Archivmeldungen zum Thema Radverkehr

Neue Radwegverbindung zwischen Eisenach Nord und Stregda

Oberbürgermeisterin Katja Wolf hat heute (13. September) zusammen mit Stregdas Ortsteilbürgermeister Hans-Joachim Nennstiel sowie Vertretern des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs Eisenach (ADFC), der Baufirma Hundhausen und des Ingenieurbüros Bock Engineering eine neue Radweg-Verbindung offiziell frei gegeben.

 

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Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen stellt die Weichen für die Zukunft

In Arnstadt fand Anfang April die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen (AGFK-TH) statt. Alle 13 Mitglieder – darunter auch ein Vertreter aus Eisenach, sowie Gäste des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC e.V.) und des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen hatten sich im Prinzenhof-Keller in Arnstadt getroffen. Einerseits wurde das erfolgreiche Jahr 2018 ausgewertet. Neben Aktionen wie dem Stadtradeln konnte auch die Kampagne „Für Entspannung im Straßenverkehr“ fortgesetzt oder ein gemeinsames Projekt mit der FH Erfurt „Geisterradler“ angestoßen werden. Die Gründung eines Vereins für die Zusammenarbeit der bisherigen Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen Thüringen steht dabei ganz oben auf der Agenda für 2019. Bereits Ende Juni – so das erklärte Ziel der 13 Mitglieder – soll sich der Verein gründen und dann die zukünftige Basis für das gemeinsame Handeln werden. Die Arbeit soll damit auf ein neues Niveau gehoben werden. Das Land Thüringen wird den Verein unterstützen und so dafür sorgen, dass die notwendige Geschäftsstelle und Projekte (weiter)entwickelt werden können.

 

Die Mitgliedsbeiträge für die kommunalen Gebietskörperschaften, die mit der Vereinsgründung von den Mitgliedern erhoben werden, sind  mit 500 bis 2500 Euro pro Jahr moderat. Je mehr Kommunen und Landkreise in der AGFK-TH zusammenarbeiten und sich dem Verein anschließen, umso besser können die gemeinsamen Ziele umgesetzt und sowohl die Landes- als auch Lokalpolitik für das Thema sensibilisiert werden. Die AGFK Thüringen hat sich viel vorgenommen und freut sich auf Unterstützung von weiteren Mitgliedern. Die AGFK Thüringen setzt sich für Entspannung im Straßenverkehr ein und wünscht allen einen guten Start in die Fahrradsaison.

 

Beitritt der Stadt Eisenach zum Verein AGFK-Thüringen e. V.

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 beschlossen dem Verein „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK)-Thüringen e. V.“ beizutreten.


Die Stadt Eisenach ist bereits seit dem 22. Juni 2016 aktives Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen“ und profitiert von der Arbeit in der AGFK-TH. Diese dient der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch mit anderen Mitgliedskommunen. Ziel der Mitglieder ist es gemeinsame Projekte zum Thema Radverkehr und Nahmobilität zu entwickeln.


In einer Vereinbarung mit dem Freistaat Thüringen wurde beschlossen, dass die AGFK-TH in einen eingetragenen Verein überführt wird. Die Vereinbarung endet am 31.12.2019. Um die finanzielle Unterstützung des Freistaates über 2019 hinaus weiter in Anspruch nehmen zu können, sei nun die Gründung eines eingetragenen Vereins im ersten Halbjahr 2019 notwendig.

Schutzstreifen im Ortsteil Stockhausen

Im Ortsteil Stockhausen verläuft der touristische, aber auch im Alltag gern genutzte Nessetalradweg. Er führt von Gotha über den Kindel, Stockhausen bis hin zum Markt nach Eisenach. Im Ortsteil Stockhausen endete der Radweg bislang ohne erkennbare Weiterführung ins Eisenacher Stadtzentrum an der Nessetalstraße. Mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt von Stockhausen konnte diese Lücke nun mithilfe eines sogenannten Schutzstreifens geschlossen werden. Radfahrer und Autofahrer teilen sich die Fahrbahn. Zur Orientierung und Verdeutlichung wie die Fahrbahn neu aufgeteilt ist, wurde ein beidseitiger Schutzstreifen markiert. Radfahrer werden nun sicher bis zum Radwegabzweig nach Eisenach zur Straße „Am Schinderasen“, geleitet.


Der Schutzstreifen sorgt dafür, dass Radfahrer dort künftig mehr Aufmerksamkeit bekommen und sichtbar auf der Fahrbahn fahren. Das erhöht die Verkehrssicherheit der Radfahrer. „Während Radler bislang dort meist verbotenerweise und zum Ärger der Fußgänger auf dem Gehweg gefahren sind, werden Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nun reduziert, die Verkehrssicherheit und der Fahrkomfort auf der Fahrbahn für Radfahrende erhöht“, sagt Baubürgermeister Dr. Uwe Möller. “Dank des Schutzstreifens konnten wir gemeinsam mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen, das die Sanierung übernommen hatte, eine wichtige Lücke für Touristen aber auch Alltagsradfahrende schließen, die Sicherheit und Akzeptanz des Radverkehrs - gleich von der Autobahn kommend - auf den Straßen Eisenachs erhöhen“, so Möller weiter. Die Straße wurde am 10.12.2018 für den Verkehr frei gegeben. Im Frühjahr folgen dann noch die Rad-Piktogramme auf dem Schutzstreifen. Zur nächsten Radsaison 2019 soll alles fertig sein.


Mit dieser und weiteren Maßnahmen möchte die Stadt Eisenach, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen (AGFK) ist, den Radverkehr sicherer machen und Anreize schaffen, öfter mal das Auto stehen zu lassen.

 

„Rad frei“ heißt es jetzt auf der Mühlgrabenbrücke in der Stolzestraße

Eine kleine Maßnahme, jedoch mit großer Wirkung erzielte die Freigabe für den Radverkehr auf der Mühlgrabenbrücke in der Stolzestraße. Dadurch, dass die Brücke mit 2,50 Metern breit genug ist, können Radfahrer direkt und ohne Umweg zum Beispiel vom ZOB über die Stolzestraße zur Fischweide fahren. „Das funktioniert mit dem Auto so nicht“, sagt Möller „Während das Auto für dieselbe Strecke etwa auf 750 Metern Länge durch den Stadtverkehr fahren muss, können Radfahrer mit nur einer Ampel und nach 400 Metern am Ziel noch lange auf den Autofahrer warten“, scherzt Möller. „Im Ernst, anhand dieses Beispiels wird deutlich, wo die klaren Stärken beim Radverkehr liegen. Im Stadtverkehr, innerhalb eines Radius von ein bis fünf Kilometern, stellt das Rad oft die schnellste Alternative zum Auto dar.“


An der Mühlgrabenbrücke steht jetzt (wie auf dem Foto zu sehen) das Schild, Gehweg „Rad frei“, wobei das „Rad frei“ nicht als „Freifahrtschein“ gilt, sondern Radfahrer dürfen hier nur Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen sich besonders rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern fortbewegen.

 

 

Mehr Sicherheit für Alle - der neue Schutzstreifen in der Altstadtstraße

In der Altstadtstraße hat sich der kurze Schutzstreifen mit vorgezogener Haltlinie bewährt. Er bietet allen Verkehrsteilnehmern deutlich mehr Sicherheit. Radfahrer können dort am Stau vorbeifahren und frei von Abgasen an der Ampel warten, bevor sie für Autofahrer gut sichtbar weiterfahren.


Diese Maßnahme führt zu mehr Sicherheit nicht nur für die Radler, sondern auch Fußgänger profitieren. Durch den Platz auf der Fahrbahn, benutzen weniger Radfahrer den Gehweg und auch der Autofahrer sieht den Radfahrer besser wenn dieser gemeinsam auf der Fahrbahn fährt.

 

 

Gehweg in der Nicolaistraße in Richtung Karlsplatz wieder frei gegeben

Im September wurde der Gehweg in der Nikolaistraße wieder für den Radverkehr freigegeben und Radler können jetzt wieder auf dem Gehweg in Richtung Karlsplatz fahren.

Das Verkehrszeichen „Rad frei“ macht es möglich, aber auch hier gilt: Radfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen den Fußgängern Vortritt gewähren.

 

 

 

Radeln auf Radweg und Straße - jetzt in der Katharinenstraße möglich

In der Katharinenstraße in Eisenach können Radfahrer ab sofort sowohl auf dem Radweg wie auch auf der Straße fahren. Bisher mussten sie den Geh- und Radweg entlang der nördlichen Häuserzeile in bei-den Richtungen zu nutzen. Die Verkehrsschilder wurden jetzt entsprechend geändert.

„Den Radlern ist es damit nun frei gestellt, in der Katharinenstraße den Radweg oder die Fahrbahn zu benutzen“, erklärt Bürgermeister Dr. Uwe Möller. Das heißt: Radfahrer, die zügig unterwegs sein wollen und kein Problem haben, parallel zu Autos auf der Straße mitzufahren, können dies nun uneingeschränkt tun. Radler, die lieber den etwas gemütlicheren Radweg nutzen wollen, können dies auch weiterhin wie gewohnt.

Die neue Regelung geht zurück auf einen Blick in den Alltag von Radfahrern, für den die Stadtverwaltung im September vergangenen Jahres die „Meldeplattform: RADar“ im Rahmen der Aktion Stadtra-deln 2017 freigeschaltet hatte. Radler konnte so konkrete Probleme und Hinweise der Stadtverwaltung mitteilen. Die Reaktion auf das Angebot war mit über 50 Anregungen sehr gut. Allein für die Kathari-nenstraße gab es acht Hinweise. Hier hat jetzt die Stadtverwaltung reagiert und gemeinsam mit dem ADFC die Bedingungen für Fahrradfahrer verbessert. Während sich bislang Radfahrer über die fehlenden Anschlüsse an der Ampel Kasseler Straße, zum Ehrensteig und an der St. Annen Kirche ärgerten sowie schlechte Sichtbeziehungen und Fahrbahnoberflächen hinnehmen mussten, ist es ihnen jetzt erlaubt auch die Fahrbahn - die bislang Autofahrern vorbehalten war - zu benutzen.

„Wir sehen die Änderung als eine gute und richtige Entscheidung der Stadt an. Radfahrende fahren nicht alle die gleichen Geschwindigkeiten und haben einen unterschiedlichen Bedarf an die Infrastruktur. Jetzt kann – zum Beispiel der schnellfahrende Alltagsradler – offiziell die Fahrbahn benutzen und die langsame, vielleicht ältere Dame oder das etwas schutzbedürftigere Kind den Radweg benutzen.“ sagt Christoph Meiners, Vorsitzender vom ADFC – Kreisverband Eisenach und Wartburgkreis.

Übrigens wird es auch 2018 im Zusammenhang mit dem Stadtradeln 2018 wieder die Möglichkeit geben, Mängel und Hinweise während des Aktionszeitraumes vom 3. Bis 23. September der Stadtverwal-tung zu melden - über die Onlineplattform: www.radar-online.net/eisenach.

Was sich für alle Verkehrsteilnehmer in der Katharinenstraße geändert hat in Kürze:

 

     Radfahrende dürfen zusammen mit Autos und Bussen auf der Katharinenstraße fahren

     Radfahrende auf dem Gehweg, müssen Fußgängern den Vorrang geben und dürfen diesen nur   mit Schrittgeschwindigkeit (7-15 km/h) befahren.

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