Die Stadt Eisenach macht die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 49 “Herrenmühlenstraße” öffentlich bekannt. Der Stadtrat hat die Verlängerung in seiner Sitzung am 29. Januar 2025 beschlossen.
Bekanntmachung der zweiten Verlängerung der Veränderungssperre Herrenmühlenstraße