Den Eisenacher Stadtpass gibt es inzwischen seit rund zehn Jahren. Damit können Eisenacherinnen und Eisenacher, die ein geringes Einkommen haben, im Stadtgebiet bestimmte Vergünstigungen erhalten. Das betrifft Angebote des kulturellen und sozialen Lebens. Wer also einen Stadtpass hat, zahlt weniger Eintritt zum Beispiel im Hallen- und Freibad "aquaplex", für Kurse der Musik- oder Volkshochschule und bei der Stadtbibliothek. Vergünstigungen bieten auch das Thüringer Museum (Stadtschloss, Predigerkirche, Reutervilla), das Museum "automobile welt", das Landestheater sowie die Suppenküche der Diako Westthüringen gGmbh. Hundehalter profitieren ebenfalls - wer einen Stadtpass hat, erhält auf die Hundesteuer eine Ermäßigung (ausgenommen gefährliche Hunde). Wie hoch die Preisnachlässe jeweils sind, ist je nach Angebot und Satzung des Anbieters unterschiedlich.
"Wir würden uns freuen, wenn noch mehr Bürgerinnen und Bürger den Stadtpass beantragen", sagt Dr. Dorothea Hegele (Dezernentin für Soziales, Jugend und Kultur). Die verschiedenen Ämter der Stadtverwaltung, insbesondere das Sozialamt, sowie weitere Beteiligte machen regelmäßig in Gesprächen und über Aushänge auf den Stadtpass aufmerksam. "Im Jahr 2014 haben wir 65 neue Pässe ausgestellt und 200 verlängert", so Dorothea Hegele. 2013 sind 101 Pässe neu ausgestellt und 175 verlängert worden, 2012 gab es 58 neue und 206 verlängerte Stadtpässe und im Jahr 2011 131 neue sowie 179 verlängerte Pässe.
Um verstärkt für den Eisenacher Stadtpass zu werben, gibt es neue Aushänge in der Stadtverwaltung, Infozettel beim Sozialamt, den sozialen Verbänden und Trägern sozialer Einrichtungen. Kindergärten und Schulen sind ebenfalls über das Angebot informiert. Auf der städtischen Internetseite www.eisenach.de sind die wichtigsten Informationen rund um das Dokument auch zusammengefasst (Rubrik Bürgerservice - Rathaus/Verwaltung - Sozialamt). Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, kann sich gerne im Bürgerbüro (Stadtverwaltung Eisenach, Markt 22) informieren.
Wer kann den Stadtpass beantragen und erhalten?
Um den Eisenacher Stadtpass zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Demnach können Personen, die
- Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
erhalten, den Stadtpass beantragen. Auch Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Bundesfreiwilligendienstleistende ("Bufdis") und Freiwilligendienstleistende (FSJ, Freiwilliges Ökologisches Jahr beziehungsweise Kulturelles Jahr) können den Pass erhalten.
Wo kann ich den Eisenacher Stadtpass beantragen?
Wer einen solchen Pass beantragen möchte, wendet sich bitte an die Stadtverwaltung Eisenach, Sozialamt, Markt 22, Eisenach. Ansprechpartnerin ist Renate Guth, 1. Etage, Zimmer 51, Telefonnummer 03691 / 670 429. Bitte daran denken, den entsprechenden Bescheid sowie ein Passfoto mitzubringen. Kinder erhalten ab dem 6. Lebensjahr - wenn sie auch Anspruch auf Leistungen haben - einen eigenen Stadtpass.