Stadt Eisenach: Keine Kita- und Hortgebühren im April

Die Thüringer Landesregierung hat heute (24. März) die Grundsatzentscheidung getroffen, dass in Thüringen für die Zeit der Schließung von Kindergärten und Horten KEINE Elternbeiträge erhoben werden. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für die Stadt Eisenach. Für den Monat April sind daher weder Hort- noch Kitagebühren zu bezahlen.
Den Kommunen werden die entsprechenden Kosten vom Land erstattet.

 

Dieser Hinweis gilt für Eltern, deren Kinder städtische Kindergärten besuchen.


Das Land Thüringen hatte bekannt gegeben, dass für den Monat April keine Kita-Gebühren zu zahlen sind. Bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten werden zur Fälligkeit am 15. April daher seitens der Stadt Eisenach keine Gebühren vom Konto abgebucht. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, möchten diesen bitte für April 2020 einstellen beziehungsweise aussetzen. Selbstständige Rücklastschriften sollten nicht veranlasst werden, da ansonsten Rücklastschriftgebühren entstehen können. Sollten Eltern die Zahlung für April 2020 bereits veranlasst haben, wird die Stadt den gezahlten Betrag für den Folgemonat buchen, so dass im Mai nicht eingezahlt werden braucht.
Sollten die Kindergärten über den 19. April hinaus geschlossen bleiben, werden wir erneut informieren.

 

Dieser Hinweis gilt für Eltern, deren Kinder den Hort besuchen.


Bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten werden seitens der Stadt Eisenach keine Hortgebühren vom Konto abgebucht. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, möchten diesen bitte für April 2020 einstellen beziehungsweise aussetzen. Selbstständige Rücklastschriften sollten nicht veranlasst werden, da ansonsten Rücklastschriftgebühren entstehen können. Sollten Eltern die Zahlung für April 2020 bereits veranlasst haben, wird die Stadt den gezahlten Betrag für den Folgemonat buchen, so dass im Mai nicht eingezahlt werden braucht.