Die Stadt Eisenach versteigert ab dem 25. Februar 2026, 12 Uhr, Fundgegenstände, die bis zum 7. Juli 2025 im Fundbüro abgegeben wurden. Die Auktion findet online statt. Diesmal werden ausschließlich Fahrräder versteigert. Zur Auktion
Die Fundräder haben die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nach § 973 BGB überschritten und sind gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Eisenach übergegangen. Eine Übersicht der Versteigerungsobjekte ist ab dem 20. Februar 2026 am Tresen des Bürgerbüros (Markt 22) oder online hier einsehbar. Besichtigungen sind ebenfalls auf der genannten Website möglich.
Hinweise zur Versteigerung
Empfangsberechtigte, also Verlierer oder Finder der Gegenstände, können ihre Rechtsansprüche bis einschließlich 18. Februar 2026 im Bürgerbüro geltend machen. Es wäre gut, vorher eine E-Mail zu schreiben und geeignete Eigentumsnachweise vorzulegen.
Die Gegenstände werden „wie gesehen“ ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel versteigert. Sie sind nicht auf Funktion oder Beschädigung geprüft. Der Zuschlag begründet den Kaufvertrag, ein Widerrufsrecht besteht nicht. Weitere rechtliche Hinweise gibt es hier:
Öffentliche Bekanntmachung zur Versteigerung von Fundsachen

