Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 4. Mai 2026 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens nach § 50 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Vergabe von Planungsleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 1-9 für das Bauvorhaben Erneuerung der Schützenstraße in Eisenach.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2026 folgenden Beschluss im öffentlichen Teil gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960660 – Lerchenberger Straße OT Neukirchen – in Höhe von 78.000,00 Euro. Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen 63000.960005 – Fahrradstraße Palmental – in Höhe von 50.000,00 Euro und 59000.361000 – Landeszuweisung Wanderparkplatz Beginn Rennsteig – in Höhe von 28.000,00 Euro.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2026 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jahresrechnung 2023 der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2023 festgestellt.
Für den Jahresabschluss 2023 der Stadt Eisenach werden die damalige Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf, der damalige Bürgermeister Herr Christoph Ihling sowie der hauptamtliche Beigeordnete Herr Ingo Wachtmeister auf Grundlage des Schlussberichtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2023 entlastet.
Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2023 des optimierten Regiebetriebes „Amt für Infrastruktur“ und den Lagebericht 2023 zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 16.654.986,39 EUR sowie
2. den Jahresgewinn 2023 in Höhe von 546.869,72 € auf neue Rechnung vorzutragen.
die Entlastung der damaligen Oberbürgermeisterin, Frau Katja Wolf, in ihrer Position als Werkleiterin des optimierten Regiebetriebes „Amt für Infrastruktur“ für das Geschäftsjahr 2023.
1. Die voraussichtlichen Gewinne der Betriebe gewerblicher Art (BgA) des Optimierten Regiebetriebs „Kommunale Infrastruktur Eisenach“ für das Wirtschaftsjahr 2025 sind, soweit sie nicht für laufende Investitionen verwendet wurden, dem Eigenkapital als Rücklagen zuzuführen.
2. Künftige Gewinne der BgA des Optimierten Regiebetriebs sind bis zu einem anderslautenden Beschluss des Stadtrates verpflichtend in Rücklagen einzustellen, um finanzielle Reserven für zukünftige Investitionen zu bilden.
Die Vergabe von Investitionsfördermitteln für Kindertageseinrichtungen 2026 in Höhe von insgesamt 278.000,00 € entsprechend der anhängenden Prioritätenliste.
Es wird festgestellt, dass der Einwohnerantrag zur Vorbereitung der Fusion der städtischen Gymnasien mit dem Antrag eine unabhängige Studie in Auftrag zu geben, in welcher ermittelt werden soll, welches der beste alleinige Campus, für einen modernen zukunftsfähigen gymnasialen Campus in Eisenach ist, zulässig ist.
Zur Vorbereitung der Fusion der städtischen Gymnasien wird eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben. Diese soll ermitteln, welches der beste alleinige Standort, für einen modernen zukunftsfähigen gymnasialen Campus in Eisenach ist. – Der Einwohnerantrag wurde abgelehnt.
1. Die Neufassung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2027/2028 bis 2031/2032 gemäß Anlage 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung zur Neufassung der Schulnetzplanung bei dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium zu beantragen. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister ermächtigt, Änderungen an der Schulnetzplanung im Rahmen des Zustimmungsverfahrens vorzunehmen, sofern davon der Kern der Schulnetzplanung unberührt bleibt.
2. Die Stadt Eisenach organisiert und beauftragt zur Begleitung der geplanten Fusion der städtischen Gymnasien im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine unabhängige, externe und professionell qualifizierte Prozessbegleitung.
3. Die externe Prozessbegleitung soll insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:
• Entwicklung und Begleitung eines transparenten Beteiligungs- und Kommunikationsprozesses der beiden
Schulgemeinschaften,
• Einbindung aller relevanten Akteurinnen und Akteure, insbesondere Schulleitungen, Lehrkräfte, Elternvertretungen,
Schülerinnen und Schüler, Schulträger, Schulamt sowie weiterer fachlicher Beteiligter,
• strukturierte Konfliktmoderation und Sicherstellung eines sachorientierten Verfahrens,
• fachliche Begleitung der Entscheidungsprozesse im Rahmen der Schulnetzplanung,
• Erstellung eines nachvollziehbaren Zeit-, Kommunikations- und Beteiligungsplanes,
• regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Stadtrat und den zuständigen Ausschüssen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat zeitnah ein Konzept zur Ausschreibung, Beauftragung und Finanzierung
der externen Prozessbegleitung vorzulegen.
5. Die Finanzierung der externen Prozessbegleitung erfolgt aus dem Haushaltstitel 655000 „Sachverständigen-
und Gerichtskosten“. Sollte eine Deckung aus diesem Titel nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat
zeitnah einen entsprechenden Deckungsvorschlag vorzulegen.
Die Weiterentwicklung von konzeptionellen Grundlagen zur Entwicklung des Thüringer Museums Eisenach mit Schwerpunkt Stadtschloss Eisenach und stimmt den in der Vorlage vorgelegten konzeptionellen Grundlagen für das Thüringer Museum Eisenach zu.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage dieser Überlegungen für die kommende Stadtratssitzung am 1. Juli 2026 eine Beschlussvorlage zu Zeit-, Organisations- und Finanzierungsplanung vorzulegen.
1. Die Nachbesetzung von Herrn Toni Schulz als Mitglied des Kulturbeirates in der Sparte Tourismus.
2. Die Festlegung folgender Bewerberinnen als Nachrücker für die Sparte Tourismus:
erste Nachrückerin: Frau Josephine Walther
zweite Nachrückerin: Frau Melanie Tänzer
1. die Einstellung von Bebauungsplanverfahren durch Aufhebung der zugehörigen Aufstellungsbeschlüsse wie folgt:
a. Beschluss Nr. 714/97 vom 30.05.1997 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Bleiweißmühle“, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. 0128/2000 vom 25.02.2000
b. Beschluss Nr. StR/0573/2022 vom 06.12.2022 (Vorlage 1085-StR/2022) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Erbstal“,
c. Beschluss Nr. StR/0574/2022 vom 06.12.2022 (Vorlage 1099-StR/2022) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Neue Mühle –Trenkelhofer Straße“,
d. Beschluss Nr. StR/0575/2022 vom 06.12.2022 (Vorlage 1100-StR/2022) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Hofferbertaue“.
2. Die Einstellung der Bebauungsplanverfahren ist amtlich bekanntzumachen.
die Entlassung des Grundstückes in Eisenach, Katharinenstraße 150a, Flur 52, Flurstück 4161/2 aus dem Sanierungsgebiet „Katharinenstraße”
sowie
die Bewilligung der Löschung des in Abt. II des Grundbuches von Eisenach, Blatt 9364, eingetragenen Sanierungsvermerks.
unter Verzicht auf die 2. Lesung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates die Neufassung der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb der Stadt Eisenach „Kommunale Infrastruktur“ gemäß Anlage 1.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 32100.940000 – Hochbaumaßnahme Predigerkirche – in Höhe von 171.000,00 Euro.
Die Deckung erfolgt aus den folgenden Haushaltstellen:
- 03500.940000 – Gebäudesanierung energetische Maßnahmen incl. Solaranlagen: 80.000,00 €
- 61590.361141 – Landeszuweisung Ausstattung DGH Neuenhof: 26.000,00 €
- 61500.940000 – Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht): 15.000,00 €
- 06400.361000 – Landeszuweisung Rathaus): 50.000,00 €
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.960140 – Gestaltung Karlsplatz – in Höhe von 175.000€. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 59000.361000 Landeszuweisung Wanderparkplatz Beginn Rennsteig.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.960400 – Erneuerung der Fischerstadt – in Höhe von 155.000,00 Euro.
Die Deckung erfolgt aus der Haushaltstelle 59000.361000 – Landeszuweisung Wanderparkplatz – in gleicher Höhe.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2026 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung der folgenden Beschlüsse gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur maschinellen Reinigung der Fahrbahnen im Stadtgebiet Eisenach und der Ortsteile inklusive Straßenkehrichtentsorgung für die Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2030 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr sofern der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Als Verfahrensart wird ein offenes Verfahren gewählt. Als Zuschlagskriterien werden der Preis mit einer Gewichtung von 70 % und die Reaktionszeit für die Einsatzbereitschaft in Minuten mit einer Gewichtung von 30 % festgelegt.
Die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1-9 für das Bauvorhaben Brückenneubau über die Hörsel Rothenhofer Weg in Eisenach. Als Verfahrensart wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb festgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2026 folgenden Beschluss im öffentlichen Teil gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.935110 – Beschaffung Mannschaftstransportwagen – in Höhe von 65.000,00 € in. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 13000.361600 – schlüsselbasierte Zuwendung des Landes – in gleicher Höhe.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2026 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eisenach unter Berücksichtigung der Zustimmung zur notwendigen außerplanmäßigen Ausgabe gem. Beschluss 0596-HFA/2026.
Als Verfahrensart wird im Unterschwellenbereich eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gewählt. Als Zuschlagskriterien werden wird zu 100% der Preis festgelegt.

