eisenach nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB für den Bereich der „Katharinenstraße“ gemäß Anlage 1 (Teilaufhebungssatzung Sanierungsgebiet „Katharinenstraße- Ost") für den räumlichen Geltungsbereich gemäß Anlage 2. Die Karte mit dem Geltungsbereich wird als Anlage 1 Bestandteil der Satzung.
2. Die Teilfortführung der Sanierungsziele gemäß dem beiliegenden Bericht (Anlage 3) über den Durchführungsstand für den verbleibenden (westlichen) Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Katharinenstraße“ nach Anlage 4.
3. Die Festsetzung der Frist gem. § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen für den verbleibenden (westlichen) Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Katharinenstraße“ (Anlage 4) zum 31.12.2030.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2026 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung der folgenden Beschlüsse gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:
Die Einleitung der Vergabeverfahren für die Leistungen zur Erneuerung der Dacheindeckung am Objekt „Ernst-Abbe-Gymnasium Eisenach, Haus II. Als Verfahrensart wird die Beschränkte Ausschreibung gewählt. Das Zuschlagkriterium ist der Preis.
Die Einleitung der Vergabeverfahren für die Leistungen zur Erneuerung der Dacheindeckung am Objekt „Goethe-Schule Eisenach“ (4. Regelschule). Als Verfahrensart wird die Beschränkte Ausschreibung gewählt. Das Zuschlagkriterium ist der Preis.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2026 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Bestellung von
1. Frau Hannah Bahmann
2. Herrn Christian Catoiu
3. Herrn Salim Darbo
4. Frau Marina Pickler Rorato
5. Herrn Viet Quyet Chu
6. Frau Tatjana Krasilnikov
als stimmberechtigte Mitglieder im Ausländerbeirat der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 4 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Die Bestellung von
1. Frau Tanya Ebenau (Mitglied des Stadtrates)
2. Herrn Benjamin Luthardt (Mitglied des Stadtrates)
3. Frau Nassima Hamza (Vertreterin einer der im Bereich der Migranten‐ und Flüchtlingsarbeit in der Stadt
tätigen Organisationen)
4. Frau Nicole Päsler (Mitarbeiterin der Stadtverwaltung)
als beratende Mitglieder im Ausländerbeirat der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 4 Buchst. b) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Die Satzung der Stadt Eisenach zur Vermeidung von Abfällen und zur Nutzung von Mehrwegprodukten (Mehrwegsatzung) entsprechend der Anlage.
1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 im Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Eisenach und dem Zweckverband Zentrale Leitstelle Westthüringen abzuschließen.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Abordnung von Beamten / Personalgestellung von Tarifbeschäftigten der Berufsfeuerwehr im Rahmen der Durchführung des o. g. Vertrages vorzunehmen.
1. Unter Verzicht auf eine zweite Beratung nach § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 unter der Berücksichtigung der Änderungen der Verwaltung sowie der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen.
2. Den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes „Kommunale Infrastruktur Eisenach“ für das Wirtschaftsjahr 2026.
Den Finanzplan der Stadt Eisenach mit dem ihm zu Grunde liegenden Investitionspro-gramm für die Jahre 2025 bis 2029.
Die Kriterien für die Bewertung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Eisenach gemäß der Anlage 1. Die Kriterien dienen der Einschätzung der Kindertageseinrichtungen zur Festlegung einer Rangfolge für den Abbau von Plätzen und gegebenenfalls anstehenden Schließungen aufgrund des zu verzeichnenden Geburtenrückgangs und des damit sinkenden Bedarfes an Kinderbetreuungsplätzen. Die Kindergärten mit den niedrigsten Punktzahlen werden unter Hinzuziehung des Trägers hinsichtlich eines Abbaus von Plätzen bzw. einer Umnutzung des Gebäudes oder von Gebäudeteilen geprüft.
- Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den Wirtschafts- und Finanzplan der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) für das Geschäftsjahr 2026 zur Kenntnis und stimmt der Aufnahme von Krediten bis zur Höhe von 23.361.685,00 EUR zu.
Der Entwurf der Neufassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sonder- nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach (Sondernutzungsgebüh-rensatzung) gemäß der Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 3. März 2026 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung gebrauchter Microsoft Office 2024 LTSC Lizenzen. Als Zuschlagskriterium wird der Preis mit einer Gewichtung von 100 % festgelegt.
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Abschluss eines 10-Jahres-Wartungsvertrages für eine Drehleiter DLA(K) 23/12 (Typ: L32-XS 3.2 des Herstellers Rosenbauer) der Feuerwehr der Stadt Eisenach. Als Verfahrensart wird im Unterschwellenbereich eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gewählt. Als Zuschlagskriterium wird zu 100% der Preis festgelegt.
Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 11. März 2026 folgenden Beschluss im öffentlichen Teil gefasst:
Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport beschließt:
Die Auszahlung der Zuschüsse entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur an kulturelle Vereine und Initiativen in der Stadt Eisenach für das Jahr 2026 entsprechend der Anlage, vorbehaltlich des Eintretens der Rechtskraft der Haushalts- satzung 2026.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 16. März 2026 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:
Den als Anlage beigefügten Forstwirtschaftsplan 2026 für den Kommunalwald der Stadt Eisenach - erstellt durch das Thüringer Forstamt Marksuhl.
1. Die Neufassung der „Richtlinie über die Vorlage von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung zur Entscheidung oder Information des für Stadtentwicklung zuständigen Fachausschusses des Stadtrates der Stadt Eisenach“ (RL-SE) gemäß der Anlage.
2. Die Richtlinie in ihrer Fassung gemäß Beschluss Nr. SKV/0004/2022 vom 16.05.2022 wird aufgehoben.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 16. März 2026 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung der folgenden Beschlüsse gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:
Die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Bauleistungen zur Komplexmaßnahme Erneuerung der Fischerstadt. Die Maßnahme wird in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Trink- und Abwasserverband Eisenach Erbstromtal nach § 3 Nr. 1 VOB/A öffentlich ausgeschrieben. Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %.
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für die Dienstleistung Heckenschnitt auf dem Hauptfriedhof Eisenach im Ausführungszeitraum 01.06.2026 bis 30.11.2027. Die zu vergebenden Leistungen werden in der Menge aufgeteilt (Teillose 1 bis 11). Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100%. Die Möglichkeit der Teilkündigung einzelner Lose wird über die Vergabeunterlagen eingeräumt.
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für die Dienstleistung Grünpflegearbeiten auf den Friedhöfen in den Ortsteilen der Stadt Eisenach im Vegetationszeitraum Juni 2026 bis Oktober 2028; hier: Rasenmahd, Heckenschnitt, Staudenpflege sowie Laubaufnahme und -entsorgung. Die zu vergebenden Leistungen werden in der Menge aufgeteilt (Teillose 1 bis 9). Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100%. Die Möglichkeit der Teilkündigung einzelner Lose wird über die Vergabeunterlagen eingeräumt.
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Kauf und Lieferung eines Fahrzeugs mit Leichtmüllverdichter. Als Verfahrensart wird die Öffentliche Ausschreibung nach § 9 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gewählt. Als Zuschlagskriterien werden neben dem Preis in Euro (70 %), Behältervolumen in m³ (20 %) und die verbindliche Lieferzeit in Kalendertagen ab Auftragserteilung (10 %) festgeschrieben.
Die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Vergabe von Bauleistungen zur Sanierung des Löbersbachs im Bereich Karlsplatz, vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit des städtischen Haushalts 2026. Als Verfahrensart wird, aufgrund der besonderen Anforderungen, die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB/A gewählt. Das Zuschlagkriterium ist der Preis.
Die Einleitung der Vergabeverfahren für die Vergabe der Leistungen zur Umsetzung des Vorhabens „Errichtung eines Fahrradparkhauses RAD-Rondell im ehem. Fahrgastcenter“ am ZOB. Kriterium für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote ist der Preis. Der Preis wird aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen (ohne Bedingungen) ermittelt.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 25. März 2026 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Satzung der Stadt Eisenach zur Vermeidung von Abfällen und zur Nutzung von Mehrwegprodukten (Mehrwegsatzung) entsprechend der Anlage.
1. die Einstellung von Bebauungsplanverfahren durch Aufhebung der zugehörigen Aufstellungsbeschlüsse wie folgt:
a. Beschluss Nr. 345/93 vom 25.03.1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Westliche Innenstadt“,
b. Beschluss Nr. 075/94 vom 15.12.1994 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kleingärten“,
c. Beschluss Nr. 0612/2002 vom 15.11.2002 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Ehem. Güterbahnhof“ im Bereich des Teilbebauungsplanes Nr. 41.2 „ehem. Güterbahnhof II“ (östlich der Busbereitstellungsanlage),
d. Beschluss Nr. 0270/2005 vom 18.11.2005 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Marienstraße“,
e. Beschluss Nr. 0288/2005 vom 16.12.2005 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Frauenplan“,
f. Beschluss Nr. 0745/2009 vom 23.01.2009 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gaswerkgelände“,
g. Beschluss Nr. StR/0214/2015 vom 30.06.2015 zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
„Kammgarnspinnerei“.
2. Die Einstellung der Bebauungsplanverfahren ist amtlich bekanntzumachen.
1. Den 2. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 39.1 „Auf dem Werraufer I“ Neuenhof, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1), der Begründung (Anlage 2: Teil I der Begründung) mit dem Umweltbericht inklusive dessen Anlagen (Anlage 3: Teil II der Begründung) zu billigen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB soll gemäß § 4a Absatz 3 BauGB zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes durchgeführt werden.
3. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes und die Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen, sind vorzunehmen.
Die Richtlinie der Stadt Eisenach über die Gewährung von Mietzuschüssen zur Stärkung der Innenstadt und zur Leerstandsreduzierung (Anlage 1) zur Verringerung des zunehmenden Ladenleerstandes sowie zur Belebung und Aufwertung der Eisenacher Innenstadt.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt einer Kreditaufnahme bis zu einer Höhe von 3,0 Mio. € durch die Sportbad Eisenach GmbH (SEG) zur Zwischenfinanzierung des Breitbandausbaus in der Stadt Eisenach zu.
Den nachfolgend aufgeführten Bedingungen des Kreditgebers wird zugestimmt:
Besicherung: Abtretung der Forderungen aus den Pachtverträgen mit der Thüringer Netkom GmbH
Aufrechterhaltung des Ergebnisabführungsvertrages mit der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb)
Negativerklärung: keine Veräußerung des wesentlichen Anlagevermögens während der Kreditlaufzeit
Verpflichtung, etwaige Kostenüberschreitungen, die nicht von Fördermitteln/Darlehen finanziert werden können, aus Eigenkapital zu tragen.
Als Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG), Herr Dr. René Kliebisch, wird gemäß § 9 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages der SWG mit sofortiger Wirkung Frau Sabine Heep bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.
Die Neufassung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 1.
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach (Sondernutzungsgebührensatzung) gemäß der Anlagen 1 und 2 mit folgender Änderung:
Punkt 9.2 der Anlage 2 (Gebührenverzeichnis) „Aufstellung von Tischen und Stühlen zur Bewirtung im Freien (nur in Verbindung mit einer bestehenden und überwiegend ausgeübten Gast- oder Schankwirtschaft)“ wird wie folgt geändert:
Lfd. Nr. | Art der Sondernutzung | Zeiteinheit | Maßeinheit | Gebühr |
9.2 | Aufstellung von Tischen und Stühlen zur Bewirtung im Freien (…) | Mai bis September (ab 2026) | je m² Nutzfläche pro Monat | 4,00 € |
Mai – September (ab 01.01.2028) | je m² Nutzfläche pro Monat | 5,00 € | ||
Oktober - April | (unverändert laut Entwurf) | |||
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anpassungen in die Anlage 2 der Sondernutzungsgebührensatzung
einzuarbeiten.
Den Masterplan Sauberkeit Teil I Papierkorbmanagement für die Stadt Eisenach gemäß der Anlage.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zur Einbringung des Haushalts 2027, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026, ein Konzept zur Personal- und Stellenentwicklung der Stadtverwaltung Eisenach vorzulegen, das insbesondere eine haushälterisch verantwortbare Reaktion auf die demographische Entwicklung durch zeitgemäßen Technologieeinsatz darstellt und zugleich die Verwendungsbreite des städtischen Personals deutlich erhöht.
Über die Haushaltsstelle 940000 „Ernst-Abbe-Gymnasium Haus I Hochbaumaßnahme Errichtung eines Aufzuges zur Herstellung der Barrierefreiheit, Sicherung des 2. baulichen Rettungsweges und die Erweiterung durch einen Ersatzneubau am Standort Wartburgallee 60 (2026: 3.050.000 € /VE 2027: 5.036.965 €“) wird bis zum Beschluss über die „Neufassung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2027/2028 bis 2031/2032“ ein Sperrvermerk verhängt. – Der Antrag des Stadtratsmitgliedes, Frau Rexrodt, wurde abgelehnt
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der engagierten Eisenacher Bürgerschaft die Möglichkeit zu eröffnen, sich finanziell an der Gestaltung des Außengeländes der künftigen Wartburgarena O1 zu beteiligen. Ziel ist die Schaffung eines „Bürgerparks Wartburgarena O1“.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 25. März 2026 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach verleiht an Frau Gisela Rexrodt die Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Stadtrates“.
Die erwähnten Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de => Rathaus => Stadtrat und Gremien => Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der jeweiligen Sitzung und im Büro des Stadtrates eingesehen werden.
gez. Christoph Ihling
Oberbürgermeister

