Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Das Fachgebiet Technik und vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz (Brandverhütung) umfasst alle Maßnahmen, die die Entstehung eines Brandes und dessen Ausbreitung verhindern. Um diese Ziele zu erreichen, sind die im Gebäude eingesetzten Materialien (Baustoffklassen), die Bauteile (Feuerwiderstandsdauer), die Einbauten und Anlagen sowie die anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen entscheidend.
- Technische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen (TAB)
- Merkblatt F-Pläne (Feuerwehrpläne) und Vorlage zum Ausfüllen
- Merkblatt FSD 1 (Feuerwehrschlüsseldepot)
- Merkblatt für die Errichtung von Flächen für die Feuerwehr (MB-FlFw)
Ein Antrag auf Brandsicherungswache ist ab sofort bei Großveranstaltungen, Konzerten und Aufführungen mit feuergefährlichen Spielhandlungen sowie bei Sonderobjekten durch Veranstalter beim Fachdienst Feuerwehr einzureichen. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden, um eine Absicherung zu garantieren.
So erreichen Sie uns
Telefon: 03691 670-372
Montag: | 9-12 Uhr |
Dienstag: | 9-12 Uhr |
Mittwoch: | 9-12 Uhr |
Donnerstag: | 9-12 und 14-16 Uhr |
Freitag: | 9-12 Uhr |
sowie nach | Vereinbarung |