Einstellung von Bebauungsplanverfahren

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung vom 20.05.2026 mit Beschluss Nr. StR/0289/2026 die Einstellung folgender Bebauungsplanverfahren durch Aufhebung seiner verfahrensleitenden Beschlüsse beschlossen:

 

Bebauungsplan Nr. 37 „Bleiweißmühle“

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 714/97 vom 30.05.1997 

 

Bebauungsplan Nr. 7 „Erbstal“

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 0573/2022 vom 06.12.2022 

 

Bebauungsplan Nr. 52 „Neue Mühle – Trenkelhofer Straße“

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 0574/2022 vom 06.12.2022

 

Bebauungsplan Nr. 53 „Hofferbertaue“

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 0575/2022 vom 06.12.2022 

 

Der Einstellungsbeschluss kann in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtplanung, Markt 22, II. Etage, während der öffentlichen Sprechzeiten eingesehen werden. Jedermann kann über den Beschluss, über seinen Inhalt und dessen Auswirkungen Auskunft verlangen. Um Terminabsprache wird gebeten per E-Mail über stadtplanung@eisenach.de oder telefonisch über 03691/670-513. 

 

Christoph Ihling

Oberbürgermeister