GOLDSCHMIEDE EISENACH – MIETZUSCHÜSSE FÜR EINE VITALE STADTMITTE

Die Eisenacher Innenstadt hat große Bedeutung für die verschiedensten Bevölkerungs- und Nutzergruppen. In den letzten 30 Jahren wurde im Zuge der Stadtsanierung und mithilfe von Städtebaufördermitteln das historische Stadtbild weitestgehend saniert und wiederhergestellt.

 

Dennoch macht sich auch in der Eisenacher Innenstadt der Strukturwandel im Einzelhandel bemerkbar. Die Folgen sind leerstehende Ladenlokale, Trading-Down-Prozesse und Verödung der öffentlichen Räume. Die Eisenacher Innenstadt leidet folglich, wie viele andere Innenstädte, an einer Abnahme der Vitalität – dies zeigt sich besonders in leerstehenden Erdgeschosseinheiten. 

Mit dem Projekt „Goldschmiede Eisenach“ wurde bis zum 31.08.2025 an einer neuen Nutzungsmischung im Zentrum gearbeitet. Hierbei lag der Fokus auf den leerstehenden Erdgeschosseinheiten, die im Rahmen verschiedener Maßnahmen wiederbelebt und nutzbar gemacht werden sollten. Eine Maßnahme waren die sogenannten „Versuchslabore“ zur Förderung von Mietzuschüssen.

 

Was haben wir vor?

Aufgrund der positiven Wirkung dieser erprobten Anwendung von Mietzuschüssen, der guten Annahme seitens der Nutzer und Eigentümer, der positiven Auswirkungen im Stadtbild sowie der Festschreibung in den konzeptionellen Grundlagen der Stadt (Masterplan Innenstadt) soll diese Maßnahme nun abgewandelt fortgeführt werden.

 

Um die notwendige Entwicklung der Eisenacher Innenstadt voranzutreiben, richtet die Stadt Eisenach daher eine Mietzuschussförderung zur Reduzierung des Ladenleerstandes sowie zur Belebung und Aufwertung der Eisenacher Innenstadt ein.

 

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite das Projekt näherbringen, Informationen vermitteln und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie mit Ihrem Leerstand oder Ihrer Nutzungsidee an dieser Projektinitiative zur Wiederbelebung von Leerständen in Eisenach teilnehmen und davon profitieren können.

 

Mietzuschüsse zur Wiederbelebung

Antragsberechtigte Personen erhalten für die Nutzung einer leerstehenden Erdgeschosseinheit im festgelegten Geltungsbereich vollständig oder anteilig einen Mietzuschuss auf die Kaltmiete in Form eines Zuschusses. Zuwendungsfähig ist dabei ein Betrag von bis zu 500 Euro monatlich bzw. maximal 5 Euro/m² (Maximalhöhe pro Mietzuschuss 3.000 Euro). Der Förderzeitraum beträgt sechs Monate.

 

Dabei werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

 

  • Belebung, Stärkung und Aufwertung der Innenstadt als attraktiver Einkaufs- und Erlebnisstandort mit einem positiven Image durch die Reduzierung von Leerständen,

  • Verringerung des Ladenleerstandes durch die Etablierung neuer Nutzungen,

  • Stärkung und Erhalt der Zentrumsfunktionen und der Einkaufsinnenstadt,

  • Stärkung und Erhalt der Nutzungsvielfalt,

  • Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie Steigerung der Standortattraktivität. 

 

Die „Richtlinie der Stadt Eisenach über die Gewährung von Mietzuschüssen zur Stärkung der Innenstadt und zur Leerstandsreduzierung“ legt dabei fest, welche Nutzungen förderfähig sind und definiert den Rahmen des Mietzuschusses.

Was ist förderfähig?

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

 

  • Bei dem Leerstand handelt es sich um eine Erdgeschosseinheit, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar ist.

  • Die Erdgeschosseinheit liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches.

  • Die Förderung entspricht den oben genannten Zielen.

  • Die Kaltmiete für das Ladenlokal beträgt maximal 7 Euro/m².

  • Es besteht zum Zeitpunkt des Förderbeginns ein gültiger Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten zwischen Eigentümer und Nutzer.

  • Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Förderzusage sowie nach Vorlage sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse begonnen werden.

  • Schaufenster dürfen nicht undurchsichtig gestaltet oder verstellt werden. 

Die Förderung soll zudem vorrangig für Nutzungen ausgelegt sein, die für die Innenstadt frequenzbringend sind sowie zur Nutzungsmischung und zur Attraktivitätssteigerung der Einkaufsinnenstadt beitragen, wie z. B. neue, kreative und innovative Nutzungen und Geschäftsideen, junge Unternehmen, Nutzungen mit dem Ziel der Stärkung des Miteinanders, soziale und kulturelle Angebote sowie experimentelle Nutzungen.

 

Grundsätzlich nicht gefördert werden:

 

  • Räume für Wohn- und Lagerzwecke

  • Büronutzungen, außer, wenn sie Besucherverkehr einschließen (Dienstleistungen)

  • sogenannte Trading-Down-Nutzungen wie Spielhallen und Wettbüros, Billigläden und Discounter, Spätis, Barbiere, Shisha-Bars, Dönerläden, Nagelstudios oder Friseursalons im Niedrigpreissegment. 

  • Nutzungen, die bereits im Rahmen des Projektes „Goldschmiede Eisenach“ eine Förderung für ein Versuchslabor erhalten haben (Ausschluss von Zweit- bzw. Doppelförderung).

     

Was haben Sie davon?

Das Projekt unterstützt Eigentümer und Mieter aktiv bei der Entwicklung einer leerstehenden Erdgeschosseinheit. Der Mieter kann mit seiner Nutzungsidee ein halbes Jahr lang gefördert in eine leerstehende Erdgeschosseinheit einziehen. Zuwendungsfähig ist ein Betrag von bis zu 500 Euro monatlich. Die Mietzuschüsse sollen einerseits Eigentümern helfen, neue Mieter mit frequenzbringenden Nutzungen zu finden und andererseits sollen im Sinne der Innovation und einer Nutzungsvielfalt auch risikoreiche aber neuartige und anregende Nutzungsideen die Möglichkeit erhalten, ausprobiert zu werden, um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern.

 

Indem Sie teilnehmen, nehmen Sie aktiv Einfluss auf das Ergebnis und die Zukunft der Eisenacher Innenstadt. 

 

Was ist zu tun?

Der Projekterfolg ist abhängig von der Mitwirkung und Kooperation der Eigentümer der leerstehenden Erdgeschosseinheiten. Sollten Sie als eine leerstehende Erdgeschosseinheit im Fördergebiet besitzen und am Projekt teilnehmen wollen, dann melden Sie sich bei uns. Gleichzeitig suchen wir interessierte Nutzer mit kreativen Ideen, die gerne den Mietzuschuss nutzen würden. 

 

Anträge können in Textform ganzjährig formlos per E-Mail oder postalisch an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtplanung, Markt 22 in 99817 Eisenach übermittelt werden. Die Entscheidungen über die Gewährung von Zuwendungen trifft die Stadt Eisenach auf der Grundlage der vorliegenden Richtlinie, der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und nach pflichtgemäßem Ermessen.

 

Ein Antrag muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:

 

  • Angaben zum Antragsteller einschl. Bankverbindung,

  • Beschreibung der geplanten Nutzung, inklusive Nutzen und erwarteten Effekten für die Innenstadt (Betreiberkonzept),

  • Angaben zu Beginn der Nutzung und

  • Darstellung der Mietkosten aufgrund eines Mietvertrages oder einer plausiblen Schätzung

Wie funktioniert es?

  1. Nutzungsidee einreichen

     

  2. Prüfung der Unterlagen durch die Stadt Eisenach

     

  3. Entscheidung über die Gewährung der Zuwendung

     

  4. Ausstellung Förderbescheid

     

  5. Umsetzung der Nutzungsidee

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über die Einreichung Ihrer Nutzungsidee – gerne per Mail - freuen. Kontaktieren Sie uns dazu unter den unten aufgeführten Kontaktdaten! Auch bei Rückfragen zur Initiative stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung, die Innenstadt wieder lebendiger werden zu lassen.

 

Hilfreiche Dokumente

 

Richtlinie der Stadt Eisenach über die Gewährung von Mietzuschüssen zur Stärkung der Innenstadt und zur Leerstandsreduzierung

Karte des Fördergebietes 

 

Weitere Informationen zur Innenstadtbelebung

 

  • Masterplan Innenstadt: dient als Leitfaden für die Innenstadtentwicklung. Alle Informationen und Hintergründe zum Konzept finden Sie hier.

     

  • Verfügungsfonds Innenstadt: Budget zur Umsetzung kleiner Projekte in der Innenstadt. Alle Informationen zum Fonds und zur Beantragung finden Sie hier.

So erreichen Sie uns

Fachdienst Stadtplanung
Ansprechpartnerin: 

Annika Brill
Markt 22
99817 Eisenach
auf Google Maps anzeigen

Montag: 9-12 und 13-15 Uhr
Dienstag: 9-12 und 13-15 Uhr
Mittwoch: 9-12 Uhr
Donnerstag: 9-12 und 13-16 Uhr
Freitag: 9-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung