SOMMERTOUR DES OBERBÜRGERMEISTERS: UNTERWEGS MIT DEM ORDNUNGSDIENST

Oberbürgermeister Christoph Ihling ist zusammen mit dem Außendienst Ordnungsrecht und einem Beamten der Polizeiinspektion Eisenach auf Streifengang in der Innenstadt.

Oberbürgermeister Christoph Ihling ist zusammen mit dem Außendienst Ordnungsrecht und einem Beamten der Polizeiinspektion Eisenach auf Streifengang in der Innenstadt.

Zu sehen ist ein Parkverbotsschild.

Auf dem kleinen Nicolaiplatz gilt Parkverbot. Dort könnten künftig Parkplätze für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden.

Im Rahmen seiner diesjährigen Sommertour ist Oberbürgermeister Christoph Ihling zusammen mit dem Außendienst Ordnungsrecht und einem Beamten der Polizeiinspektion Eisenach auf Streifengang in der Karlstraße, auf dem Karlsplatz und in der Bahnhofstraße gewesen. Ziel war es, die aktuelle Lage vor Ort zu prüfen und den direkten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern zu suchen.

 

Radverkehr in der Fußgängerzone

In der Fußgängerzone wurde ein Radfahrer gebeten, von seinem Mountainbike abzusteigen: Das Befahren mit dem Fahrrad oder E-Scooter ist von 8 bis 19 Uhr nicht gestattet. Der Betroffene entschuldigte sich, weil er die Vorschrift nicht kannte und schob sein Rad, nachdem er auf die Beschilderung am Eingang der Karlstraße hingewiesen worden war.

 

Vorbei ging es an einem Bettler, der unbehelligt sitzen blieb ­– das ist grundsätzlich zulässig. Anders sieht es aus, wenn er Passanten anspricht oder ihnen den Weg versperrt. In solchen Fällen greift der Außendienst ein, erteilt zunächst eine Verwarnung und bei weiterer Missachtung einen Platzverweis.

 

Wie steht es um die Sauberkeit? Die Ordnungskräfte beurteilten das Stadtbild im unmittelbaren Bereich der Innenstadt als deutlich sauberer. An einer Stelle in der Karlstraße fehlten an diesem Tag jedoch mehrere Pflastersteine. Der Außendienst hat den Mangel unverzüglich an den Innendienst weitergeleitet, der die Reparatur veranlasste. 

 

Zahlreiche Hinweise über „Sag’s uns“

Zu den eigenen Feststellungen während der täglichen Streifen kommen die Hinweise auf Missstände von Bürgerinnen und Bürger über das städtische Internetportal „Sag’s uns“ hinzu. Seit Jahresbeginn wurden bereits 1585 Meldungen über „Sag’s uns“ eingereicht. Vor Ort werden die Hinweise geprüft und Lösungen in die Wege geleitet – etwa bei defekten Straßenlampen, Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen, mangelhafter Straßenreinigung oder illegalem Plakatieren.

 

Um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geht es hingegen bei gezielten Kontrollen, die unter Beteiligung von Polizei und Jugendamt durchgeführt werden. Im Fokus steht dabei der Verdacht, dass elektronische Zigaretten an Jugendliche verkauft werden, die aufgrund ihres Alters noch keine Vapes erwerben und konsumieren dürfen.

 

Zusammenarbeit für Sicherheit und Ordnung

Der Oberbürgermeister legt großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit aller Akteure im Bereich Ordnung und Sicherheit. Regelmäßig wird sich beim „Treff Sicherheit“ ausgetauscht. Gemeinsame Streifen von Außendienst und Polizei, ein von Mai bis Oktober eingesetzter privater Sicherheitsdienst sowie eine Partnerschaft mit der Deutschen Bahn für das Stadtviertel rund um den Hauptbahnhof ergänzen das Sicherheitsnetz.

 

Die in der Bahnhofstraße ausgewiesene Alkoholverbotszone wird konsequent kontrolliert. Bei 305 Kontrollen sind in diesem Jahr bisher 26 Verstöße geahndet worden. Das können Verwarngelder bis zu 55 Euro oder Bußgelder über 55 Euro sein.

 

Friedhelm Göpel, Leiter des Fachdienstes Ordnungsrecht, wies im Gespräch mit dem Oberbürgermeister darauf hin, dass die ordnungsbehördliche Verordnung zum Alkoholverzehrverbot in der Bahnhofstraße lediglich bis zum Ende des Jahres befristet ist. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Verordnung über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden muss.

 

Parkverbot auf dem Nicolaiplatz

Ein Parkverbot gilt auf dem kleinen Nicolaiplatz zwischen Waldhausstraße und Bahnhofstraße. Dennoch parkten dort Autos – wie ist das möglich? Die Mitarbeiter des Außendienstes versicherten, ein Auge zuzudrücken, sofern nur kurz geparkt wird, um beispielsweise ein Rezept in der nahen Apotheke einzulösen. Aber das längerfristige Abstellen von Fahrzeugen zieht ein Verwarngeld nach sich. 

 

Eine Anwohnerin, die sich beim Oberbürgermeister über ein Knöllchen beschwerte, weil ihr Umzugswagen in der Waldhausstraße zu lange vor der Tür gestanden hat, bekam den Rat, sich das nächste Mal rechtzeitig an das Fachgebiet Ordnungsrecht zu wenden: Denn es ist möglich, Ausnahmen zu vereinbaren. Christoph Ihling überraschte mit der Idee, auf dem Nikolaiplatz ausschließlich Stellplätze für Menschen mit Behinderungen auszuweisen. Das wird jetzt geprüft.

 

Tempo-20-Zone hat sich bewährt

Auf dem Rückweg war die innerstädtische Tempo-20-Zone ein Thema. Ihling bewertete die Maßnahme als positiv. Tatsächlich war auf dem Karlsplatz zu beobachten, wie Fußgänger an verschiedenen Stellen die Straße überquerten, während Autofahrer darauf Rücksicht nahmen. An anderen Orten gestaltet sich die Situation hingegen schwieriger, ­ etwa dort, wo sich Kinder auf die Sicherheit von Zebrastreifen verlassen. Deshalb bleibt am Markt, im Bereich der Georgenschule, weiter ein Fußgängerüberweg bestehen. Aber insgesamt ist eine Verkehrsberuhigung spürbar.

 

Am Ende des Streifengangs hat sich der Oberbürgermeister vorgenommen, noch häufiger gemeinsam mit dem Ordnungsdienst unterwegs zu sein – für eine lebenswertere, sichere und sauberere Innenstadt.

 

Der Kontakt zu “Sag's uns” ist hier möglich.