Die Stadtverwaltung Eisenach verschickt für die Grundsteuer A und B sogenannte Mehrjahresbescheide. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde in einem einzigen Bescheid Rechte und Pflichten für mehrere Jahre festsetzt. Diese Bescheide sind mit dem Hinweis versehen, dass nur noch bei erforderlichen Änderungen ein erneuter Bescheid ergeht.
Die Grundsteuermessbeträge bleiben in diesem Kalenderjahr mit hoher Wahrscheinlichkeit die gleichen wie im Kalenderjahr 2025. Sie betragen für die Grundsteuer A: 352 v.H. und für die Grundsteuer B: 571 v.H. Der Entwurf des städtischen Haushalts 2026 sieht keine Steuererhöhung vor. Das Zahlenwerk mit sämtlichen Einnahmen und Ausgaben der Stadt für dieses Jahr will der Stadtrat zur Sitzung am 4. Februar beschließen.
Aus rechtlichen Gründen ist die Weitergeltung der vorliegenden Grundsteuerbescheide entsprechend Grundsteuergesetz bereits jetzt durch eine öffentliche Bekanntmachung auf der Webseite der Stadtverwaltung festgelegt worden – ohne Veränderungen zum Vorjahr.
Die Grundsteuer wird entsprechend der zuletzt erteilten Bescheide vierteljährlich zur Zahlung fällig: jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026. Sogenannte Kleinbeträge bis 15 Euro werden einmal zum 15. August 2026 fällig. Wenn die Jahressteuer über 15 Euro und bis zu 30 Euro beträgt, wird die Grundsteuer je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August 2026 fällig.
Bei einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen wird die Stadt Eisenach Änderungsbescheide erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grundsteuer A und B ist hier zu finden.

