ANTRÄGE AUF KULTURFÖRDERUNG KÖNNEN AB SOFORT GESTELLT WERDEN

Die Stadt Eisenach setzt sich für ein attraktives, vielfältiges und kreatives Kunst- und Kulturangebot ein. Dabei kommt der Förderung des kulturellen Lebens eine wichtige öffentliche Aufgabe zu. Deshalb können Kulturvereine, Initiativen oder Einzelpersonen bis zum 15. November 2026 Anträge auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2027 stellen. 

 

Grundlage für die Vergabe der Förderungen bildet die vom Stadtrat beschlossene Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur. Zuschüsse können für kulturelle oder künstlerische Projekte gezahlt werden, die das Kulturangebot in der Stadt bereichern und für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind. 

 

Auch Aktivitäten von ortsansässigen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden außerhalb Eisenachs können unterstützt werden. Dazu zählen beispielsweise Tourneen, Konzerte in anderen Städten oder Ausstellungen im Ausland. Voraussetzung ist, dass davon eine nachhaltige Steigerung der überregionalen Wahrnehmung und Reputation Eisenachs zu erwarten ist.

 

Wichtige Änderungen bei der Kulturförderung

 

✔Das Projektvolumen förderfähiger Anträge ist auf 5000 Euro begrenzt.

 

✔Ein Drittel des Projektvolumens muss als Eigenanteil oder durch Drittmittel nachgewiesen werden.

 

✔Anträge mit einem Finanzbedarf von über 5000 Euro können mit einer ausführlichen Begründung gesondert eingereicht werden. Über deren Bewilligung entscheidet der Stadtrat im Rahmen der noch verfügbaren Restmittel.

 

✔Die Stadtverwaltung unterstützt die Realisierung von nachträglich oder kurzfristig entstandenen Projekten mit einem Fördervolumen von bis zu 500 Euro.

 

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Eingetragene Vereine müssen ihrem Antrag eine aktuelle Satzung sowie eine Bescheinigung des Finanzamtes über die anerkannte Gemeinnützigkeit beifügen. Dies gilt jedoch nur bei Erstanträgen oder wenn sich seit der letzten Einreichung Änderungen an den Unterlagen ergeben haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Angebote, die gewerblichen Zwecken dienen oder kommerziell ausgerichtet sind.

 

Das vollständige Dokument der Richtlinie und das ausfüllbare Antragsformular stehen hier zur Verfügung.

 

Anträge können per E-Mail eingereicht werden. Es ist aber auch möglich, sie per Post zu senden an:

 

Stabsstelle Kultur

Goldschmiedenstraße 1

99817 Eisenach

 

Die Bewerbungsfrist endet am 15. November 2026 um Mitternacht.

 

Bei Rückfragen steht die städtische Stabsstelle Kultur per E-Mail oder unter Tel. 03691 670-410/670-412 zur Verfügung. Die Stadtverwaltung freut sich auf zahlreiche Projektvorschläge, die das kulturelle Leben in Eisenach weiter stärken.

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