Auf Grundlage von § 121 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) hat der Freistaat Thüringen zum 31. Dezember 2020 per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Festlegung der Gebiete ist mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen.
Dazu führt das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) im Freistaat Thüringen gemeinsam mit seinem Vertragspartnern Radon – Bodenluftmessungen durch. Die Messungen erfolgen in der Stadt Eisenach von Juni 2026 bis Juni 2027 auf den gemäß Anlage aufgeführten Flurstücken. Die Auswahl der Flurstücke ist nach der Geologie im Untergrund erfolgt.
Ausführliche Informationen sind in der folgenden Bekanntmachung nachzulesen:

