Baumschutz in Eisenach

Bäume brauchen unseren Schutz! Baumschutz ist echter Ökosystemschutz – mit ihren vielfältigen Funktionen sind Bäume für den Erhalt der Artenvielfalt unerlässlich. Neben ihrer Funktion für Ökologie und Klimaschutz kommt Bäumen auch eine kulturelle und historische Bedeutung zu. Ohne Bäume und Wald ist die biologische und kulturelle Entwicklung der Menschheit nicht denkbar.


Sind Fällmaßnahmen oder Eingriffe an geschützten Bäumen dennoch notwendig, sind klare Regeln einzuhalten. 
 

Antrag auf eine Genehmigung zur Fällung oder zum Eingriff an geschützten Bäumen gemäß Baumschutzsatzung (Ausnahme/Befreiung von den Erhaltungspflichten bzw. verbotenen Maßnahmen nach § 6 der Baumschutzsatzung).



Erforderliche Unterlagen

•    Schriftlicher Antrag gem. Baumschutzsatzung – formlos oder Formblatt mit rechtsverbindlicher Unterschrift
•    Lageplan
•    Fotos vom Baum, gegebenenfalls der Umgebung (z.B. bei baulichen Beeinträchtigungen)
•    Wenn vorhanden, Gutachten zum Baum
•    Nachweis zum Eigentum (z.B. Grundbuchauszug; Pachtvertrag; Bevollmächtigung)

 


Gebühren

gebührenpflichtig nach Verwaltungskostensatzung der Stadt Eisenach

 

 

Besonderheiten

Gemäß § 5 Abs. 1 Baumschutzsatzung sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr erlaubt. Diese sind unmittelbar mittels Fotodokumentation bei der Stadtverwaltung schriftlich anzuzeigen.

So erreichen Sie uns

Fachdienst Infrastrukturmanagement
Fachgebiet Grünflächen
Heinrichstraße 11
99817 Eisenach
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Telefon: 03691 670-821
Fax:        03691 670-839
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