Die Stadt Eisenach macht den Bebauungsplan Nr. 6 “Bahnhofsvorstadt” öffentlich bekannt. Konkret geht es um die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum 5. Entwurf des Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB.
Bekanntmachung B-Plan “Bahnhofsvorstadt” - 5. Entwurf
Planunterlagen