In der Gemarkung Eisenach wurde eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt. Entsprechend § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) soll das Ergebnis dieser Liegenschaftsvermessung den Beteiligten durch Offenlegung bekannt gegeben werden.
Öffentliche Bekanntmachung der Fortführung des Liegenschaftskatasters