Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Eisenach vom 29.01. - 28.05.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Das Stadtratsmitglied, Herr Ottomar Schäfer, wird Mitglied im Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport.
  • Die Berufung folgender sachkundiger Bürgerin in den Ausschuss für Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus: Frau Jennifer Harz (BfE-Fraktion)
  • 1. Den ersten ehrenamtlichen Beigeordneten, Herrn Jonny Kraft, und die zweite ehrenamtliche Beigeordnete, Frau Heike Apel-Spengler, als Delegierte für die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Hannover vom 13. – 15. Mai 2025 zu benennen.
  • unter Verzicht auf die 2. Lesung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung gemäß der Anlage 1.
  • 1. Den Beschluss StR/0427/2021 aufzuheben und den mit dem Verlag Linus Wittich Medien KG geschlossenen Vertrag über das Erstellen eines Rathauskuriers zum 30. Juni 2025 zu kündigen. 

    2. Die Kosten für eine Fortführung des Rathauskuriers nach dem 30. Juni 2025 ohne die  Eigenschaft „Amtsblatt“ werden geprüft und dem Stadtrat bis zu seiner Sitzung am 19.03.2025 zur Kenntnis gegeben.

  • Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur gemäß der Anlage.
  • Die Berufung von

    1. Frau Nina Jäger (18 Jahre)

    2. Frau Frida Groß (15 Jahre)

    als weitere jugendliche Mitglieder im Jugendbeirat Eisenach nach § 10a Abs. 4 Buchstabe a) Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach für die Dauer seiner Amtszeit.

  • 1. Die zweite Verlängerung der am 06.04.2022 ausgefertigten Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 49 „Herrenmühlenstraße“ wird als Satzung (Anlage 1) beschlossen. Die zweite Verlängerung gilt für ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung.

    2. Die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Absatz 2 BauGB für den in den Anlagen 1 und 2 zur Satzung ausgewiesenen Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 49 „Herrenmühlenstraße“ Eisenach wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 15 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach beschlossen. 

  • 1. Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburg - region Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2025 ergebenden Fehlbetrages aus Dienst-leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI-Leistungen) gemäß § 4 des Betrauungsaktes in Höhe von 616.980,80 EUR zuzustimmen. 

    Der Ausgleich erfolgt 

  1. in Höhe von 300.000,00 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschafts-vertrages sowie
  2. in Höhe von 316.980,80 EUR als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der EWT gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Sanierung und Umstrukturierung der EWT zu prüfen im Hinblick auf

  1. die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen (Beteiligungsstruktur, Geschäftsanteile, Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftszweck etc.);
  2. die insolvenzrechtlichen Instrumente der Sanierung (Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplanverfahren);
  3. die Möglichkeiten des Umwandlungsgesetzes (Verschmelzung, Spaltung und Neugründung, Formwechsel, Übertragung und Teilübertragung auf andere Gesellschaften);
  4. die sachliche Aufgabenzuweisung, insbesondere den Betrauungsakt (StR/0800/2015) und dessen Abänderungsmöglichkeiten im Hinblick auf die ausgleichsfähigen Aufwendungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).

3. Das Prüfergebnis zu Ziffer. 2 ist dem Stadtrat bis zum 01.08.2025 vorzulegen.

  • Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den Wirtschafts- und Finanzplan der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) für das Geschäftsjahr 2025 zur Kenntnis und stimmt der Aufnahme von Krediten bis zur Höhe von 17.897.250,00 EUR zu.
  • Herr Ottomar Schäfer wird mit sofortiger Wirkung als Nachfolger für Herrn Raymond Walk zum Verbandsrat /zur Verbandsrätin des Trink- und Abwasser Verbandes Eisenach Erbstromtal (TAV) bestellt.
  • Die als Anlage beigefügten Hauptergebnisse der Forsteinrichtung (Betriebsplan) sowie den Schriftsatz zum Forsteinrichtungswerk 2024 – 2033 zum Kommunalwald der Stadt Eisenach.
  • Die Stadt prüft bis Ende Juni 2025 die Einführung der Grundsteuer C. Sobald ein Ergebnis vorliegt, ist dieses mit Begründung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

     

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:

  • Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Fahrzeugsperren bis max. 100.000 €. Als Verfahrensart wird eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 8 Abs. 4 Nr. 9 Unterschwellenvergabeverordnung festgelegt. 

    Als Zuschlagskriterium wird der Preis (100 %) festgeschrieben.

     

Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr hat in seiner Sitzung am 24. März 2025 folgenden Beschluss im öffentlichen Teil gefasst:

Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:

  • den als Anlage beigefügten Forstwirtschaftsplan 2025 für den Kommunalwald der Stadt Eisenach - erstellt durch das Thüringer Forstamt Marksuhl.

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 24. März 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung der folgenden Beschlüsse gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:

Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:

  • Die Einleitung eines Vergabeverfahrens oberhalb des EU-Schwellenwertes zur Vergabe von Abbrucharbeiten für das Bauvorhaben „Wartburgarena O1“. Die Leistungen sind als Einzellos europaweit auszuschreiben. Als Zuschlagskriterium gilt das wirtschaftlichste Angebot, somit der Preis mit einer Wichtung von 100 %.
  • Die Einleitung der Vergabe von Planungsleistungen Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Uferstützwand mit Aussichtsplattform in der Fischerstadt nach § 50 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 1. April 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • unter Verzicht auf die 2. Lesung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer der Stadt Eisenach (Hebesatzsatzung) entsprechend der Anlage 1.
  • 1.   Unter Verzicht auf eine zweite Beratung nach § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 unter der Berücksichtigung der Änderungen der Verwaltung. 

    2.   Den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2025.

  • Den Finanzplan der Stadt Eisenach mit dem ihm zu Grunde liegenden Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 mit folgender Änderung:

    In der Anlage 2 – Investitionsprogramm 2024 bis 2028 – wird in der Haushaltsstelle 88000.940000 – Hochbaumaßnahmen Ortsteile – für die Jahre 2026 bis 2028 jährlich ein Betrag in Höhe von 27.500 € eingestellt.

  • Frau Diana Artschwager wird als Mitglied in die Steuerungsgruppe „Fairtrade-Town“ für den Bereich Politik entsendet.
  • 1. den 5. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1). Die Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 2) und die Anlage zur Begründung (Bestands- und Konfliktplan; Anlage 3) werden gebilligt.

    2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB soll gemäß § 4a Absatz 3 BauGB zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes durchgeführt werden.

    3. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes und die Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen, sind vorzunehmen.

  • Die Verbindungsstraße in Neukirchen, Flur 1, Flurstück 107/2, erhält den Namen Pfalzgasse.
  • 1. Die Aufhebung des Beschlusses 0067-StR/2024 „Versetzen des Albatros auf den Kreisel Ernst-Thälmann-Straße“, Punkt 1.

    2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Kulturstiftung Meiningen - Eisenach einen Überlassungsvertrag zum dauerhaften Verbleib des Kunstwerkes „Albatros. Die Gedanken sind frei“ auf dem Dach des Landestheaters zu verhandeln und das Ergebnis dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

  • Herrn Daniel Dietrich als Delegierten für die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Hannover vom 13. – 15. Mai 2025 zu benennen.

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:

  • Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Kauf und Lieferung einer Kompaktkehrma-schine. Als Verfahrensart wird die öffentliche Ausschreibung nach § 9 Unterschwellen-vergabeordnung UVgO gewählt. Als Zuschlagskriterium werden neben dem Preis in € (70 %), Wartungsintervall in Betriebsstunden (20 %) und die verbindliche Lieferzeit in Kalendertagen ab Auftragserteilung (10 %) festgeschrieben. 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung der folgenden Beschlüsse gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:

  • Die Einleitung einer Inhouse-Vergabe gemäß § 108 Abs. 4 und 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei der KIV Thüringen GmbH zur Migration der bestehenden Telefonanlage zum cloudbasierten Telefondienst Cisco Webex Calling. Der aktive Vertrag mit der Deutschen Telekom GmbH (Produkt: Cisco Webex Meetings) soll in eine Cisco Webex EA Suite konsolidiert werden.
  • Die Einleitung eines Vergabeverfahrens über die Vergabe einer freiberuflichen Leistung nach § 50 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) am Altstandort Gaswerk in der Gaswerkstraße für die Maßnahme Detailerkundung nach BBodSchG mit abschließender Gefährdungsabschätzung sowie orientierende Untersuchung einer Lagerfläche und eines Gartengrundstückes. Als Zuschlagskriterium wird der Preis mit einer Gewichtung von 100 % festgelegt.

     

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2025 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jahresrechnung 2022 der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt.
  • Für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Eisenach werden die damalige Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf, der damalige Bürgermeister Herr Christoph Ihling sowie der hauptamtliche Beigeordnete Herr Ingo Wachtmeister auf Grundlage des Schlussberichtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2022 entlastet.
  • die 2. Änderungssatzung über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) gemäß Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
  • 1. den Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 39.1 »Auf dem Werraufer I« Neuenhof, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 1), der Begründung (Anlage 2: Teil I der Begründung) mit dem Umweltbericht inklusive dessen Anlagen (Anlage 3: Teil II der Begründung) wird gebilligt;

    2. die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB;

    3. die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.

    4. Der Sichtungsbericht (Anlage 4) über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung wird gebilligt.

  • 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „PV-Freiflächenanlage Stedtfelder Berg I“ gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den unter Nr. 2 dargestellten Geltungsbereich. Das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit zugehöriger Batteriespeicheranlage.

    2. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Anlage 1), bestehend aus den Flurstücken Nr.  863, 864, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 877, 879 sowie Teilen der Flurstücke 120/5 und 137 in der Gemarkung Stedtfeld, Flur 2, und den Flurstücken 508, 969, 970, 971, 972, 973, 974 sowie Teilen der Flurstücke 515/1, 515/2, 516 in der Gemarkung Stedtfeld, Flur 5;

    3. die Untersuchung der vorhabenbedingten Auswirkungen von Starkregenereignissen im Rahmen der umweltfachlichen Abarbeitung des Planverfahrens;

    4. die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

    5. Die ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB soll vorgenommen werden.

  • 1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 15.307.208,94 EUR sowie

    2. den Jahresgewinn 2022 in Höhe von 4.019.018,03 € auf neue Rechnung vorzutragen.

  • Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt die Entlastung der damaligen Oberbürgermeisterin, Frau Katja Wolf, in ihrer Position als Werkleiterin des optimierten Regiebetriebes Amt für Infrastruktur für das Geschäftsjahr 2022.
  • die voraussichtlichen Gewinne der Betriebe gewerblicher Art (BgA) des Optimierten Regie-betriebs „Amt für Infrastruktur“ für das Wirtschaftsjahr 2024, soweit sie nicht für laufende Investitionen verwendet worden sind, dem Eigenkapital als Rücklagen zuzuführen. 
  • 1. Der Oberbürgermeister wird mit der Aktualisierung/Fortschreibung des „Kultur-entwicklungskonzeptes Eisenach 2025“, welches auf der Grundlage der „Leitlinien für Kultur und Tourismus der Stadt Eisenach 2011 bis 2022“ erarbeitet wurde, bis zum 31.03.2026 beauftragt. („Kulturentwicklungskonzept Eisenach 2025 bis 2030“)

    2. Der Oberbürgermeister stellt sicher, dass diese Fortschreibung des Konzeptes durch die Fachverwaltung erfolgt unter aktiver Mitarbeit des Kulturbeirates und des Fach-ausschusses. (Keine externe Vergabe bzw. finanzielle Belastung des Haushaltes 2025)

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
  • welche Ortsteile/Standorte für den Bau von Nisthilfen für Storchenpaare geeignet sind.
  • welche finanziellen Aufwendungen dafür entstehen würden.
  • welche (Gegen)-Finanzierungen durch Dritte möglich sind. 
  • Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt der Ausreichung eines Gesellschafterdarlehens bis zur Höhe von 500.000,00 EUR an die Sportbad Eisenach GmbH (SEG) zur Zwischenfinanzierung des Breitbandprojektes zu.

     

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2025 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:

  • Die Änderung des Beschlusses-Nr. StR/0013/2024 vom 18.06.2024, wie folgt:

    1. Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung eines Hilfeleistungslösch-gruppenfahrzeugs (HLF 20) einschließlich Beladung für die Berufsfeuerwehr Eisenach. Für die Beschaffung des HLF 20 wird als Verfahrensart im Oberschwellenbereich ein offenes Verfahren mit Vorinformation gewählt. Zuschlagskriterium ist der Preis. 

    2. Die Beschaffung der Beladung erfolgt aufgeteilt in zwei Beschaffungsverfahren. Für ein Verfahren wird im Oberschwellenbereich ein offenes Verfahren ohne Vorinformation nach § 15 Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Das weitere Beschaffungsverfahren wird auf der Grundlage des § 3 Abs. 9 der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (VgV) im Unterschwellenbereich durch eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Abs. 4 Nr. 14 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vergeben. Zuschlagskriterium ist für beide Lose der Preis.

     

Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 folgenden Beschluss im öffentlichen Teil gefasst:

Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport beschließt: 

  • Die Auszahlung der Zuschüsse entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur an kulturelle Vereine und Initiativen in der Stadt Eisenach für das Jahr 2025 entsprechend Anlage 1, vorbehaltlich des Eintretens der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025.

 

 

Die erwähnten Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de => Rathaus => Stadtrat und Gremien => Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der jeweiligen Sitzung und im Büro des Stadtrates eingesehen werden.

 

 

 

gez. Christoph Ihling

Oberbürgermeister