Neue Richtlinie zur Förderung des Ehrenamtes in Eisenach

Der Stadtrat hat die Richtlinie "Vergabegrundsätze zur Förderung des Ehrenamtes in der Stadt Eisenach aus den Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung" neu beschlossen. Sie ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

Neu in den Vergabegrundsätzen ist die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes. Ehrenamtlich Tätige haben jetzt die Möglichkeit, direkt einen Antrag auf Förderung für ihre ehrenamtliche Arbeit zustellen. Insbesondere können die Ausgaben für Arbeitsmaterialien, Fahrtkosten und Anerkennungs-Präsente unterstützt werden. "Diese neue Fördermöglichkeit ist gerade in der täglichen Arbeit der Ehrenamtlichen eine große Hilfe", sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Mindestens 25 Prozent der jährlich zur Verfügung stehenden Zuwendungen der Thüringer Ehrenamtsstiftung sollen dafür verwendet werden

Über alle eingereichten Anträge zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit sowie auch die Vorschläge für Ehrenamtsauszeichnungen berät und entscheidet nunmehr der Ehrenamtsbeirat. "Seine Rolle wird mit den veränderten Vergabegrundsätzen zur Förderung des Ehrenamtes weiter gestärkt", sagt Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Dem Ehrenamtsbeirat gehören an je ein/e Vertreter/in: von Jugendhilfeausschuss, Kreissportbund, Kulturbeirat, Liga der Wohlfahrtsverbände, Naturschutzbeirat, Stadtjugendring, Freiwilligen Feuerwehren und Freiwilligenagentur sowie die Gleichstellungsbeauftragte, die Seniorenbeauftragte, die Beauftragte für Menschen mit Behinderung und neu die Beauftragte für Menschen mit Migrationshintergrund.

Das ehrenamtliche Engagement in und für Eisenach will die Stadt auch weiterhin mit Auszeichnungen würdigen. Dafür verwendet die Stadt einen weiteren Teil der jährlichen Zuwendungen der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Bis zu acht Bürgerinnen oder Bürgern können pro Jahr die "Urkunde der Stadt Eisenach zur Würdigung ehrenamtlichen Engagements" mit einer Erinnerungsmedaille erhalten. Ausgelobt werden zudem bis zu drei Ehrenamtspreise für Initiativen oder Projekte, die insgesamt mit bis zu 1500 Euro dotiert sind. Neu aufgenommen wurde in die Richtlinie ein Unternehmerpreis. Für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements erhalten diese Preisträger einen Pokal. Die Auszeichnungen werden in einer jährlichen Festveranstaltung überreicht.

Gefördert werden können auch weiterhin Modellprojekte sowie nachhaltige und innovative Projekte, die der Vernetzung von ehrenamtlicher Arbeit dienen.

 

Abgabeschluss für die Anträge auf Förderung ehrenamtlicher Arbeit wie auch für die Vorschläge zu den Ehrenamts-Auszeichnungen ist der 30. Juni des Kalenderjahres. Die Anträge und Vorschläge sind bei der Stadtverwaltung Eisenach, Dezernat II, Markt 22, 99817 Eisenach schriftlich einzureichen. Ansprechpartnerin für weitere Fragen zur Antragstellung ist Nicole Päsler (Tel.: 03691 / 670436, E-Mail: nicole.paesler(.a-t.)eisenach.de). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, da hierbei ausschließlich Fördergelder der Thüringer Ehrenamtsstiftung vergeben werden.

 

Die neuen Vergabegrundsätze, das entsprechende Antragsformular für eine Förderung und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt - www.eisenach.de - im Bereich "Bürgerservice" unter dem  Menüpunkt "Ehrenamt" zu finden.