Die Stadt Eisenach verzichtet entsprechend den Regelungen im § 3 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach (Eisenach-Neugliederungsgesetz - EisenachNGG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in der Fassung vom 22. Juni 2005 in der jeweils geltenden Fassung auf die Trägerschaft des öffentlichen Stadtverkehrs zum 31.12.2026.
Die künftige Trägerschaft obliegt ab dem vorgenannten Zeitpunkt dem Wartburgkreis.
Der Beschluss zur Aufgabe der Trägerschaft wurde am 09.09.2026 in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach gefasst (Vorlagen-Nr.: 0636-StR/2026; Beschluss-Nr.: StR/0332/2026).
Eisenach, den 14.09.2026
- Siegel -
Christoph Ihling
Oberbürgermeister

