In den Gemarkungen Eisenach und Stedtfeld wurde eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt. Entsprechend § 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) wird das Ergebnis den Beteiligten durch Offenlegung bekannt gegeben werden. Die Details gibt das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation wie folgt öffentlich bekannt:

