Zum 1. Januar 2027 treten in Thüringen neue gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Grundsteuerfestsetzungen in Kraft. Der Thüringer Landtag hat hierzu am 19.11.2025 im „Thüringer Anpassungsgesetz zur Grundsteuerreform“ neue Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke mit Wirkung 01.01.2027 beschlossen.
Damit hat der Freistaat das bundesweit geltende Modell präzisiert, um die Belastungsverschiebung von Nichtwohngrundstücken zu reinen Wohngrundstücken gezielt auszugleichen.
Die wichtigste Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger in Eisenach vorweg: Durch diese Anpassungen werden Wohngrundstücke ab 2027 bei der Grundsteuer tendenziell günstiger.
Für die Bürgerinnen und Bürger in Eisenach bedeutet dies, dass die Karten bei der Grundsteuer neu gemischt werden – die Stadtverwaltung erklärt, was jetzt passiert und worauf die Eigentümer achten müssen.
Warum der Hebesatz allein nicht mehr alles aussagt
Bisher galt der Hebesatz einer Stadt als der entscheidende Gradmesser für die Höhe der Grundsteuer. Das ändert sich grundlegend. Seit der Neuregelung verliert der Hebesatz seine alte Aussagekraft und macht Städte im direkten Vergleich kaum noch messbar.
Andere Parameter – allen voran die vom Land festgelegte Steuermesszahl, auf die die Stadt Eisenach keinen Einfluss hat – besitzen nun einen mindestens ebenso großen Einfluss auf die tatsächliche Steuerhöhe. Das führt zu einem bemerkenswerten Effekt: Ab 2027 wird es für Wohneigentümer günstiger, obwohl der Hebesatz der Stadt gleichbleibt.
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer ab 2027?
Grundlage für die finale Grundsteuerfestsetzung ist auch weiterhin das dreistufige Verfahren. Durch die Gesetzesanpassung müssen nun die sogenannten Grundsteuermessbeträge für bebaute Grundstücke komplett neu berechnet werden. Das funktioniert wie folgt:
1. Der Grundsteuerwert (Grundstückswert), welcher durch das Finanzamt Eisenach für die Grundsteuerreform 2025 ermittelt und mit Bescheid festgesetzt wurde, bildet die Grundlage. Sämtliche Änderungen, die seitdem durch das Finanzamt Eisenach vorgenommen worden sind, werden berücksichtigt. Folglich greift das Finanzamt nun bei jedem bebauten Grundstück auf den aktuellen Grundstückswert zurück.
2. Dieser Grundsteuerwert wird mit der neuen, gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag.
WICHTIG: Die neuen Steuermesszahlen des Landes Thüringen betragen für Wohngrundstücke 0,23 Promille (alt: 0,31 Promille) und für Nichtwohngrundstücke 0,59 Promille (alt: 0,34 Promille).
3. Der seitens des Finanzamtes Eisenach neu ermittelte Grundsteuermessbetrag wird im Anschluss mit dem Hebesatz der Stadt Eisenach multipliziert. Das Ergebnis daraus ist die Grundsteuer, die ab 2027 zu zahlen ist.
WICHTIG: Die für die Veranlagungsjahre 2025 und 2026 festgesetzte Grundsteuer bleibt von dieser Änderung unberührt!
Post vom Finanzamt: Neue Messbescheide kommen
In den kommenden Wochen wird es für Grundstückseigentümer konkret. Das Finanzamt Eisenach versendet die neuen Grundsteuermessbescheide. Bitte beachten Sie, dass dies noch nicht der finale Grundsteuerbescheid der Stadt ist, sondern die gesetzliche Vorstufe. Den Schreiben liegt ein Informationsblatt des Thüringer Finanzministeriums bei, das die Details und Hintergründe noch einmal verständlich erläutert.
Wichtige Bitte der Stadtverwaltung: Vorerst von Anfragen absehen
Hinter den Kulissen der Stadtverwaltung läuft die Neuumstellung bereits auf Hochtouren. Das zuständige Fachgebiet Steuern muss in den kommenden Monaten riesige Datenmengen für jeden einzelnen Fall prüfen und in die Finanzsoftware der Stadt einpflegen. Vorbehaltlich zu erwartender Änderungen umfasst das in Bezug auf die Stadt Eisenach inklusive ihrer Ortsteile ca. 13.000 Fälle. Um diese Mammutaufgabe und das normale Tagesgeschäft zügig und fehlerfrei bewältigen zu können, richtet die Stadt Eisenach eine dringende Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger:
Bitte sehen Sie vorerst von individuellen Anfragen zur künftigen Höhe Ihrer Grundsteuer ab. Die Verwaltung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Auskünfte über die genaue Entwicklung der Steuerbeträge im Einzelfall geben.
Wie geht es weiter?
Niemand muss Sorge haben, etwas zu verpassen. Die Stadt Eisenach wird die Öffentlichkeit fortlaufend und zeitnah über das weitere Verfahren informieren. Dazu gehört auch ein genauer Zeitplan, wann mit dem Versand der finalen, neuen Grundsteuerbescheide durch die Stadt zu rechnen ist.
Die Stadtverwaltung bedankt sich herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das Verständnis und die Unterstützung bei der Umsetzung dieser zweiten großen Reform.

