WEITERE LOCKERUNGEN IN EISENACH AB DONNERSTAG

Ab Donnerstag, 10. Juni, treten in Eisenach weitere Lockerungen in Kraft. Der 7-Tage-Inzidenzwert liegt in der Wartburgstadt seit dem 3. Juni unter dem Schwellenwert von 35.

 

Schulen und Kindertagesstätten befinden sich bereits in der Phase Grün. Das bedeutet Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz. Die wesentliche Neuerung: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht entfällt. Innerhalb des Schulgebäudes bleibt die Maskenpflicht erhalten.

Es bleibt beim gegenwärtigen Testsystem. Weiterhin gilt an Schulen eine Testpflicht, das heißt ein Betretensverbot für Ungetestete. Ausnahmen bestehen für Abschlussprüfungen. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat festgelegt, was Phase grün bedeutet – nachzulesen im Detail hier...

 

Testpflicht entfällt für Innengastronomie

In den Innenräumen der Gastronomie ist kein negativer Corona-Test mehr notwendig. Hier werden lediglich die Kontaktdaten aufgenommen. Im Außenbereich von Gaststätten und Cafés entfällt auch die Nachverfolgung. Von einem Wegfall der Testpflicht können nun auch Hotels, Pensionen, Schwimmbäder, Kinos, Theater und Zoos profitieren.

Gelockert werden außerdem die Kontaktbeschränkungen. Ein Haushalt darf sich nun mit 10 weiteren Personen in geschlossenen Räumen treffen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Im Freien gibt es keine Beschränkung.

Veranstaltungen im Innenbereich sind mit Test und Anmeldung bei der zuständigen Behörde erlaubt.

Im Einzelhandel muss auch weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

 

Oberbürgermeisterin Katja Wolf ist froh über die nächsten Lockerungsschritte. Dennoch ruft sie die Eisenacher*innen dazu auf, Vorsicht walten zu lassen. „Nutzen Sie auch weiterhin unsere Testzentren. Wir wollen, dass die Inzidenzen weiter sinken, wir wollen eine lebendige Innenstadt und wir wollen uns auf einen schönen Sommer freuen. Das geht nur, wenn wir verantwortungsbewusst sind."

Alle Lockerungen können ausführlich in der aktuellen Corona-Verordnung des Freistaates Thüringen nachgelesen werden, die seit 2. Juni in Kraft ist und online zum Nachlesen hier zu finden ist.