ELEKTROFAHRZEUGE LADEN: GEHWEGE MÜSSEN FREI BLEIBEN

Mit der steigenden Zahl an Elektrofahrzeugen wächst der Bedarf an Lademöglichkeiten. Einige Bürgerinnen und Bürger laden ihre E-Autos oder Wohnmobile an Straßen vor ihren Grundstücken. Dabei wird das Ladekabel häufig vom Haus oder der Wohnung über den Bürgersteig zum Fahrzeug verlegt. Die Stadtverwaltung Eisenach weist darauf hin, dass dies ohne vorherige Genehmigung nicht zulässig ist. Das Verlegen eines Ladekabels über den Gehweg gilt als Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums und muss von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden.

 

Eine solche Genehmigung wird jedoch von vielen Städten – darunter auch Eisenach – grundsätzlich nicht erteilt. Der Grund: Über Gehwege verlegte Kabel stellen eine erhebliche Stolpergefahr dar. Auch der Einsatz von Kabelbrücken beseitigt dieses Risiko nicht vollständig. Insbesondere für Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität können solche Hindernisse zur Gefahr werden.

 

Diese Einschätzung wird durch die aktuelle Rechtsprechung gestützt. So hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger höher zu bewerten ist als das private Interesse, Elektrofahrzeuge unmittelbar vor dem eigenen Wohnhaus aufladen zu können.