Stadtpass

Mit dem Eisenacher Stadtpass können Eisenacherinnen und Eisenacher, die ein geringes Einkommen haben, im Stadtgebiet bestimmte Vergünstigungen erhalten. Das betrifft Angebote des kulturellen und sozialen Lebens. Wer einen Stadtpass hat, zahlt in verschiedenen Einrichtungen weniger Eintritt. Wie hoch die Preisnachlässe jeweils sind, ist je nach Angebot und Satzung des Anbieters unterschiedlich.

 

Den Eisenacher Stadtpass stellt seit dem 3. Mai 2021 das Bürgerbüro und nicht mehr das Sozialamt aus.

 

Der Eisenacher Stadtpass ermöglicht ermäßigte Preise beim Besuch folgender Einrichtungen:

 

  • Hallen- oder Freibad im "aquaplex"
  • Musikschule
  • Volkshochschule
  • Stadtbibliothek
  • Thüringer Museums Eisenach
  • Museum "automobile welt eisenach"
  • Landestheater Eisenach
  • Suppenküche der Diako Westthüringen gGmbH
  • Indoor-Kletterpark
  • Wildkatzendorf Hütscheroda

(gemäß Angebot oder Satzung der betreffenden Einrichtung)

 

Ermäßigt ist für Stadtpass-Inhaber in Eisenach auch die Hundesteuer (ausgenommen gefährliche Hunde).

 

Wer kann den Stadtpass beantragen und erhalten?

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Bundesfreiwilligendienstleistende (sog. "žBufdis") 
  • Freiwilligendienstleistende (FSJ, Freiwilliges Ökologisches Jahr bzw. Kulturelles Jahr)

 

Was muss ich zur Antragstellung mitbringen?

  • Wer einen Sozialpass beantragen möchte, muss bitte den entsprechenden Bescheid (SGB, BKGG, FSJ etc.) sowie  ein Passbild mitbringen.
  • Kinder erhalten ab dem 6. Lebensjahr  -  wenn sie auch Anspruch auf Leistungen haben   -  einen eigenen Stadtpass,  für den ebenfalls ein Passbild benötigt wird.

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