Die Stadt Eisenach fördert die Nachnutzung leerstehender Erdgeschoss-Geschäfte in der Innenstadt. Der Stadtrat hat eine Richtlinie verabschiedet mit dem Ziel, geschlossene Läden wiederzubeleben. Der Verödung des Zentrums soll entgegengewirkt werden. Aus dem städtischen Haushalt werden bis zu 15.000 Euro pro Jahr bereitgestellt, um für schätzungsweise fünf Leerstände neue Funktionen zu finden. Gefördert wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Mietzuschuss über sechs Monate.
Die Voraussetzungen im Überblick:
Das Ladenlokal muss im Erdgeschoss liegen und vom öffentlichen Raum sichtbar sein.
Die Kaltmiete darf höchstens 7 Euro pro Quadratmeter betragen.
Beim Förderbeginn muss ein gültiger Mietvertrag zwischen Eigentümer und Nutzer mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten vorliegen.
Schaufenster dürfen nicht undurchsichtig gestaltet oder zugestellt sein.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Idee bereits im Rahmen des Projekts „Goldschmiede Eisenach“ unterstützt wurde.
Schwerpunkte der Förderung sind:
neue, kreative Geschäftsideen und Start-ups
Angebote, die das Miteinander stärken
soziale und kulturelle Nutzungen
Pop-up-Stores, experimentelle oder risikoreiche Projekte
hochwertige Angebote und Traditionsgeschäfte sowie nachhaltige Konzepte mit positivem Beitrag zur Stadtentwicklung
Nicht gefördert werden unter anderem Spielhallen und Wettbüros, Billigläden, Discounter, Spätis, Barbiere, Shisha-Bars, Dönerläden, Nagelstudios oder Verkaufsläden von E-Zigaretten sowie Räume, die ausschließlich für Wohn- und Lagerzwecke werden genutzt werden.
Bei Fragen können sich Interessierte an den Fachdienst Stadtplanung wenden, Telefon oder E-Mail.
Weitere Informationen zur Richtlinie und zum Antragsverfahren sind hier zu finden.


