Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach Bebauungsplan Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/Petersberg“

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 23.5.2022 wurde mit Beschluss-Nr.: StR/0488/2022:

1) 2. Änderung des Geltungsbereiches (Erweiterung um Teilbereich 2 [TB 2]: Ausgleichsfläche)

2) Veröffentlichung/ Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“

3) Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) beschlossen.

Übersichtslageplan: Geltungsbereich, bestehend aus Teilbereich 1 und 2 (TB 1/ TB 2- Ausgleichsfläche)

Amtliche Bekanntmachung: Presseveröffentlichung vom 3. Juni 2022

1) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht infolge der 2. Änderung aus 2 Teilbereichen: Teilbereich 1 [TB 1] (Allgemeines Wohngebiet) und Teilbereich 2 [TB 2] Ausgleichsfläche). Der Teilbereich 1 besteht unverändert aus folgenden Flurstücken:

Gemarkung Eisenach, Flur 32, Flurstück -Nr. 1956 (Schützenstraße), Flurstück -Nr. 1954/1, Flurstück -Nr. 1955, Flurstück -Nr. 1952/1, Flurstück -Nr. 1950/1, Flurstück -Nr. 1951,

Flurstück -Nr. 1948/1 (Teilfläche).

Der Teilbereich 2 besteht aus folgendem Flurstücksteil: Gemarkung Eisenach, Flur 33, Flurstück -Nr. 1971 (Teilfläche, als innenliegender Bestandteil des Geltungsbereiches) und wird wie folgt begrenzt:

  • im Süden: durch den gemeinsamen Grenzverlauf mit dem Flurstück-Nr. 1969/3;
  • im Westen: das Flurstück -Nr. 1971 schneidend durch eine gedachte Verlängerung der Flurstücksgrenze des Flurstücks -Nr. 1970 in westlichem Verlauf (Abstand von 190 m zu Flurstücksgrenze des Flurstücks -Nr. 1976/3) bis zum Schnittpunkt mit der Flurstücksgrenze des Flurstücks -Nr. 1972;
  • im Norden: durch den gemeinsamen Grenzverlauf mit den Flurstücken -Nr. 1972 und 1975;
  • im Osten durch den gemeinsamen Grenzverlauf zu den Flurstücken -Nr. 1976/3 und 1961.

 

2) Gemäß § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) erfolgt die Veröffentlichung der vollständigen Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona- Pandemie im Internet. Der zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 (Fassung März 2022, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht), die amtliche Bekanntmachung, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die umweltbezogenen Untersuchungen/Gutachten werden zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB

 

in der Zeit vom 13.6.2022 bis einschließlich 15.7.2022 durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Eisenach zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Markt 22, 99817 Eisenach, in der 2. Etage, Flurbereich/Schaukästen:

von Montag, den 13.6.2022 bis Freitag, den 15.7.2022 nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefonnummer 03691/ 670 503, -514 oder per E-Mail: stadtentwicklung@eisenach.de) zu den Sprechzeiten:

 

Montag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr bzw. nach individueller Vereinbarung.

An einem Termin kann zurzeit jeweils nur eine Person teilnehmen.

 

Hinweis: Die DIN 4109-1:2018 und DIN 4109-2:2018 (Teil 1 und 2) werden zur Einsichtnahme ausschließlich im Rahmen des zusätzlichen Informationsangebotes bereitgehalten.

 

3) Folgende Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sind vorhanden: Schutzgut Boden (Schichtenaufbau, Leitbodenformen, Geologie, Baugrund, Auswirkungen/Planung) Schutzgut Wasser (Grundwasserführung, -neubildungsrate, Vorbelastungen, Auswirkungen/Planung auf Niederschlagsversickerung und Grundwasserneubildung) Schutzgut Klima/Luft (klimatische Verhältnisse, Klimatope, Frischluftaustausch, Vorbelastung, Auswirkungen/Planung auf Kleinklima) Schutzgut Pflanzen (Biotoptypenkartierung/Bewertung, Arteninventar; Gehölzbestand und -schutz; biologische Vielfalt, Auswirkungen/Planung, grünordnerische Ausgleichsmaßnahmen; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) Schutzgut Tiere (Arteninventar, insbesondere Vogel- und Fledermausarten (artenschutzrechtl. Fachbeitrag), Schutzstatus, Flugverhalten, Jagdreviere, Quartiere, Arteninventar/Schutzstatus: Reptilien, Amphibien, Insekten; Auswirkungen/Planung, artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen) Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild, Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch Planung)

Schutzgut Mensch (Schallimmissionsprognose: Bestandsanalyse/Vorbelastung durch Verkehrslärm: Straßen/Schiene; passive Lärmschutzmaßnahmen; Verkehrsuntersuchung: Bestandsanalyse; Prognose Verkehrsaufkommen, Auswirkungen/Planung) Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Lage: archäologisches Relevanzgebiet/Boden).

 

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Diese können auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Eisenach, Fach-dienst Stadtentwicklung, Fachgebiet Stadtplanung, PF 101462, 99804 Eisenach oder per E-Mail gesendet werden. Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist bis auf weiteres nur nach telefonischer Vereinbarung möglich (Telefonnummer 03691 670-503, -514).

 

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig.

 

Katja Wolf, Oberbürgermeisterin

 

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/ Bestandskraft der Satzung gespeichert.

Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.

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