Die Ortsteile und ihre Vertretungen

Eisenach hat insgesamt neun Ortsteile.

Die Ortsteilbürgermeister werden alle fünf Jahre direkt gewählt, die Wahlen finden gemeinsam mit der Stadtratswahl statt. Die Ortsteilräte werden in Einwohnerversammlungen gewählt (jeweils nachdem der neu gewählte Stadtrat seine Arbeit aufgenommen hat). Wofür die Ortsteilräte genau zuständig sind, steht im Paragraph 45 der Thüringer Kommunalordnung.

Hier gelangen Sie zu den Internetseiten der neun Eisenacher Ortsteile:

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Städtepartnerschaften und Ortsteilräte

Eileen Richter

Markt 1

99817 Eisenach

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Montag: 9-12 Uhr
Dienstag: 9-12 Uhr
Mittwoch: 9-12 Uhr
Donnerstag: 9-12 und 14-16 Uhr
Freitag: 9-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung