STADT HAT KEINE GENEHMIGUNG FÜR FACKELMARSCH ERTEILT

Zum Fackelmarsch der Deutschen Burschenschaft stellt die Stadtverwaltung Eisenach klar, dass sie keine Genehmigung erteilt hat. Das Landratsamt Wartburgkreis als zuständige Behörde für das Versammlungswesen hatte in Abstimmung mit dem Thüringer Innenministerium die Veranstaltung nicht als Versammlung eingestuft. In der Folge war der Fackelmarsch seitens der Stadtverwaltung als Veranstaltung mit übermäßiger Straßennutzung zu bewerten. Für die Benutzung öffentlicher Straßen ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Die Stadt hat Auflagen unter anderem zum Einsatz von Ordnern, zur Verkehrssicherheit und zum Brandschutz erteilt.

 

Die Deutsche Burschenschaft hatte den Fackelmarsch mit 150 Teilnehmern für Freitag, 13. Juni, 20.15 bis 21.15 Uhr, angemeldet.

 

Im Verlaufe des Freitags hat die Stadtverwaltung davon Kenntnis bekommen, dass beim Landratsamt Gegendemonstrationen angemeldet worden sind. Unter Beteiligung der Polizei haben Gespräche mit den Anmelderinnen und Anmeldern der Veranstaltungen stattgefunden. 

 

Autofahrer sollten am 13. Juni zwischen 20 und 21.30 Uhr damit rechnen, dass es in der Innenstadt und in der Umgebung des Burschenschaftsdenkmals „An der Göpelskuppe“ zu Verkehrseinschränkungen und Verkehrsbehinderungen kommen kann.