Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde bei der Stadtverwaltung Eisenach erteilt für verschiedene Nutzungen der öffentlichen Straßen der Stadt die gesetzlich erforderlichen Genehmigungen.
Folgende Anträge werden bearbeitet:
- Verkehrsrechtliche Anordnungen zur Sperrung einer Straße aufgrund von Baumaßnahmen oder Gerüststellungen
- Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Baubetriebe (Handwerkerparkausweis)
- Parkerleichterungen für Ärzte
- Fahrwegbestimmungen für Beförderung gefährlicher Güter bzw. Großraum- und Schwertransporte
- Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot
- Genehmigungen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- Antrag Ausnahmegenehmigungen
- Antrag Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Haltverbotszeichen
- Antrag auf Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes
- Antrag für Sonderparkausweis
- Antrag auf Befahren von gesperrten Straßen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G"
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "aG"
Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- Gebührenordnung (GebOst)
- Straßenverzeichnis mit Klassifizierung