In seiner Sitzung am 1. April 2025 hat der Eisenacher Stadtrat die Umbenennung eines Straßenabschnittes in Neukirchen beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird auf Grundlage des § 2 (2) i.V. mit dem § 22 (3) der Thüringer Kommunalordnung öffentlich bekannt gemacht.