16. DEZEMBER: Planungen zur Megastromtrasse Suedlink spitzen sich zu

Medieninformation des Wartburgkreises
 

Aktuell erhalten Grundstückseigentümer in der Wartburgregion Schreiben von Unterauftragnehmern der Suedlink-Vorhabenträger, in denen sie zur Mitwirkung bei Artenschutzuntersuchungen aufgefordert werden oder über Dienstbarkeiten an Grundstücken verhandelt wird. Zudem werden entsprechende Anzeigen in verschiedenen Medien und Anzeigenblättern geschaltet.

 

Aus Sicht des Landratsamtes müssen solche Vorarbeiten von Grundstückseigentümern beziehungsweise Nutzungsberechtigten frühestens mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens geduldet werden. Für den Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist insbesondere die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Leitungsführung ausschlaggebend. Eine solche Entscheidung steht jedoch noch aus. Nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur sind gesetzliche Fristen abzuwarten, bevor der Beginn des Planfeststellungsverfahrens von den Vorhabenträgern beantragt werden kann. Frühestens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte gesetzlich verpflichtet, entsprechende Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung zu dulden. 

 

Der Wartburgkreis vertritt insoweit die Ansicht, dass Grundstückseigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte derzeit rechtlich nicht verpflichtet sind,auf diese Anfragen einzugehen und entsprechende Vorarbeiten, insbesondere Kartierungen und faunistische Untersuchungen, zu dulden.

 

Ein Beispielschreiben zur Beantwortung einer verfrühten Anfrage der Vorhabenträger und weitere Informationen, Termine, Ansprechpersonen finden Sie auf der Internetseite des Vereins „Thüringer gegen SuedLink“, in dem auch der Wartburgkreis Mitglied ist.

10. DEZEMBER: SUEDLINK: ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN IN DER STADT EISENACH

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell finden bereits Vorarbeiten für die Planfeststellung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.

 

Kartierungsarbeiten
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden und diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt. 


Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes i.V.m. § 18 Absatz 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Stadt Eisenach im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.07.2020. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste. Diese liegt im Bürgerbüro, Markt 22, 99817 Eisenach zwischen 10.12.2019 und 31.07.2020 zur öffentlichen Einsicht aus. Mitarbeiter der Vorhabenträger oder von ihnen beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten bei Bedarf in Kontakt treten, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

 

Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeiter von TransnetBW und TenneT zur Verfügung:
TransnetBW GmbH                                                               TenneT TSO GmbH
Tel.: 0800 / 3804701                                                              Tel.: 0921 / 50740 - 5000

10. DEZEMBER: STROMTRASSE SUEDLINK: BETREIBER INFORMIEREN 2020 ÜBER KONKRETEN LEITUNGSVERLAUF

Die SuedLink-Übergangsbetreiber haben die Stadt Eisenach sowie die Ortsteilbürgermeister mit einem Schreiben darüber informiert, dass sie im neuen Jahr zum konkreten Stromtrassenverlauf bekanntgeben werden. TenneT und TransnetBW weisen darauf hin, dass nur noch vier Kabel in zwei Gräben verlegt werden und sich damit „der Platzbedarf und der Eingriff in die Natur und insbesondere den Boden minimieren“ wird. Die Veröffentlichung der ersten Bescheide der Bundesnetzagentur stehe unmittelbar bevor. Darin wird der 1000 Meter breite Korridor für die Stromtrasse verbindlich festgelegt. Im Anschluss werde der grundstücksgenaue Verlauf gesucht, so TenneT und TransnetBW. 

28. November: HINWEIS AUF NICHT-ÖFFENTLICHE SUEDLINK-VERANSTALTUNG

Die beiden Übertragungsnetzbetreiber TenneT/TransNetBW veranstalten am Dienstag, 3.Dezember, von 14 bis 17:30 Uhr eine nicht-öffentliche Veranstaltung zum Thema SuedLink im Landhotel Fliegerschule im Eisenacher Ortsteil Stockhausen. Hierbei geht es fachlich um das sogenannte Schutzgut „Boden“. Für die Stadt Eisenach und die betroffenen Bauern, Waldbesitzer und Umweltbehörden ist die mögliche Inanspruchnahme von Boden im Zusammenhang mit der Stromtrasse SuedLink von großer Bedeutung. TenneT/TransNetBW wollen am 3. Dezember über die kommenden Verfahrensschritte informieren und einen Ausblick auf die bauvorbereitenden Maßnahmen wie Baugrunduntersuchungen oder Kartierungen geben.

Gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen wird der Verlauf der gegenwärtig vorgesehen SuedLink-Trasse durch Thüringen abgelehnt. Insbesondere wird auf das Gebot der Geradlinigkeit der Trasse verwiesen, was durch die vorgelegte Planung nicht eingehalten wird. 

5. August: SuedLink - Erörterung der Einwendungen gegen den Verlauf der Starkstromtrasse

Das Kapitel SuedLink-Trassenverlauf geht weiter. Die neuen Planungen zum SuedLink lagen in den vergangenen Wochen öffentlich aus und die Bürger wie auch Behörden und Einrichtungen konnten dazu ihre Hinweise, Einwendungen und Anregungen (Stellungnahmen) bis zum 7. Juni bei der Bundesnetzagentur in Bonn einreichen. Im Rahmen des SuedLink-Projektes stehen in der Wartburgregion derzeit die Vorhaben 3 und 4 auf dem Prüfstand.

 

Im August finden dazu nun die Erörterungstermine statt – in Fulda, Einbeck und in Gotha am 20. und 21. August. Für die Stadt Eisenach wird Bürgermeister Dr. Uwe Möller am 20. August zu dem Erörterungstermin nach Gotha in die Stadthalle (Schützenplatz 1) fahren. Ab 10 Uhr wir die Bundesnetzagentur dort mündlich die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Betroffenen (Bürgern, Behörden, Trägern öffentlicher Belange) besprechen. Dabei wird es sowohl um neu eingebrachte Alternativen, die Landwirtschaft und die Nähe zu Siedlungen gehen wie auch um Umweltbelange sowie private und öffentliche Belange.

 

Einlass zu den Erörterungsterminen ist bereits ab 8.30 Uhr. Da die Erörterung eine nicht öffentliche Veranstaltung ist, sind die Einladungen dort vorzuweisen.

16. Mai 2019: „Wir leisten weiterhin Widerstand“

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt heute (16. Mai) den Thüringer Eilantrag gegen die umstrittene Stromtrasse SuedLink ab. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur sei eine unselbstständige Zwischenentscheidung, die nicht selbständig angegriffen werden könne, so die Richter.

 

Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller sagt dazu: „Das Gericht hat nun nicht etwa die Argumente Thüringens entkräftet sondern einzig und allein festgestellt, dass diese derzeit noch nicht gerichtlich überprüft werden können.“ „Unsere Argumente bleiben bestehen. Wir werden weiterhin alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir bleiben bei unserem Widerstand. SuedLink hat sich für uns keinesfalls erledigt. Die für Ende 2019 erwartete Bundesfachplanungsentscheidung wird einer intensiven Prüfung unterzogen. Es kann nicht sein, dass Thüringen über die Maßen belastet wird. Vor allem die Missachtung des Gebots der Gradlinigkeit halte ich immer noch für klärungsbedürftig. „Wir haben immer gesagt, dass wir mit dem Gang vor das Bundesverwaltungsgericht rechtliches Neuland betreten und die realistische Gefahr besteht, dass unser Antrag vom Gericht zurückgewiesen wird. Dennoch haben wir es als unsere Pflicht gesehen, möglichst frühzeitig mit aller Dringlichkeit auf die erkannten Fehler hinzuweisen und nichts unversucht zu lassen, die Bundesnetzagentur zu einer Korrektur innerhalb des Verfahrens zu bewegen.“

 

Hintergrund

Am 21. Februar 2019 haben die für die SuedLink-Vorhaben zuständigen Vorhabenträger TenneT und TransnetBW Ihren aktualisierten Vorschlag zum Vorzugstrassenkorridor vorgestellt. Dafür wurden die möglichen Verläufe genauer geprüft. Im Ergebnis rücken die Vorhabenträger von dem bisher vorgeschlagenen Verlauf durch Nordwestthüringen ab und schlagen stattdessen einen alternativen Verlauf weiter westlich vor, der überwiegend Hessen betrifft. Im Bereich südlich von Eisenach bleiben die Vorhabenträger bei ihrem bisherigen Vorschlagskorridor‎ durch Südwestthüringen. Die Vorhabenträger beabsichtigen, die Verfahrensunterlagen Mitte März 2019 bei der Bundesnetzagentur vorzulegen. Die Bundesnetzagentur prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und führt dann, wohl zwischen April und Juni 2019 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch. Im zweiten Halbjahr findet dann noch ein Erörterungstermin statt. Mit einer Entscheidung der Bundesnetzagentur ist zum Jahresende 2019 zu rechnen.

 

Pressemitteilung vom 16. Mai 2019 des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

16. Mai 2019: Thüringen scheitert mit Eilantrag gegen SuedLink

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat auf den Antrag des Landes Thüringen auf vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass die Bundesnetzagentur das Bundesfachplanungsverfahren für den sogenannten SuedLink fortsetzen kann, ohne den Alternativtrassenvorschlag des Landes Thüringen derzeit weiter berücksichtigen zu müssen.


Die TransnetBW GmbH und die TenneT TSO GmbH beantragten im März 2017 als Vorhabenträger die Bundesfachplanung für die Gleichstrom-Erdkabelprojekte Nr. 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes in den Abschnitten C (Bad Gandersheim - Gerstungen und Seesen - Gerstungen) und D (Gerstungen - Arnstein und Gerstungen - Grafenrheinfeld). In der von der Bundesnetzagentur durchgeführten Antragskonferenz brachte das Land Thüringen einen eigenen Trassenkorridorvorschlag förmlich in das Verfahren ein, den die Bundesnetzagentur einer Überprüfung unter Beteiligung der Vorhabenträger unterzog. Auf der Grundlage der daraufhin erfolgten Stellungnahmen kam die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis, dass dieser Vorschlag keine ernsthaft in Betracht kommende Alternative darstelle und daher für das weitere Verfahren der Bundesfachplanung abgeschichtet werden könne. Das Land Thüringen wurde hiervon in Kenntnis gesetzt und das Bundesfachplanungsverfahren fortgesetzt.


Den daraufhin vom Land Thüringen gestellten Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung die Bundesnetzagentur zu verpflichten, den vom Land eingebrachten Alternativtrassenvorschlag im Bundesfachplanungsverfahren sofort weiterzuverfolgen, hat das für das Verfahren erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Der Antrag ist bereits unzulässig, weil er auf die Vornahme einer behördlichen Verfahrenshandlung gerichtet ist. Gegen solche Handlungen können Rechtsbehelfe nur gleichzeitig mit der Sachentscheidung, die noch nicht vorliegt, ergriffen werden (§ 44a VwGO). Der Antrag konnte auch in der Sache keinen Erfolg haben. Aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) ergibt sich kein Anspruch darauf, dass ein von einem Land eingebrachter Alternativtrassenvorschlag von der Bundesnetzagentur bis zur Bundesfachplanungsentscheidung geprüft werden muss. Auch ist die Sache nicht eilbedürftig, weil nach dem Vortrag der Bundesnetzagentur derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Vorschlag Thüringens im Bundesfachplanungsverfahren, das voraussichtlich nicht vor Ende 2019 abgeschlossen sein wird, wieder aufgegriffen wird.


Über die Hauptsacheklage wird das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich im 2. Halbjahr 2019 entscheiden.


Beschluss vom 09. Mai 2019 - BVerwG 4 VR 1.19

9. April 2019: Gemeinsam gegen die geplante Stromtrasse SuedLink

Salzunger Bündnisses gegen den Suedlink zum weiteren gemeinsamen Vorgehen verständigt. Ziel der Akteure ist es, die Bürger in der Region zu mobilisieren, sich jetzt aktiv einzubringen. Denn: die Entscheidung ist noch nicht getroffen. Trotz der Empfehlung von Tennet für den auf der Karte rot markierten Trassenverlauf, sind alle anderen Planungsvarianten für den Suedlink noch im Rennen. Ziel des Bündnisses ist es inzwischen jedoch auch, den Trassenbau insgesamt zu verhindern. „Hier hat es einen Paradigmenwechsel gegeben“, so Landrat Reinhard Krebs, „ denn seit der Aussage von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dass die Trasse auch dem europäischen Stromhandel dient, steht das Vorhaben für uns insgesamt in seiner Sinnhaftigkeit in Frage, weil die vermeintlich der Energiewende dienende Trasse auch Atomstrom und Kohlestrom transportieren soll.“ Der zunächst grüne Gedanke der Trasse sei dadurch inzwischen „verwässert“, gab auch Eisenachs Bürgermeister Dr. Uwe Möller zu bedenken.
Das Bündnis lehnt darüber hinaus die Trasse aus drei Gründen ab: zum ersten wegen der dauerhaften Zerstörung von Landschaften und Agrarflächen sowie Ökosystemen, zum zweiten wegen der fehlenden,  nachvollziehbaren Begründung für das Vorhaben und zum dritten, weil jede Infrastrukturmaßnahme in der Durchführung einen Eingriff aber auch einen Nutzen bedeuten müsse. So hätte jede Straßenbaumaßnahme einen Nutzen-Kosten-Faktor, wobei auf der einen Seite der Eingriff und die entstehenden Kosten, auf der anderen Seite aber der Nutzen für die Menschen vor Ort stünde. Bei der geplanten Trasse seien Kosten und Eingriff immens, einen Nutzen für die Menschen gäbe es hingegen gar nicht.
Im Gegenteil: „Die Trasse donnert hier durch und wir warten fünf Jahre auf Strom für ein neu zu erschließendes Gewerbegebiet“, kritisierte auch Landrätin Peggy Greiser aus Schmalkalden-Meiningen und wünschte sich, dass der Raumwiderstand „Bürger“ ganz groß werden muss, um das Projekt aufzuhalten.


Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Planungsunterlagen

„Ich möchte die Bundesnetzagentur zuschütten mit Einwänden von Bürgern, so dass sie aus der Arbeit überhaupt nicht mehr herauskommt“, erhofft sich Landrat Reinhard Krebs. Aktuell führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch, in der jedermann seine Bedenken vorbringen kann. Auch alle im Bündnis engagierten Landkreise bzw. Städte bereiten dafür weitere Stellungnahmen vor. Da sich das Verfahren nun an einem neuen Punkt befindet, müssen alle erfolgten Stellungnahmen nochmals neu abgegeben werden. „Wichtig dabei ist, dass es sich um die Benennung konkreter Mängel oder Raumwiderstände handeln muss – bloße Kritik am dem Trassenbauverfahren zu äußern reicht leider nicht aus“, machte Landrat Reinhard Krebs deutlich.

Die Auslegung für den Abschnitt C, der von Norden kommend etwa bis Gerstungen reicht, findet seit dem 8. April bis zum 7. Mai statt. Bis zum 7. Juni besteht die Möglichkeit, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift geltend zu machen.
Für den Abschnitt D, der dann weiter ab Gerstungen durch den Wartburgkreis und Schmalkalden-Meinigen in Richtung Süden verläuft, ist die Auslegung vom 25. April bis zum 24. Mai geplant. Die Einwendungsfrist endet hier mit Ablauf des 24. Juni.  
Das Salzunger Bündnis konnte erreichen, dass die Unterlagen nicht nur in den Außenstellen der BNetzA (z.B. in Erfurt) ausgelegt werden, sondern auch in den betroffenen Landkreisen. Das Landratsamt des Wartburgkreises ist hierbei die amtliche, niederschriftsberechtigte Stelle, was bedeutet, das Bürger hier Einwände zur Niederschrift geben können und diese dann über das Landratsamt Wartburgkreis an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Darüber hinaus sind Stellungnahmen per Onlineformular an www.netzausbau.de/beteiligung  sowie auch per Post an Bundenetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn möglich. Die Auslegung findet im Raum 216 des Landratsamtes Wartburgkreis statt. Einsichtnahme ist während der allgemeinen Sprechzeiten möglich und kann bei Fragen durch einen Mitarbeiter unterstützt werden.

 

Infoveranstaltungen des Vereins Thüringer gegen Suedlink

Der Wartburgkreis und der Landkreis Schmalkalden-Meiningen  sind unterdessen Mitglied im Verein „Thüringer gegen Suedlink“ geworden. Der Verein hat rund 100 Mitglieder und kann auf 25.000 aktive Unterstützer verweisen. Wer sich einbringen möchte findet aktuelle Informationen unter www.kein-suedlink.info.

Die nächste Infoveranstaltung zum SuedLink findet am Freitag, 11. April um 18.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Fernbreitenbach statt. Wer in seinem Ort ebenfalls eine Infoveranstaltung organisieren möchte, kann ebenfalls über www.kein-suedlink.info Kontakt zum Verein aufnehmen.


Einladung zum Ostermarsch - Gemeinsam gegen SuedLink

Am Ostermontag, 22. April, laden der Verein "Thüringer gegen SuedLink" und das  Salzunger Bündnis ab 14 Uhr zu einer Protestveranstaltung am Fuße der Brandenburg bei Lauchröden ein. Gemeinsam mit anderen Bürgerinitiativen aus Hessen und Bayern soll der Protest im Rahmen eines Sternmarschs am Grünen Band sichtbar deutlich werden. Treffpunkt ist der Parkplatz unterhalb der Brandenburg. Informationen dazu finden sich ebenfalls auf der Seite des Vereins.

 

SuedLink informiert am 11. April: Stadt ruft zur Beteiligung auf

Das Kapitel SuedLink-Trassenverlauf geht weiter. Für den 11. April hat der Vorhabensträger TenneT TSO GmbH zu einer Veranstaltung in Eisenach eingeladen. Im Steigenberger Hotel Thüringer Hof sollen von 16 bis 19 Uhr die Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgestellt werden.
Aktuell – so TenneT – befindet sich das SuedLink-Projekt im Hauptverfahren der Bundesfachplanung. Der Bundesnetzagentur werden abschnittsweise Ergebnisse vorgelegt, die Auskunft über die Raum- und Umweltverträglichkeit aller Erdkabel-Korridore geben, darunter auch der Korridor durch Thüringen. Die Stadt Eisenach bleibt gemeinsam mit dem Salzunger Bündnis bei ihrem Nein zum Trassenverlauf durch Thüringen. Auch deshalb ruft Baubürgermeister Dr. Uwe Möller zu zahlreicher Beteiligung Eisenacher Bürger an der Veranstaltung am 11. April auf. „Bringen Sie sich ein, Sie können direkt vor Ort Hinweise geben, die den geplanten Trassenverlauf betreffen“, so Möller. Wer bereits vor dem 11. April einen Blick auf die erwähnten Unterlagen werfen möchte, kann diese im Internet einsehen: suedlink.tennet.eu und transnetbw.de/suedlink.

 

Einen Tag nach der Infoveranstaltung in Eisenach findet in Bad Salzungen ein Fachgespräch zum Thema SuedLink statt. Im Solewerk Bad Salzungen geht es am 12. April von 9:30 bis 14 Uhr um die seitens des Vorhabensträgers eingereichten Antragsunterlagen sowie den Vorschlagstrassenkorridor. Die Fachgespräche sollen vor allem zur Vorbereitung der formellen Beteiligung im Rahmen des Verfahrens dienen und einen Ausblick auf anstehende Vorbereitungen für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren geben.

 

11. Januar 2019: Bündnispartner formieren sich gegen SuedLink

Eine gemeinsame Erklärung gegen den geplanten Verlauf der Stromtrasse SuedLink durch Westthüringen präsentierten heute die Partner des „Salzunger Bündnisses“ aus dem Wartburgkreis, dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen, der Stadt Eisenach sowie des Unstrut-Hainich-Kreises. Ziel des politischen Bündnisses ist es, sich gemeinsam effektiver gegen den SuedLink einzubringen.


Im Rahmen ihrer Bündniserklärung machen sich die Vertreter der genannten Gebietskörperschaften für die Berücksichtigung der vom Freistaat Thüringen vorgeschlagenen Alternativtrasse stark. Die Mitglieder des „Salzunger Bündnisses“ stimmen sich hierzu mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie dem Landesverwaltungsamt im gemeinsamen Vorgehen ab. Die Alternativtrasse wurde von der Bundesnetzagentur unzureichend geprüft und abgelehnt, obwohl die aktuell erwogenen Trassenvorschläge durch Westthüringen deutlich länger sind und höhere Kosten bedeuten, die von den Stromkunden zu zahlen sein werden. Vor allem aber verstößt die Zurückweisung des Thüringer Vorschlags gegen das Gebot der Geradlinigkeit. Der SuedLink zerklüftet für jeden weithin sichtbar die bewaldeten Mittelgebirgslagen, zerstört die gerade in Thüringen sehr spezielle Bodenbeschaffenheit der landwirtschaftlichen Flächen, quert zahlreiche unter Naturschutz stehende Landschaften darunter das nationale Naturmonument „Grünes Band“ und behindert massiv die weitere Siedlungsentwicklung in Westthüringen.
Das Bündnis verlangt von der Bundesnetzagentur, die Alternativtrasse gleichberechtigt und qualifiziert zu prüfen. Der Freistaat Thüringen plant zudem, Klage gegen die Bundesnetzagentur beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, das Bündnis unterstützt diese Klage.


Das "Salzunger Bündnis" kooperiert außerdem mit dem Verein "Keine Stromtrasse zwischen Rhön und Rennsteig", der jetzt "Thüringer gegen SuedLink" heißt. Gemeinsam mit dem Verein wird bürgerschaftliches Engagement koordiniert und unterstützt. Zudem beabsichtigen die Bündnispartner, dem Verein als Mitglieder beizutreten und sich so noch stärker einzubringen.

 

Weiterhin kündigten die Bündnispartner an, 2.133 Unterschriften gegen den SuedLink noch am selben Tag der Bundesnetzgentur zu übergeben.
Der SuedLink ist ein geplanter Erdkabel-Trassenkorridor von rund 1000 Meter Breite zur Übertragung von Höchstspannungsgleichstrom aus Windenergie von der Nordseeküste nach Süddeutschland und für den europäischen Strommarkt, der in nord-südlicher Richtung durch Westthüringen verlegt werden soll. Zunächst war der SuedLink als Überlandleitung westlich von Thüringen konzipiert. Aufgrund erheblicher Bürgerproteste, insbesondere aus Bayern, sollte der SuedLink als Erdkabeltrasse gebaut werden. Im September 2016 wurde Thüringen davon überrascht, dass die vom Vorhabensträger Tennet TSO GmbH geplante Vorzugstrasse als reiner Stromtransfer in nordsüdlicher Richtung durch Westthüringen verlaufen soll.