Der Stadtrat hat am 1. Oktober mit großer Mehrheit neue Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach beschlossen. Die bisherige Staffelung nach dem Einkommen der Eltern entfällt. Berücksichtigt wird weiterhin, wenn Kinder gleichzeitig betreut werden, auch im Hort. Wie bisher wird außerdem nach Halbtags- und Ganztagsbetreuung unterschieden.
Eltern müssen ab dem neuen Jahr nicht mehr ihre Einkommensnachweise vorlegen. Zurzeit sind sie verpflichtet, jede Änderung beim Einkommen mitzuteilen. Allein davon verspricht sich die Stadtverwaltung weniger bürokratischen Aufwand. Außerdem ist die große Mehrheit der Eltern bereits in der Höchststufe mit einem Monatseinkommen ab 2500 Euro eingeordnet. Das heißt: Sie zahlen aktuell 180,35 Euro pro Monat für den Ganztagsplatz des ersten Kindes.
Betriebskosten haben sich verdoppelt
Ab dem 1. Januar 2026 wird eine Erhöhung auf 220 Euro im Monat für den Ganztagsplatz des ersten Kindes notwendig. Der Grund dafür ist, dass sich die Betriebskosten für einen Kindergartenplatz seit 2013 nahezu verdoppelt haben. Vor zwölf Jahren sind die Gebühren letztmalig angepasst worden.
In der Folge liegt der derzeitige Kostendeckungsfaktor durch Elternbeiträge bei 11,59 Prozent. Zum Vergleich: Der Landesdurchschnitt beträgt 16,28 Prozent. Die Stadt Eisenach möchte bis zum Jahr 2027 einen Wert von 15,15 Prozent erreichen. Im Vergleich mit den Kindertagesstätten in freier Trägerschaft liegen die neuen Elternbeiträge der Stadt im Mittelfeld.
Unterstützung für Familien mit niedrigen Einkünften
Kinder aus Familien mit niedrigen finanziellen Einkünften können den Kindergarten natürlich ebenfalls besuchen. Beziehen die Eltern soziale Leistungen, ist es möglich, sich die Gebühren vom Jugendamt des Wartburgkreises erstatten zu lassen. Dazu werden die Eltern bei der Anmeldung für einen Kindergartenplatz beraten. Außerdem gibt es in Thüringen zwei beitragsfreie Kindergartenjahre.
Die Stadt Eisenach betreibt drei Kindertageseinrichtungen: das „Spatzennest“ in der Schlachthofstraße, das „Zwergenland“ im Ortsteil Hötzelsroda und den „Kindertraum“ in der Schützenstraße.
Die neuen Gebühren ab 1. Januar 2026
-Ganztagsplatz für das erste Kind: 220 Euro im Monat
-Ganztagsplatz für das zweite Kind: 176 Euro im Monat
-Ganztagsplatz für das dritte Kind: 110 Euro im Monat
-Halbtagsplatz für das erste Kind: 154 Euro im Monat
-Halbtagsplatz für das zweite Kind: 123,20 Euro im Monat
-Halbtagsplatz für das dritte Kind: 77 Euro im Monat
-Das vierte und jedes weitere Kind ist elternbeitragsfrei sowohl in der Ganztags- als auch Halbtagsbetreuung.
Weitere Informationen gibt es hier.