Der Straßenverkehr der B19 ist im Rahmen der Planfeststellung „Neubau Verkehrsanlagen B 19 Tor zur Stadt in Eisenach“ schalltechnisch berechnet und bewertet worden. Es wurde festgestellt, dass an diversen Gebäuden in der Bahnhofstraße, der Wartburgallee und der Waldhausstraße die Immissionsgrenzwerte überschritten werden und damit „dem Grunde nach“ ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen besteht. Mögliche Schallschutz-Maßnahmen sind der Einbau von Schallschutzfenstern und möglicherweise Lüftungselemente für Schlafräume.
Die betroffenen Gebäude sind im beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet. Die Eigentümer sind bereits von der Stadtverwaltung angeschrieben und informiert worden.
Wichtig zu wissen:
✔ Ob tatsächlich ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.
✔ Mit Lärmschutz versehen werden können nur solche Räume, in denen sich Menschen längerfristig aufhalten. Das sind Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer sowie Wohnküchen und Büroräume.
✔ Erstattet werden 100 Prozent der Kosten für notwendigen Lärmschutz.
✔ Welche Maßnahmen notwendig sind, kann erst nach einer Ortsbegehung und Bestandserfassung geklärt werden. Damit ist das Schallschutzbüro Doose beauftragt worden.
✔ Bestandserfassung und Auswertung sind für die Eigentümer kostenfrei. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Da das Büro nur für einen begrenzten Zeitraum beauftragt worden ist, werden Eigentümer gebeten, sich schnellstmöglich mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen und einen Antrag zu stellen.
Eigentümer der auf dem Lageplan gekennzeichneten Gebäude melden sich bitte zeitnah bei der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung oder direkt beim Büro Doose.

