TOURISMUSFÖRDERABGABE: VERMIETER SIND IN DER PFLICHT

Die Stadt Eisenach erinnert Vermieter von Ferienwohnungen daran, dass sie verpflichtet sind, die Tourismusförderabgabe von ihren Gästen zu erheben und an die Stadt abzuführen. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Tourismusförderabgabe auf alle Übernachtungen erhoben – unabhängig davon, ob diese privat oder gewerblich erfolgen. Die Abgabe ist von den Beherbergungsbetrieben einzuziehen und an die Stadtkasse weiterzuleiten.

 

Sie beträgt einen Euro pro Übernachtung und Gast in Gasthöfen, Pensionen, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Privatunterkünften und ähnlichen Beherbergungsstätten. 1,50 Euro pro Nacht und Gast sind in Hotels bis einschließlich drei Sterne und zwei Euro pro Nacht und Gast in Hotels ab vier Sternen zu bezahlen.

 

Vermieter sollen Übernachtungsangebote melden

In den vergangenen Monaten haben sich Hinweise gehäuft, dass insbesondere Vermieter von Ferienwohnungen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen. Um die Steuergleichheit und Steuergerechtigkeit zu gewährleisten und mögliche Steuerverstöße zu vermeiden, bittet die Stadt alle Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten, ihr Angebot beim Fachdienst Finanzen, Fachgebiet Steuern, anzuzeigen. Die Meldung ist möglich:

 

-schriftlich an: Stadt Eisenach, Fachdienst Finanzen, Fachgebiet Steuern, Markt 2, 99817 Eisenach 

-per E-Mail

 

Nach der Anmeldung erhalten die Vermieter alle erforderlichen Unterlagen zur Erhebung und Abführung der Tourismusförderabgabe. Für Rückfragen steht das Fachgebiet Steuern unter Telefon 03691 670-222 oder 670-226 zur Verfügung.

 

Wann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?

Wer Ferienwohnungen vermietet, sollte außerdem prüfen, ob die Tätigkeit gewerblich einzustufen ist. Maßgeblich dabei ist das Gesamtbild der Vermietung. Die Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung ohne hoteltypische Zusatzleistungen gilt in der Regel nicht als gewerbliche Tätigkeit. Werden jedoch zusätzliche Leistungen wie Frühstück oder Wäscheservice angeboten oder wird Personal beschäftigt, kann eine Gewerbepflicht bestehen. Auskünfte hierzu erteilt das Fachgebiet Gewerbe und allgemeines Ordnungsrecht, Telefon 03691 670-341.

 

Wohnraumsituation derzeit unkritisch

Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen stellt aus Sicht der Stadtverwaltung derzeit noch kein Problem für den Eisenacher Wohnungsmarkt dar. Anders als in vielen Großstädten, verdrängt die touristische Vermietung bislang keinen Wohnraum für Einheimische. In den vergangenen sechs Jahren wurden bei der Bauordnung der Stadtverwaltung durchschnittlich lediglich drei Anträge pro Jahr auf eine Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen gestellt. 

 

Unabhängig davon bleibt die ordnungsgemäße Erhebung der Tourismusförderabgabe ein wichtiges Anliegen der Stadt.

 

Eine Wohnungs-ID ist bisher nicht geplant

Viele Städte haben inzwischen eine sogenannte Wohnungs-ID eingeführt. Dabei handelt es sich um eine behördliche Registrierungsnummer, die bei der Vermietung von Ferienwohnungen oder Monteurszimmern in Online- oder Print-Anzeigen angegeben werden muss. Diese erleichtert den Behörden die Zuordnung des Angebots zum jeweiligen Eigentümer und unterstützt die steuerliche Kontrolle. Ob eine Wohnungs-ID eingeführt wird, kann jede Kommune selbst entscheiden. In Eisenach wird dafür derzeit keine Notwendigkeit gesehen.

 

„Wir setzen auf die Ehrlichkeit der Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen und gehen davon aus, dass sie die Tourismusförderabgabe ebenso zuverlässig abführen wie Hotels und Pensionen“, sagt Oberbürgermeister Christoph Ihling.