Patenschaften für Grabstätten

Der Eisenacher Hauptfriedhof hat rund 70 Einzelgräber, die als denkmalgeschützt, denkmalwürdig oder erhaltenswert eingestuft sind. Bei einer Vielzahl der Gräber besteht kein laufendes Nutzungsrecht von Angehörigen mehr. Damit hat das Fachgebiet Friedhof der Stadtverwaltung die Grabstätten sozusagen „in Obhut“. Für solche Gräber ist es möglich, eine Grabpatenschaft zu übernehmen. Das bedeutet: Der Pate übernimmt die Pflege und gegebenenfalls die Restaurierung der Grabstätte und erwirbt im Gegenzug einen Anspruch auf Bestattung an dieser Grabstätte. Natürlich können ebenso Unternehmen oder Vereine zu Paten werden. 

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Fachgebiet Friedhof
Nicole Lehmann
Friedhofstraße 3-5
99817 Eisenach
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