Beiräte

Der Stadtrat hat zur Unterstützung und Beratung verschiedene Beiräte gebildet. Die Beiräte treffen selbst keine Entscheidungen, sondern geben Empfehlungen und Hinweise an den Stadtrat. Die Beiräte werden in den Paragrafen 9ff. der Hauptsatzung der Stadt Eisenach benannt und haben meist selbst noch eine Satzung zu ihren Aufgaben und zu ihrem Geschäftsgang. 
 

Die Beiräte werden für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates der Stadt Eisenach gewählt. Zu Beginn einer neuen Amtszeit, also das nächste Mal Mitte 2024, gibt es einen öffentlichen Aufruf zur Mitarbeit in den Beiräten. Hier können sich Interessierte bewerben. Der Stadtrat entscheidet dann über die Besetzung der Beiräte. Die Voraussetzungen und das Prozedere ist in den Satzungen der einzelnen Beiräte genauer beschrieben.

 

 

Ausländerbeirat

Friedhofsbeirat

Jugendbeirat

Kulturbeirat

Seniorenbeirat

Wirtschaftsbeirat

 

Weiterhin gibt es den Denkmalbeirat. Dieser ist durch Landesgesetz vorgeschrieben und unterstützt und berät die Behörde. 
 

 

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