Ab dem 23. Februar 2026 wird das Team der Friedhofsverwaltung wieder eine Aufräumaktion auf dem Eisenacher Hauptriedhof starten. Dabei werden Geräte zur Grabpflege sowie leere Behältnisse wie Vasen, Schalen oder Gießkannen, die hinter oder seitlich von Grabstätten aufbewahrt werden, aufgesammelt und entsorgt.
Die Aufbewahrung solcher Gerätschaften ist laut Paragraf 6 Absatz 2 c) der Friedhofsatzung der Stadt Eisenach nicht gestattet. Von solchen Gegenständen geht eine erhebliche Unfallgefahr für Pflegearbeiten wie Heckenschnitt oder Grasmahd aus. Verletzungen von Arbeitern oder Besuchern durch umherfliegende Messer, Scherben und Weiteres lassen sich vermeiden, wenn Angehörige davon Abstand nehmen, Gegenstände vor Ort zu lagern.
Ähnliche Aufräumaktionen werden die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung unangekündigt über das ganze Jahr hinweg durchführen. Sie dienen dem Schutz des Teams sowie der Besucher. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach werden darum gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen und erst gar keine Gegenstände und Geräte um die Grabstätten herum abzulegen.

