Finanzen

Zum Fachdienst Finanzen gehören die Fachgebiete Kämmerei, Stadtkasse und Steuern. Zu den Aufgaben zählen unter anderem das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, die Finanz- und Investitionsplanung, Steuern sowie das Mahnwesen. Die Kämmerei bereitet zudem jedes Jahr den städtischen Haushalt vor. Das letzte Wort darüber haben aber die gewählten Mitglieder des Eisenacher Stadtrates.

Zugeordnete Fachgebiete

Kämmerei

Stadtkasse

Steuern

Informationen zur Grundsteuerreform

Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Grundsteuer zum 01.01.2025 beschlossen. Sämtliche Grundstücke wurden in diesem Zusammenhang neu bewertet. Jeder Eigentümer eines Grundstücks in Thüringen erhielt im Frühjahr 2022 ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen zur Grundsteuerreform und der Verpflichtung zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt hervorgehen. Die neu berechnete Grundsteuer ist seit dem Jahr 2025 zu zahlen.

 

Grundsteuerreform kurz erklärt

Info-Portal des Thüringer Finanzministeriums

Virtueller Steuerchatbot zu Fragen der Grundsteuerreform

Allgemeine Zahlungsmitteilungen

Die Stadt Eisenach ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Finanzämter über Zahlungen zu unterrichten, die an die Bürger geleistet wurden und welche für die Besteuerung von Bedeutung sein können (z.B. Honorare, Künstler-Gagen, Zahlungen für nebenberufliche Tätigkeiten, Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten usw.) Dies geschieht, um den Finanzbehörden die Überprüfung und Erfassung aller steuererheblichen Vorgänge zu erleichtern. Bürger, die solche Zahlungen von der Stadt Eisenach empfangen haben, werden nach Ablauf des betroffenen Jahres schriftlich darüber informiert, dass die Daten dieses Zahlungsverkehrs dem zuständigen Finanzamt übermittelt wurden. Der Bürger muss in diesem Schreiben auch über seine steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht hingewiesen werden.
 

Rechtsgrundlage

Aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten haben Bürger 

 

  • das Recht auf Auskunft (Art 15 DS-GVO in Verbindung mit Paragraf 42 Thüringer Datenschutzgesetz),
  • das Recht auf Berichtigung (Art 16 DS-GVO in Verbindung mit Paragraf 43 Absatz 1 Thüringer Datenschutzgesetz),
  • das Recht auf Löschung Art 17 DS-GVO in Verbindung mit Paragraf 43 Absatz 2 Thüringer Datenschutzgesetz),
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DS-GVO in Verbindung mit Paragraf 43 Absatz 1 Thüringer Datenschutzgesetz),
  • das Recht auf Übertragung der den Bürger betreffenden personenbezogenen Daten (Art 20 DS-GVO),
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen (Art 21 DS-GVO).


Hier können Informationen zur Verarbeitung der gemeldeten Daten eingesehen werden. 

 

Im Rahmen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten haben Bürger das Recht auf Beschwerde beim behördlichen Datenschutzbeauftragten oder dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

So erreichen Sie uns

Fachdienst Finanzen

Sabine Penßler-Beyer

Markt 2

99817 Eisenach

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Telefon: 03691 670-200

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Montag: 9-12 und 13-15 Uhr
Dienstag: 9-12 und 13-15 Uhr
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sowie nach Vereinbarung