ANTRÄGE AUF KULTURFÖRDERUNG KÖNNEN AB SOFORT GESTELLT WERDEN

Die Unterstützung eines attraktiven, abwechslungsreichen und kreativen Kunst- und Kulturangebots vor Ort ist eine öffentliche Aufgabe der Stadt Eisenach. Noch bis zum 15. November 2025 können Kulturvereine der Stadt Eisenach, aber auch Initiativen oder Personen (gemeinnützige juristische Personen und natürliche Personen) für das Jahr 2026 Anträge auf eine Förderung bei der Stadt Eisenach stellen. 

 

Grundlage ist die vom Stadtrat beschlossene Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur. Zuschüsse können für kulturelle oder künstlerische Projekte gezahlt werden, die das Kulturangebot in der Stadt bereichern und für alle zugänglich sind. 

 

Angebote ortsansässiger Künstler und Kulturschaffender an anderen Orten – dazu gehören beispielsweise Tourneen, Konzerte in einer anderen Stadt oder Ausstellungen in einem anderen Land – werden gefördert, wenn davon auszugehen ist, dass hierdurch eine nachhaltige Reputationssteigerung für die Stadt bewirkt wird.

 

Eingetragene Vereine müssen ihre Satzung und eine Bescheinigung des Finanzamtes über die anerkannte Gemeinnützigkeit mit einreichen. Dies ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Antrag erstmals gestellt wird oder es seit einer früheren Einreichung dieser Unterlagen Änderungen gab. Von der Förderung ausgeschlossen sind Angebote, die gewerblichen Zwecken dienen oder eine sonstige kommerzielle Ausrichtung haben.

 

Bei Rückfragen steht die städtische Stabsstelle Kultur zur Verfügung per E-Mail oder Tel. 03691 670-410.

 

Die Richtlinie und das beschreibbare Antragsformular sind hier zu finden.

 

Anträge können postalisch gerichtet werden an: 

 

Stabsstelle Kultur

Goldschmiedenstraße 1

99817 Eisenach

 

oder per E-Mail. Die Frist endet am 15. November 2025 um Mitternacht.