STEUERLICHE SONDERABSCHREIBUNGEN

Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten im Sinne des § 177 Baugesetzbuch (BauGB) werden gemäß §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen steuerlich begünstigt.

 

Um von den erhöhten Steuerbegünstigungen zu profitieren, ist es nötig vor Beginn der Baumaßnahmen eine Vereinbarung mit der Stadt über die geplanten Baumaßnahmen zu treffen. Nach Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und Dokumentation der Maßnahme gegenüber der Stadt bescheinigt diese die Kosten sofern diese gemäß der geltenden Richtlinien bescheinigungsfähig sind. Mit der Bescheinigung können die Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Der Weg zur Bescheinigung von Kosten einer Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme

  1. Kontaktaufnahme und Beratung
  2. Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB als Grundlage für die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt gemäß § 7 h, 10 f und 11 a EStG
  3. Durchführung der Maßnahme
  4. Dokumentation und Prüfung der Abrechnung
  5. Ausstellung der Bescheinigung

Ihre Ansprechpersonen

Fachgebiet Stadtplanung

Fachgebietsleiter Andreas Diedrich

Maria Häfner

Tanja Wohlfeld

So erreichen Sie uns

Fachdienst Stadtentwicklung
Kerstin Menge
Markt 22
99817 Eisenach
auf Google Maps anzeigen

Montag: 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Dienstag: 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Mittwoch: 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Donnerstag: 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Freitag: 9-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung