Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung der folgenden Beschlüsse gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens nach § 50 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Vergabe der Planungsleistungen im Bereich Objektplanung, Technische Ausrüstung und Elektro für die Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß HOAI 2021 für das Bauvorhaben in der 6. Grundschule „Umsetzung der Förderung zur Ganztagsbetreuung an der Hörselschule“. Zuschlagskriterien sind Honorarparameter mit 30 %, Qualität/ Fachkunde mit 45 %, Kosten- und Terminmanagement mit 15 % und Gesamteindruck der eingereichten Angebote mit 10 %.
Die Einleitung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich zur Vergabe von Bauleistungen an der 6. Grundschule für das Bauvorhaben „Umsetzung der Förderung zur Ganztagsbetreuung an der Hörselschule“ in Eisenach. Die notwendigen Bauleistungen werden losweise in Form von Einzellosen öffentlich ausgeschrieben. Als Zuschlagskriterium gilt das wirtschaftlichste Angebot, somit der Preis mit einer Wichtung von 100 %.
Die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau Rad- und Fußwegbrücke im Zuge der Goethestraße unter Vorbehalt der am 17.06.2025 im Haupt- und Finanzausschuss zu beschließenden überplanmäßigen Ausgabe Vorlage 0336-HFA/2025 zur Deckung der Baukosten. Als Verfahrensart wird die Freihändige Vergabe gemäß Ziffer 3.2 der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) gewählt. Das Zuschlagkriterium ist der Preis.
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens für eine Rahmenvereinbarung nach § 15 UVgO zur Lieferung von Auftausalz für die Winterdienstsaison 2025/2026. Als Verfahrensart wird die öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO gewählt. Als Zuschlagskriterien werden neben dem Preis (80%), die anhaftende Feuchte (10%) und die verbindliche Lieferzeit nach Abruf in Stunden (10%) festgeschrieben.
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung des Straßenwinterdienstes in Teilbereichen der Stadt Eisenach und den Ortsteilen. Als Verfahrensart wird die öffentliche Ausschreibung nach § 9 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gewählt. Als Zuschlagskriterien werden neben dem Preis pro laufenden Kilometer (70%), die Bereitstellungspauschale pro Winterdienstperiode (30%) festgeschrieben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 38.000 € in der HH-Stelle 61600.960051 „Dorferneuerung Neukirchen Friedhof Stöckhof“. Die Deckung erfolgt über einzunehmende Mittel der HH-Stelle 61600.361051 „Landeszuweisung Dorferneuerung Neukirchen Friedhof“ in Höhe von 30.000 € gemäß Leader-Zuwendungsbescheid und Minderausgaben in der Haushaltsstelle 61500.987900 „Zuschüsse für Privatmaßnahmen der Stadtsanierung“ in Höhe von 8.000 €.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63380.960900 – Brücke Mühlgraben W. Rinkens-Straße – in Höhe von 156.220,00 €. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 90000.361800.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63380.960000 – Fußgängerbrücke Mühlgraben Goethestraße – in Höhe von 92.554,75€. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 90000.361800.
Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 34000.940000 - Sonstige Kulturpflege, Hochbaumaßnahme Kulturhaus Neukirchen – in Höhe von 62.000,00 €.
Die Deckung erfolgt über
Minderausgaben in Höhe von 40.000 € in der HH-Stelle 34000.987000 – Investitionszuschuss an Genossenschaft (Neukirchen) und
Mehreinnahmen in Höhe von 22.000 € in der HH-Stelle 90000.361800 –
Investitionsförderpauschale.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
die Weitergabe von Bundesfördermitteln in Höhe von 480.000 € im Zeitraum von 2025 bis Ende 2028 an den privaten Bauherren, hier die August Bebel Gesellschaft e.V., zur Sanierung und Nutzungserweiterung der Gedenkstätte „Goldener Löwe“ – auf der Grundlage der Bewilligung der Zuwendung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung angegliedert im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2025 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in Höhe von insgesamt 275.000,00 € entsprechend der anhängenden Prioritätenliste.
Die Aufhebung des Sperrvermerkes der Haushaltsstelle 23000.940000 - Ernst-Abbe-Gymnasium Haus I, Hochbaumaßnahme - für den Erweiterungsbau Ernst-Abbe-Gymnasium Haus I.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12. August 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 40010.718100 - Zuschüsse an übrige Bereiche (Projekt ThINKA) – in Höhe von 10.600,00 €. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in Höhe von 10.600,00 € in der Haushaltsstelle 40010.177100 - Beteiligung Dritter (Projekt ThINKA).
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 53.100,00 € in der Haushaltsstelle 13000.935010 – Geräte und Ausstattungen (Feuerwehrpauschale). Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 13000.361190 – Landeszuweisung Feuerwehr-pauschale – in Höhe von 53.100,00 €.
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.200,00 € in der Haushaltsstelle 13000.718000 – Zuschuss an Freiwillige Feuerwehren. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 13000.171000 – Zuweisungen vom Land – in Höhe von 3.700,00 € sowie der Haushaltsstelle 81000.220010 – Konzessionsabgabe (EVB GmbH, Strom; 19%) – in Höhe von 3.500,00 €.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.935170 – Beschaffung Tragkraft-spritzenfahrzeug Freiwillige Feuerwehr Neukirchen – in Höhe von 65.000 €. Die Deckung erfolgt aus der folgenden Haushaltsstelle: - 13000.935000 – Geräte und Ausstattung – 65.000,00 € (HH 2025)
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.935175 – Beschaffung Tragkraft-spritzenfahrzeug Freiwillige Feuerwehr Neuenhof – in Höhe von 65.000 €. Die Deckung erfolgt aus der folgenden Haushaltsstelle: - 13000.935000 – Geräte und Ausstattung – 65.000,00 € (HH 2025)
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.935180 – Beschaffung Tragkraft-spritzenfahrzeug Freiwillige Feuerwehr Madelungen – in Höhe von 65.000 €. Die Deckung erfolgt aus der folgenden Haushaltsstelle: - 13000.935000 – Geräte und Ausstattung – 65.000,00 € (HH 2025)
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 12. August 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens über die Vergabe einer freiberuflichen Leistung nach § 50 der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) am Altstandort ehemaliger Schießplatz Katzenaue, Am Sportpark für die Maßnahme Detailerkundung nach BBodSchG mit abschließender Gefährdungsabschätzung für die Wirkungspfade Boden-Grundwasser sowie Boden-Mensch. Als Zuschlagskriterien werden der Preis mit einer Gewichtung von 70 % sowie der Beginn der Leistungserbringung mit einer Gewichtung von 30 % festgelegt.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 25. August 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung der folgenden Beschlüsse gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 11 UVgO für die Dienstleistung Schaffung von Naturoasen auf dem Hauptfriedhof und drei Ortsteilfriedhöfen im Ausführungszeitraum 01.10.2025 bis 31.10.2029 hier: Lose 1-4. Der Zuschlag soll auf das Angebot erteilt werden, welches jeweils den niedrigsten Preis je Los erreicht. Eine Begrenzung der maximalen Losvergabe ist nicht vorgesehen.
Vorbehaltlich des Beschlusses des Stadtrates 0383-StR/2025 über die Überplanmäßige Ausgabe die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Neu- und Ersatzpflanzung von Straßen- und Parkbäumen im Stadtgebiet von Eisenach einschließlich der Ortsteile zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zum Klimaschutz. Für die Vergabe des Auftrages wird eine Öffentliche Ausschreibung gemäß § 9 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt. Kriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen.
Die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen LP 3-8 für den Neubau der Radwegeverbindung zwischen dem Ortsteil Hörschel und der Kläranlage des TAVEE nach § 50 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), unter Vorbehalt, dass durch den HFA am 26.08.2025 - 0385-HFA/2025 die Mittel bereitgestellt werden und der Übermittlung des Zuwendungsbescheids.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26. August 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 02010.935000 – Zentrale Angelegenheiten - Geräte und Ausstattungen - Mobiliar – in Höhe von 14.000,00 Euro. Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 90000.361800 – Steuern, allgemeine Zuweisungen – Zuweisungen und Zuschüsse vom Land – Investitionsförderpauschale - in gleicher Höhe.
Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960530 – Scheidlerstraße – in Höhe von 80.000,00 Euro. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 63000.960010 - Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz – in gleicher Höhe.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63050.960020 – Radweg TAV - Hörschel – in Höhe von 75.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch die Zuweisung des Wartburgkreises in selber Höhe.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 3. September 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Die Berufung von Herrn Philipp Neumann als sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus.
Den Austritt aus der RAL Gütegemeinschaft „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung e.V.“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für den Austritt einzuleiten und die Mitgliedschaft fristgerecht zu kündigen.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen Vertrag mit der Kulturstiftung Meiningen- Eisenach zur Überlassung der Skulptur „ALBATROS oder DIE GEDANKEN SIND FREI“ als Dauerleihgabe gemäß Entwurf (Anlage 1) abzuschließen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt namens der Stadt Eisenach ein stehendes Angebot zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung hinsichtlich eines rechtsverbindlichen Verfahrens zur Regulierung von Ansprüchen zur NS-Raubkunst abzugeben.
die Bestellung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Arnstädter Straße 28
99096 Erfurt
als Prüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2024 des optimierten Regiebetriebes „Fachbereich Kommunale Infrastruktur“.
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen,
1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und
2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 96.305,29 Euro auf neue Rechnung zuzustimmen.
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) wird angewiesen,
1. der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024, 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 03.09.2025 Seite 8 von 10
2. der Ausschüttung eines Betrages von 1.000.000,00 € (brutto) aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 3.748.202,31 € an die Gesellschafterin Stadt Eisenach zum 30.09.2025 sowie
3. der Einstellung des verbleibenden Betrages in die Gewinnrücklage zuzustimmen.
Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen.
Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 86000.675100 – Erstattung von Projekt-kosten an die Sportbad Eisenach GmbH (SEG) – in Höhe von 130.287,82 €. Die Deckung erfolgt vollständig über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.061500.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.941000 – Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes/ Baumplanzungen – in Höhe von 126.375,00 € Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 63000.360100 – Bundes-zuweisung Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes/Baumpflanzungen – in Höhe von 101.100,00 € und Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 63000.351000 – Ausgleichszahlungen/-maßnahmen in Höhe von 25.275,00 €.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 3. September 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung der folgenden Beschlüsse gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) für die Beschaffung von Los 1 Allgemeinstrom (Ökostrom), Los 2 Strom für Straßenbeleuchtung (Ökostrom) und Los 3 Erdgas (Ökogas) für Gebäude und Infrastruktur der Stadtverwaltung Eisenach über die Laufzeit von zwei Jahren (1.1.2026 – 31.12.2027). Als Zuschlagskriterien werden der Arbeitspreis (80 %), Anerkennung als Ausbildungsbetrieb (10 %) und die Beratungsleistung im Bereich Energieeinsparung 2 x p.a. (10 %) festgelegt.
1. Die Einleitung von Vergabeverfahren zur Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben „Ernst-Abbe-Gymnasium Haus I, Hochbaumaßnahme 1. BA Sanierung Sporthalle “. Die notwendigen Bauleistungen sind losweise in Einzellosen freihändig bzw. beschränkt auszuschreiben. Als Zuschlagskriterium gilt das wirtschaftlichste Angebot, somit der Preis mit einer Wichtung von 100 %.
2. Die Einleitung von Vergabeverfahren zur Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben „Ernst-Abbe-Gymnasium Haus I, Hochbaumaßnahme 2. BA Neubau Erweiterungsbau“. Die notwendigen Bauleistungen sind losweise in Einzellosen öffentlich auszuschreiben. Als Zuschlagskriterium gilt das wirtschaftlichste Angebot, somit der Preis mit einer Wichtung von 100 %.
3. Die Einleitung von Vergabeverfahren zur Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben „Ernst-Abbe-Gymnasium Haus I, Hochbaumaßnahme 1. BA Sanierung Bestandsgebäude“. Die notwendigen Bauleistungen sind losweise in Einzellosen freihändig bzw. beschränkt auszuschreiben. Als Zuschlagskriterium gilt das wirtschaftlichste Angebot, somit der Preis mit einer Wichtung von 100 %.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 9. September 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.935100 – Geräte und Ausstattungen Einrichtung Einsatzkräfte – in Höhe von 12.000,00 Euro. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 13000.935200 – Beschaffung Drehleiter – 12.000,00 Euro (Haushaltsausgaberest 2024).
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 27.000,00 € in der Haushaltsstelle 61600.960051 – Dorferneuerung Neukirchen Friedhof Stöckhof. Die Deckung erfolgt über überplanmäßig eingenommene Mittel der Haushaltsstelle 61600.361040 – Landeszuweisung Dorferneuerung westliche Ortsteile.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23. September 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 11000.531000 – Miete Messtechnik Geschwindigkeitsüberwachung – in Höhe von 79.024,23 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstelle 11000.168100 – Erstattungen von übrigen Bereichen (Bestattungskosten) – in Höhe von 1.300 €, 11030.100000 – Verwaltungsgebühren – in Höhe von 5.700 €, 76050.140000 – Verpachtung von Reklameflächen – in Höhe von 2.000 €, 90000.061600 – Zuweisung zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden – in Höhe von 65.024,23 € sowie durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 11000.620100 – Umsetzung von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum – in Höhe von 5.000 €.
die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 17.500 € in der Haushaltsstelle 12000.510000 – Unterhaltung Deponien. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahme in den Haushaltsstellen 88000.140006 – sonstige Mieten und Pachten – in Höhe von 5.400,00 €, 88000.140300 - Erbbaupacht – in Höhe von 2.000,00 € und 88000.168100 – Erstattung von übrigen Bereichen – in Höhe von 2.000,00 € sowie durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 88000.500010 - laufende Unterhaltung Grundstücke in Höhe von 8.100,00 €.
Die Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000,00 € in der Haushaltsstelle 46000.940000 – Errichtung öffentlicher Spielplätze. Die Deckung erfolgt über überplanmäßig eingenommene Mittel in der Haushaltsstelle 61600.361050 – Landeszuweisung Dorferneuerung Neukirchen.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.940400 - Instandsetzung Feuerwehr - in Höhe von 78.000,00 €. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 90000.361800 – Investitionsförderpauschale – in Höhe von 78.000,00 €.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 23. September 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung der folgenden Beschlüsse gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Wäschereitechnik zur Pflege der persönlichen Schutzausrüstungen der Feuerwehren der Stadt Eisenach. Als Verfahren-sart wird im Unterschwellenbereich eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahme-wettbewerb gewählt. Als Zuschlagskriterium wird zu 100% der Preis festgelegt.
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats zur außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 58010.940500 (Vorlagenummer 0400-StR/2025), die Einleitung der Vergabe von Planungsleistungen nach § 50 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Renaturierung des Bachlaufs St. Annen auf einer Länge von ca. 520 m im „Nordpark“.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Die Eisenach-Wartburgregion-Touristik GmbH zu beauftragen, pro Quartal eines Jahres ein regelmäßiges Stadtmagazin zu konzipieren und herauszugeben. Die erste Ausgabe soll noch in diesem Jahr erscheinen. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Stadt Eisenach umfassend über städtische Entwicklungen, Veranstaltungen, Angebote und das gesellschaftliche Leben in der Stadt zu informieren. Das Magazin soll vierteljährlich erscheinen, sowohl in gedruckter Form als auch digital. Es soll redaktionell von der EWT oder einem beauftragten Dienstleister betreut werden. Die Stadt beteiligt sich pro Ausgabe mit 15.000 Euro an der Finanzierung des neuen Stadtmagazins.
Die 9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach gemäß der Anlage 1.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Ver-einbarung über die Gründung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „interkommunaler Haushaltsvergleich“ zu unterzeichnen. Der Vertragsabschluss erfolgt erst nach Vorlage einer möglichen Fördermittelbewilligung.
Die 2. Änderungssatzung über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) gemäß Anlage 1.
1. das vorliegende Abwägungsprotokoll (Anlagen 1.1 und 1.2) über die während des Beteiligungsverfahrens zum 5. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 2) der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit als Abwägungsergebnis gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB);
2. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Kenntnis zu setzen;
3. die Einarbeitung des Abwägungsergebnisses nach Nr. 1 in den Satzungsplan des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht.
4. Die nach Nr. 3 erstellte Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen soll dem Stadtrat als Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die überarbeitete Begründung des Bebauungsplanes mit Umweltbericht wird zur Billigung vorgelegt.
1. der durch den Umweltbericht ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 45 „Ehemalige Gärtnerei Nebestraße“, bestehend aus der Planzeichnung mit Textfest-setzungen (Anlage 1) sowie der Begründung (Anlage 2: Teil I der Begründung) mit dem Umweltbericht (Anlage 3; Teil II der Begründung) wird gebilligt;
2. die Durchführung der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 Baugesetzbuch (BauGB), die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zu den ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (Umweltbericht) gemäß § 4a Abs. 3 BauGB;
3. die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.
Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 € in der HH-Stelle 58010.940500 „Entwicklung Nordpark“. Die Deckung erfolgt über die eingenommenen Mittel in der HH-Stelle 61600.361040 „Landeszuweisung Dorferneuerung westliche Ortsteile“ in Höhe von 20.000 € und Fördermittel gemäß Zuwendungsbescheid in Höhe von 80.000 € in der Haushaltsstelle 58010.361500 „Landeszuweisung Nordpark“.
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 142.000,00 € in der Haushaltsstelle 61600.940041 – Multifunktionsgebäude und Sportplatz Neuenhof. Die Deckung erfolgt über die erwartete Mehreinnahme von Fördermitteln in der Haushalts-stelle 61600.361041 – Landeszuweisung Multifunktionsgebäude und Sportplatz Neuenhof – in Höhe von 142.000,00 €.
1. Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2024 zur Kenntnis.
2. Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 86000.675200 (Erstattungen an Sportbad Eisenach GmbH) in Höhe von 428.571,42 €. Die Deckung erfolgt vollständig über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.061300 (Zuweisung des Landes – Sonderzuweisung Schwimmbäder).
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 23000.940010 – Hochbaumaßnahme Ernst-Abbe-Gymnasium Haus II – in Höhe von 170.900,00 Euro. Die Deckung erfolgt aus folgenden Haushaltsstellen:
- Haushaltsstelle 61600.361041: 100.000,00 €
- Haushaltsstelle 21100.940540: 23.600,00 €
- Haushaltsstelle 21100.940570: 23.600,00 €
- Haushaltsstelle 26000.940500: 23.700,00 €
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 22500.940020 – Hochbaumaßnahme Goetheschule – in Höhe von 300.000,00 Euro. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus der Haushaltsstelle 61600.361041 – Landeszuweisung Multifunktionsgebäude und Sportplatz Neuenhof.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 32100.940000 – Hochbaumaßnahme Predigerkirche – in Höhe von 100.000,00 Euro. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltstelle 90000.361800 – Investitionsförderungspauschale.
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 222.000,00 € in der Haushaltsstelle 61600.960050 – Umsetzung Gemeindliches Entwicklungskonzept Neukirchen. Die Deckung erfolgt über die erwartete Mehreinnahme von Fördermitteln in der Haushaltsstelle 61600.361050 – Landes-zuweisung Dorferneuerung Neukirchen – in Höhe von 185.000,00 € und der Haushaltsstelle 61600.361041 – Landeszuweisung Dorferneuerung Neuenhof, MFG+FW+Sportplatz – in Höhe von 37.000,00 €.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung der folgenden Beschlüsse gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
1. Die Einleitung aller erforderlicher Vergabeverfahren für die Umsetzung der Baumaßnahme Umbau und Sanierung des ehemaligen Fabrikgebäudes „O1“ (AWE) zu einer Sport- und Veranstaltungshalle. Der geschätzte Auftragswert liegt oberhalb des EU-Schwellenwertes (ab 2024: 5.538.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer), so dass die Vergabe-bestimmungen gemäß der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A – EU) zur Anwendung kommen. Die Bauleistungen sind losweise auszuschreiben. Im Verfahren sind neben dem Hauptangebot auch Nebenangebote i.V.m. dem Hauptangebot als auch Kombinationsangebote zuzulassen.
2. Mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung sind sowohl die Eignungskriterien in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuschlagskriterien bekanntzugeben. Angebote der Bieter, die nach der Prüfung der Eignung in die engere Wahl kommen, werden nach den Zuschlagskriterien bewertet. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot im Rahmen dieser Bewertung die höchste Punktzahl erhält.
3. Die Veröffentlichung der Lose erfolgt stufenweise entsprechend Baufortschritt, baufachlicher Notwendigkeit, unter Vorbehalt der Bestätigung des förderunschädlichen Vorhabenbeginns durch die Bewilligungsbehörde sowie in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel durch den Zuwendungsgeber.
4. Die Einleitung eines Vergabeverfahrens hinsichtlich der Vergabe der notwendigen Bauleistungsversicherung im Sinne einer Dienstleistung als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Die Zuschlags-entscheidung ist zwischen der Höhe des Versicherungsbeitrages und dem versicherten Leistungsumfang abzuwägen.
1. Die Einleitung eines Vergabeverfahrens im Wege des Offenen Verfahrens für die Beschaffung und den Aufbau des Projektes „Interkommunaler Haushaltsvergleich“. Als Zuschlagskriterien werden der Preis (Gewichtung 30 %) und die Leistungspräsentation (Gewichtung 70 %) festgelegt.
2. Voraussetzung für die Einleitung des Vergabeverfahrens ist die Vorlage eines positiven Fördermittelbescheides und die Gründung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Atemschutz- Reinigungs- und Desinfektionsgeräten zur Wartung und Pflege der Atemschutztechnik der Feuerwehren der Stadt Eisenach. Als Verfahrensart wird im Unterschwellenbereich eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gewählt. Als Zuschlagskriterium wird zu 100% der Preis festgelegt.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr hat in seiner Sitzung am 3. November 2025 folgenden Beschluss im öffentlichen Teil gefasst:
Die Aufnahme der Prioritätenreihung der infrastrukturellen Maßnahmen entsprechend der als Anlage beigefügten Prioritätenliste in den Haushalt der Stadt Eisenach für das Jahr 2026 als Empfehlung gegenüber dem Stadtrat.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 12. November 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
unter Verzicht auf die 2. Lesung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates die Satzung zur Aufhebung der Satzung für den Wirtschaftsbeirat der Stadt Eisenach gemäß der Anlage.
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach gemäß der Anlage 1.
die geänderte Richtlinie zur Verwendung der Fraktionsgelder durch die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.
1. Die Stadt Eisenach soll Mitglied der ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen werden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Mitgliedschaft zu beantragen.
Die Aufhebung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der Stadt Eisenach zum 31.12.2025.
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Eisenach-Wartburg-region Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen,
1. der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 und
2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 494.751,90 EUR auf neue Rechnung zuzustimmen.
Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen.
1. Die Betrauung der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie dem Betrieb der hierfür erforderlichen Infrastruktur im Gebiet der Stadt Eisenach auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Betrauungsaktes.
2. Der Stadtrat beauftragt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH auf die Fassung eines Weisungsbeschlusses an die Geschäftsführung zur Umsetzung des Betrauungsaktes gemäß Anlage hinzuwirken.
Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2026 ergebenden Fehlbetrages aus Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI-Leistungen) gemäß § 4 des Betrauungsaktes in Höhe von 499.000,00 EUR zuzustimmen.
Der Ausgleich erfolgt
1. in Höhe von 300.000,00 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sowie
2. in Höhe von 199.000,00 EUR als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der EWT gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt die vom Verwaltungsrat der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR beschlossene Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan der VUW für das Geschäftsjahr 2026 zur Kenntnis und stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sowie der darin enthaltenen Kreditaufnahme i. H. v. 1.500.000 EUR und dem Höchstbetrag der Kassenkredite i. H. v. 1.000.000 EUR zu.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) zu.
Der Stadtrat nimmt die Satzung zur teilweisen Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes der Stadt Eisenach für den Bereich „Katharinenstraße“ mit dem Satzungstext gemäß Anlage 1 und dem Geltungsbereich gemäß Anlage 2 zur Kenntnis und verweist sie gemäß § 16 (3) GO zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr.
1. die Bestätigung seiner Abwägungsentscheidungen zum 3. Planauslegungsverfahren (StR/0375/2016), zum 4. Planauslegungsverfahren (StR/0659/2023) und zum 5. Planauslegungsverfahren (StR/0197/2025) im Sinne einer Gesamtabwägung zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gemäß § 214 Absatz 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB);
2. den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ (Anlage 1, bestehend aus der Planzeichnung -Teil A- und den textlichen Festsetzungen -Teil B-) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Absatz 1 BauGB;
3. die Billigung der Begründung mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan (Anlagen 2 und 2.1);
4. die Vorlage der Satzungsunterlagen bei der Rechtsaufsichtbehörde gemäß § 21 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO);
5. die Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes gemäß § 10 Absatz 3 BauGB.
Die Einziehung eines Teilbereiches der Adam-Opel-Straße. Es handelt sich um die Verbindungstraße zwischen der Zufahrt zur Opel Eisenach GmbH und der BENTELER Automobiltechnik Eisenach GmbH.
Betroffen sind die Grundstücke Gemarkung Eisenach, Flur 46,
Flurstück 3317/25 vollständig
Flurstück 3331/5 vollständig
Flurstück 3332/10 vollständig
Flurstück 3329/12 teilweise (Teilfläche, die auf die Verbindungsstraße entfällt).
Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.960146 – Karlsplatz/ Teilprojekt Nikolaigarten – in Höhe von 290.000,00 €.
Die Deckung erfolgt aus den folgenden Haushaltsstellen:
- 61500.361146 - Landeszuweisung Karlsplatz / Teilprojekt Nikolaigarten – in Höhe von 54.154,00 €
- 61500.361141 - Sanierungsbedingte Einnahmen Karlsplatz – in Höhe von 104.618,00 €
- 63000.960500 - Gehwege und Beleuchtung zwischen Zeppelinstraße und Wilhelm-Pieck-Straße (2.BA) – in Höhe von 86.000,00 €
- 90000.361800 – Investitionsförderpauschale - 45.228,00 €
1. Die Stadt Eisenach eröffnet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, durch eine Spende Erhalt und Sicherstellung des Unterhalts von nicht durch Spenden finanzierten Sitzbänken zu ermöglichen.
2. Analog zu schon bestehenden Möglichkeiten der Sachspende wird durch ein Hinweisschild auf die Spenderin/den Spender sowie, falls gewünscht, ein von ihr/ihm gewähltes Ereignis aufmerksam gemacht.
3. Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 31.12.2025 ein unbürokratisches Verfahren zur Durchführung zu entwickeln.
Die erwähnten Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de => Rathaus => Stadtrat und Gremien => Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der jeweiligen Sitzung und im Büro des Stadtrates eingesehen werden.
gez. Christoph Ihling
Oberbürgermeister

