Tiefbau

Nahezu alle Bestandteile der baulichen Infrastruktur sind im Tiefbau begründet. Folglich umfasst dieser enorm viele Teilgebiete. Erdbau: Landschaftsgestaltung, Geländemodellierung, Aushub von Baugruben. Grundbau: Erschließung von Bauräumen, Errichtung von Fundamenten, Bau von Kellern. Verkehrswegebau: Bau von Straßen, Plätzen, Wegen, Brücken, Stützwänden und die Errichtung von Treppenanlagen. 


Aus der Übersicht wird ersichtlich, dass der Tiefbau die Basis für viele Bauvorhaben ist und das Schaffen wichtiger Infrastrukturen ohne ihn misslingt. Kurzum: Ohne den Tiefbau wäre das moderne Leben nicht möglich. Dies betrifft vor allem den Verkehrssektor. Der Tiefbau ist ein komplexes Fachgebiet, welches fundiertes Fachwissen sowie das erforderliche technische Equipment voraussetzt. Folglich setzen in der Regel spezialisierte Firmen Projekte dieser Art um, da nur sie über die erforderlichen Personalkapazitäten und Baumaschinen verfügen. Die Planung von umfangreichen Tiefbauarbeiten erfolgt durch städtische Bauingenieure in Zusammenarbeit mit den beteiligten Firmen.


Der Fachdienst Tiefbau ist für die Planung, den Bau, die Unterhaltung, Verwaltung und den Betrieb des Straßennetzes der Stadt Eisenach zuständig. Insbesondere sind dies städtische Straßen, Plätze, Rad- und Gehwege sowie Brücken, Stützwände und Treppenanlagen.

Aufgrabungen - Anträge online stellen

Eingriffe in die bauliche Substanz des Straßenkörpers bedürfen der Zustimmung des Straßenbaulastträgers, also der Stadt Eisenach. Der Straßenkörper sind insbesondere der Straßengrund, der Straßenunterbau, der Straßenoberbau, Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützwände, Lärmschutzanlagen, die Fahrbahn selbst, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Parkplätze, Park- und Materialbuchten und anderes. Bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird, braucht es eine entsprechende Genehmigung des Fachbereiches Infrastruktur.

Im unterirdischen Straßenraum befinden sich die verschiedensten Ver- und Entsorgungsleitungen. Abwasserkanäle werden in der Regel innerhalb der Fahrbahn verlegt. Trinkwasser- und Gasleitungen sowie Strom- und Telekommunikationskabel liegen üblicherweise im Gehwegbereich. Auskunft über die verschiedenen Versorgungsträger gibt diese Liste.

 

Für das Verlegen sind entsprechende Genehmigungen beim Fachbereich Infrastruktur einzuholen. Die technischen Richtlinien schreiben vor, dass mit Arbeiten im Verkehrsraum erst dann begonnen werden darf, wenn zuvor die erforderliche Straßenaufbruchgenehmigung erteilt worden ist. Der Fachbereich Infrastruktur prüft zuvor unter Beteiligung anderer städtischer Fachbereiche, Fachdienste oder Fachgebiete und Dritter die Auswirkung auf den Verkehrsraum.

 

Die Stadt Eisenach bietet den Service, die Aufbruchgenehmigung inklusive der verkehrsrechtlichen Anordnung online abzuwickeln. 

Der Antragstellende erhält einen Bescheid mit Anordnung zur Beschilderung und Absicherung der Arbeitsstelle (Verkehrsanordnung) einschließlich Kostenentscheidung. Dieser Bescheid kann je nach Wunsch per Post, Fax oder E-Mail zugestellt werden.

Baumschutz auf Baustellen

Bauunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Bäume in der Umgebung ihrer Baustelle zu schützen. Dabei muss mindestens die DIN 18920 Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen eingehalten werden. Die wichtigsten Informationen sind auf dem Blatt "Baumschutz auf Baustellen" der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz zusammengefasst. 

 

Merkblatt Baumschutz auf Baustellen

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